Medizinisches Cannabis: Gegenwind zum Referentenentwurf aus der SPD

by Moritz Förster

Nach dem Vorstoß von Nina Warken, die am 14. Juli einen Referentenentwurf für eine Anpassung des MedCanGs vorgelegt hatte, melden sich nun die beiden führenden Gesundheitspolitiker der SPD-Fraktion kritisch zu Wort. Die Äußerungen bestätigen: Die SPD dürfte etwas dagegen haben, dass diese Gesetzesanpassungen tatsächlich in dieser Form zeitnah in Kraft treten. Falls doch, müssten Cannabis-Patient:innen einmal jährlich persönlich vor Ort mit ihrem Arzt sprechen und könnten das verordnete medizinische Cannabis nur noch vor Ort in der Apotheke erhalten.

Matthias Mieves, stellvertretender Sprecher der Fraktion für Gesundheitsthemen, betont auf Linkedin: Die SPD habe in der letzten Wahlperiode „nach dem Scheitern der Verbotspolitik gesellschaftliche Realitäten ausdrücklich anerkannt“. Zudem habe die vorherige Regierung im Rahmen der Reform medizinisches Cannabis aufgrund einer „veränderten Risikobewertung“ aus dem BtMG herausgenommen, der Patientenzugang sei dadurch „nachhaltig vereinfacht“ worden. Damit liefert der SPD-Mann einen alternativen Erklärungsansatz für die steigenden Importmengen, die eben nicht nur am Missbrauch, wie vom BMG vermutet, sondern ebenso gut am einfacheren Zugang liegen können.

Mieves erklärt zudem, dass ihm „eine verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung aller Patientinnen und Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, von zentraler Bedeutung“ ist, auch wenn er reine Online-Verschreibungen von „suchterzeugenden Arzneimitteln ohne jeglichen Arztkontakt“ grundsätzlich ausschließen will. Zuvor hatte bereits Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, im Deutschlandfunk betont, dass „Patient:innen nicht unter einer neuen Regelung leiden“ dürften. Damit könnte beide SPD-Politiker insbesondere auf das im Referentenentwurf vorgesehene Versandverbot für Apotheken abzielen, das insbesondere schwerst erkrankten Menschen mit eingeschränkter Mobilität den Zugang zur verordneten Cannabis-Arznei deutlich erschweren würde.

Interessant dabei: Eingangs hebt Mieves hervor, dass das Risiko von medizinischem Cannabis neu – in dem Fall niedriger – bewertet wurde. Bei „suchterzeugenden Arzneimitteln“ spricht er nicht explizit von Cannabis, vielmehr dürfte sich diese Aussage auch auf etliche andere verschreibungspflichtige Medikamente beziehen – wie etwa auf die regelmäßig bei Schlafstörungen verordneten Z-Substanzen, die Schätzungen zufolge jedes Jahr millionenfach in Deutschland missbräuchlich eingenommen werden. Eine wie vom BMG geforderte Ausnahmegenehmigung für die telemedizinische Cannabis-Therapie ergibt sich dieser Logik folgend eben nicht.

Vor allem aber hebt Mieves hervor, dass man „noch ganz am Anfang“ des Gesetzgebungsprozesses“ stehe und es noch „eine Weile dauern“ werde, bis das Gesetz im Bundestag und im Ausschuss beraten wird. Das heißt im Umkehrschluss: In dieser Form wird das Gesetz die Ressorts und das Kabinett nicht ohne Gegenwind aus der SPD passieren.

