Die Bundesregierung formulierte im Oktober 2022 im ersten Eckpunktepapier recht eindeutig ihre Beweggründe, Cannabis als Genussmittel legalisieren zu wollen. Qualität kontrollieren, verunreinigte Substanzen verhindern, den Schwarzmarkt zurück drängen, die Jugend sowie die Gesundheit von Konsument:innen schützen. Dafür wollte die Regierung Fachgeschäften den legalen Verkauf gestatten. So steht es ja auch im Koalitionsvertrag. Schlussendlich ist es anders gekommen. Nicht, weil es die Regierung unbedingt so gewollt hätte, sondern aus Angst, europäisches Recht zu brechen und vom EuGH in die Schranken gewiesen zu werden. Nach informellen Gesprächen mit der Kommission. Die Regierung hat nie geglaubt, dass non-Profit-Clubs das Nonplusultra sind. Internationales und europäisches Recht sorgt dafür, dass wir in Europa noch keinen legalen Genussmittelmarkt erlebt haben. Mit verheerenden Konsequenzen.
Luxemburg knickte ein, Malta setzte erfolglos auf Clubs, in den Niederlanden ist die gesamte Wertschöpfungskette bis zu den Coffee Shops illegal (außer in den Pilotprojekten). Gerade das niederländische Beispiel sollte Mahnung genug sein: Cannabis-Kritiker erdreisten sich mit Verweis auf die Niederlande von den negativen Folgen (“Bandenkriminalität!”) einer “Legalisierung” zu sprechen, die es so nie gegeben hat. Und auch in Deutschland scheint die halbgare Lösung, das CanG, längst nicht flächendeckend Konsument:innen versorgen zu können. Abwarten, wie es in einem Jahr ausschaut, wenn die Clubs ihre Arbeit aufgenommen haben. Bis dahin gilt es, den CanG-Kritikern die Stirn zu bieten. Gesundheit und Jugendschutz lassen sich am besten im legalisierten Markt schützen, nicht durch Kompromisse. Die Wurzel allen Übels ist das längst überholte internationale und europäische Recht. Statt sich in Grabenkämpfen zu verlieren, sollte alle Energie für dort dringend erforderliche regulatorische Anpassungen gebündelt werden.