Kabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zur Änderung des MedCanGs – SPD kündigt parlamentarischen Widerstand an

by Redaktion

Das Kabinett hat heute das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ausgearbeitete Gesetz zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG) trotz wiederholter öffentlicher Bedenken aus der SPD-Fraktion verabschiedet. Bereits am Donnerstag vergangene Woche hatte das BMG den Entwurf zur Notifizierung der Europäischen Kommission vorgelegt – mit der Bitte um Dringlichkeit. Nun steht also der parlamentarische Prozess bevor – das Gesetz geht in die relevanten Ausschüsse und benötigt eine einfache Mehrheit im Bundestag. Der Bundesrat kann lediglich Einspruch einlegen, was allerdings ohnehin sehr unwahrscheinlich ist.

Damit hat sich das BMG über die wiederholten öffentlichen Bedenken aus Reihen des eigenen Koalitionspartners hinweggesetzt – im Kabinett allerdings mit Unterstützung der Vertreter der SPD-Fraktion. Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs hatte Matthias Mieves, stellvertretender gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, auf Linkedin verlauten lassen: „Gerade Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen sind dabei im besonderen Maße auf einen verantwortungsvollen Einsatz digitaler Versorgungsformen angewiesen.“ Ähnliche Bedenken äußerte auch Christo Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Und Carmen Wegge, Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion, hatte auf Abgeordnetenwatch versichert: „Den Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung werden wir daher in keinem Fall mittragen.“ Sie verwies Anfang August auf „noch viele Verhandlungsschritte“ im Bundestag und in den zuständigen Fachausschüssen.

Noch heftigere Kritik hatte der SPD-Gesundheitspolitiker Serdar Yüksel gestern im Handelsblatt geäußert. Unter anderem sprach er von „Symbolpolitik auf Kosten der Patienten“ und einem „Rückfall ins analoge Zeitalter“. Der Entwurf lese sich, so Yüksel, „als würde die Generation Schreibmaschine versuchen, das Internet zu regulieren.“

Der aktuell vorliegende Entwurf berücksichtigt diese Einwände in keiner Weise. Sowohl das Versandverbot für Apotheken als auch das verpflichtende, mindestens jährliche Gespräch vor Ort in der Arztpraxis, auch vor Beginn einer Therapie mit Cannabisblüten, sind weiterhin vorgesehen. Bereits in diesem Jahr könnte die erste Lesung im Bundestag stattfinden, die angesichts der gegensätzlichen Auffassungen in der Koalition Brisanz bergen kann.

4 comments

Yo24hua Oktober 8, 2025 - 8:55 p.m.

Anmerkungen:

Es liegt bei der EU-Kommission ein TRIS-Verfahren [1] vor. Deshalb gilt üblicherweise eine „Stillhaltefrist“ nach Artikel 6 der EU-Richtlinie 2015/1535. Diese Frist dauert normalerweise 3 Monate und wenn es Einwände gibt, kann die sogar auf 6 Monate verlängert werden. Solange die EU prüft, ob das Ganze mit dem Binnenmarktrecht vereinbar ist, darf Deutschland das Gesetz normalerweise nicht so einfach beschließen.

1. Erstes Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes – Notifizierungsnummer: 2025/0552/DE (Germany), Eingangsdatum: 02/10/2025, Ende der Stillhaltefrist: . LINK: https://technical-regulation-information-system.ec.europa.eu/de/notification/27303

Tom Oktober 9, 2025 - 6:34 p.m.

„Verhinderung technischer Handelshemmnisse“ einfach nur lächerlich diese „Regierung“.

Wichard Piller Oktober 14, 2025 - 4:41 p.m.

Es gibt keine „Schwerkranken“ oder auch nur Kranke die Blütencannabis auf Privatrezept brauchen. Diejenigen die sich wirklich Patienten sind haben GKV Rezepte.
Die Darreichung als Blütencannabis ist wegen der quantitativ unbestimmbaren Darreichungsform die Ungeeignetste überhaupt. Dieses Gesetz der unfähigsten Regierung seit dem zweiten Weltkrieg ist Rechtsbeugung und erklärt gesunde Menschen mit leichten Problemen (alle 90% die Privatzahler sind) zu mitteilungs und missionierbedürftigen „Patienten“. Unter dem Missbrauch der Medizin wird hier Recht gebeugt da ein freier Verkauf und dedizierte Extrabesteuerung dieser Droge im EU Raum eben nicht zulässig ist und auf absehbare Zeit nicht sein wird. Wer Cannabis als GKV Zahler aus der Apotheke wirklich braucht bezahlt nur Zuzahlung und sollte Tropfen oder Dragees/Pillen bekommen. Die jetzige und vorallem die kommende Regierung wird die richtigen Schritte zur Prävention statt zur Verfügbarmachung unternehmen. Alle die wir hier in Augsburg kennen wollen kein Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit und auch keine Diskussionen darüber

Dr. Voss November 5, 2025 - 5:11 p.m.

MeCaDt / Dr. Voss, M. A. / Ein jeder Patient hat Patient hat Anspruch darauf, mit zeitgemäßer Cannabismedizin versorgt zu werden. Bei Alzheimer, Demenz (Mikrodosierung) , Bluthochdruck, Multiple Sklerose und vor allem bei Parkinson hat die moderne Medizin NICHTS zu bieten. Ein Wissenschaftler hat 20 Jahre Forschung vorzuweisen, die Pflanze 1 Milliarde Jahre. Selbst schwere Parkinson Symptome verschwinden bereits beim Ausatmen des Cannabisrauchs. Nach dem Verschreiben inkl. Cannabisausweis-Verlängerung, können die Blüten für jede Erkrankung gefiltert werden. Bei Krebs wird Zellstress reduzierendes Ocimen benötigt. So werden aus 220 verfügbaren Sorten etwa 10 gefunden, welche besonders geeignet sind. Dann werden weitere Filter angewendet , wie: Gammabestrahlung/ Alpha-Bestrahlung/Kaltfusion/ oder Beta-Strahlen zur Haltbarkeit. Hernach werden Blüten gewogen, Labor-untersucht, nach 4-Augen-Prinzip verpackt, Mengen-berechnet ( wie viel der Patient bis auf 1 hundertstel Gramm genau und wann einnehmen muss), Sicherheits-versendet gegen Unterschrift. Inklusive Rezeptkopie, Taxierungsbeileger. Sämtliche 4 Papiere hat der Patient immer mit sich zu tragen. Alkohol ist ihm grundsätzlich und immer (da Kontraindikation) gesetzlich verboten. Daher muss der Patient gem. §§ 24a StVG vor Fahrtantritt genau gemäß Rezept handeln um fahren zu dürfen. Damit die Erkrankung nicht während der Teilnahme am Straßenverkehr wieder auftritt. Sich in Unkenntnis für Zuspruch und Geklatsche gegen höchst effektive Blüten-Medizin zu wenden heißt, sich selbst und auch seine Angehörigen davon auszuschließen, bzw. zurückzufallen, mit allen Konsequenzen. In vielen Bereichen der herkömmlichen Schulmedizin hat sich seit „Dr. Morell“ nicht viel geändert. In der „neuen Schulmedizin seit 20217“, stellen KI-gesteuerte autonome Roboter High-Tech-Pflanzen unter Reinraumbedingungen her. Sowohl Europa-rechtlich als auch Wahl-technisch rate ich niemandem, sich gegen die Cannabispatienten zu stellen und auch nicht gegen 4,5 Mio. User. –
Medizinal Cannabis Forschung Deutschland / Dr. Voss, M. A.

Comments are closed.