So hatte Carmen Wegge, die sich aktuell noch nicht zum Referentenentwurf geäußert hat, erst im Mai auf dem parlamentarischen Abend des BvCW betont, dass eine Abschaffung des CanGs vom Tisch sei. Ihre Hoffnung lautet damals, dass es vor allem um „Verbesserungen des Gesetzes basierend auf den Ergebnissen der Evaluation“ gehe. Diese gesetzlich verankerte Evaluation, die auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, läuft bereits seit Januar 2025. Gesundheitsministerin Nina Warken hatte in der FAZ ebenfalls betont, die Ergebnisse abwarten zu wollen. Dass sie nun entgegen aller Vereinbarungen mit dem Referentenentwurf nach vorne geprescht ist, bevor diese Fakten auf dem Tisch liegen, dürfte beim sozialdemokratischen Koalitionspartner ebenfalls zumindest für Irritationen gesorgt haben.

1 comment

Besorgte Bürger Juli 29, 2025 - 9:40 a.m.

Der aktuelle Gesetzesmissbrauch des MedCanG hat parasitäre Kartelle entstehen lassen, die unter Nutzung von Gesetzeslücken im internationalen Recht, Deutschland als Wirt missbrauchen.

Zig-Tausend Rezepte täglich werden per Knopfdruck auf der Basis von banalen Fragebögen „verordnet“. Die verantwortlichen Ärzte verstecken sich im EU Ausland, die Plattformen residieren, für die Justiz unerreichbar, ausserhalb der EU.

Nur eine Handvoll hochgezüchtete, deutsche Apotheken sind per API am Wahnsinn angebunden und haben Amazon’eske Lieferketten entwickelt, die sogar per Uber Eats oder Lieferando das stärkste Cannabis des Jahrhunderts an wen auch immer ausliefern. Kein Identitätscheck, keine Altersprüfung, jeder kann, der will.

Steuern zahlt das Milliarden Kartell vornehmlich in irgendwelchen Steueroasen oder eben nicht, weil „im Ausland erwirtschaftet“.

So war das MedCanG nicht gemeint und nicht gewollt. Das ist Schwachsinn und es ist höchste Zeit, das hier ein Riegel der Vernunft vorgeschoben wird.

Ärzte müssen haftbar gemacht werden können, also Verschreibung ausschliesslich im Inland und persönlich, ausser der Patient hat eine Telemedizin-Zuweisung, da er immobil ist. Die momentane Praxis Ärzte aus Polen, Irland oder Bulgarien vorzuschieben, die in nebulösen „Kliniken“ organisiert sind und keine Post aus Deutschland annehmen, macht Ärzte zu Dealern.

Telemedizin-Plattformen müssen gesetzlichen Mindestanforderungen genügen, im Inland betrieben werden und dürfen keine Werbung für Drogen machen. Aktuell ist das anders, da sucht sich der „Patient“ die Cannabis Blüten aus und erledigt die Verschreibung als Teil des Check-out Prozesses.

Apotheken dürfen nicht als Legitimationsquelle eines illegalen Beschaffungsprozesses missbraucht werden. Aktuell tragen Sie als einzige Instanz, die in Deutschland situiert ist, das gesamte Haftungsrisiko und laufen Gefahr schuldhaft Pseudorezepte auszufolgen, deren illegale Herkunft sie hätten erkennen müssen.

Das MedCanG ist ein grosser Schritt in Richtung einer längst fälligen Aussöhnung des Gesetzes mit der Nutzung von Cannabis. Es darf aber nicht Steigbügelhalter eines neuen Drogenkartells werden, das wesentliche Teile des Gesundheitsapparates korrumpiert und in kriminelle Machenschaften verwickelt.

Die Plattform Betreiber sind vor Gericht zu ziehen, denn hier wurden kleine Escobars geschaffen, die sich zuletzt wortwörtlich als „Retter der Patienten“ in deutschen Medien zitieren ließen. Dr. Ansay ist in vielerlei Hinsicht ein Barometer für die Rechtssicherheit des MedCanG und wer ihm zuhört erkennt schnell, dass es darum nicht gut bestellt ist.

Die SPD tut gut daran ihre Kritik sehr sehr leise zu formulieren, denn Stimmenfang auf der Basis von Gesetzes– und Drogenmissbrauchs, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durch Erfolg an der Wahlurne belohnt.

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