Judith Heimbürger berät als Partnerin bei gunnercooke Mandanten aus der Cannabis-Industrie. Im Interview ordnet sie die Deals der vergangenen Monate ein. Erläutert die Auswirkungen der regulatorischen Unsicherheiten auf aktuelle Investments und Übernahmen, die Auswirkungen des BGH-Urteils und spricht darüber hinaus über die Erfolgsaussichten möglicher Klagen gegen abgelehnte Pilotprojekte.
krautinvest.de: In der deutschen Cannabis-Industrie keimen vor allem nach den letzten Übernahmen deutscher Cannabisunternehmen die Hoffnungen auf neue Investments und Merger. Blickt man auf die Multiples der letzten Deals zeigen sich aber deutliche Unterschiede. Wieso?
Judith Heimbürger: Die Transaktionen der vergangenen zwölf Monate betrafen sehr unterschiedliche Arten von Cannabisunternehmen, was zwangsläufig zu abweichenden Bewertungsansätzen führt. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, ob der Kaufpreis auf dem aktuellen EBITDA basiert oder ob ein Earn‑Out‑Modell vereinbart wurde.
Hinweis: Dieser Beitrag ist im Rahmen einer Medienpartnerschaft mit der International Cannabis Business Conference (ICBC) entstanden. Mit dem Code KRAUTINVEST25 erhalten unsere Leser:innen 25 Prozent Rabatt (Link zu den Tickets). Judith Heimbürger gibt am Dienstag, den 14. April 2026, um 9:10 Uhr eine Keynote: „Honoring Peter Homberg And Looking Toward The Future“
krautinvest.de: Das heißt?
Judith Heimbürger: Beim EBITDA‑Ansatz spiegelt die Bewertung die tatsächliche gegenwärtige Ertragskraft wider. Ein Earn‑Out hingegen knüpft den Wert an Erwartungen über die zukünftige Entwicklung und damit an Prognosen, die naturgemäß stärker variieren.
Zusammengefasst: Die Vielfalt der Deal‑Strukturen und Zielunternehmen erklärt, warum die Multiples zuletzt erheblich auseinandergehen.
Investoren und strategische Partner werden nicht grundsätzlich von Transaktionen Abstand nehmen.
krautinvest.de: Es scheiden sich politisch die Geister, wie Cannabis als Genussmittel oder zu medizinischen Zwecken reguliert werden soll, nicht nur in Deutschland, auch in anderen Ländern. Wie sehr erschwert die Gefahr, dass das Rad bei der Gesetzgebung wider Erwarten doch zurückgedreht wird, Finanzierungen und Merger?
Judith Heimbürger: Die aktuellen politischen Diskussionen sind selbstverständlich auch im Transaktionsmarkt spürbar. Dass die Gesetzgebung vollständig zurückgedreht wird, ist – wie bereits in der Frage angedeutet – nicht zu erwarten. Investoren und strategische Partner, die Potenzial im deutschen Markt sehen, werden deshalb nicht grundsätzlich von Transaktionen Abstand nehmen. Allerdings wird die Due Diligence künftig noch stärker darauf ausgerichtet sein, ob potenzielle Zielunternehmen auch unter veränderten regulatorischen Rahmenbedingungen Entwicklungspotenzial haben. Die derzeitige Unsicherheit schlägt sich typischerweise in der Bewertung nieder oder führt zu Risikoverlagerungen, etwa durch Earn‑Out‑Strukturen. Der Markt bleibt attraktiv, allerdings mit einem spürbaren Risikoabschlag.
krautinvest.de: Im medizinischen Markt verunsichert darüber hinaus ein BGH-Urteil zur Anwendung des HWG die Branche. Wie wird sich dies in den kommenden Monaten auswirken?
Judith Heimbürger: Gemeint ist das Urteil des BGH vom 26. März 2026 (I ZR 74/25). Gegenstand war die Frage, unter welchen Voraussetzungen Telemedizinplattformen unzulässige Publikumswerbung für medizinisches Cannabis betreiben. Der BGH entschied, dass unzulässige Werbung vorliegt, wenn eine Plattform unter Hinweis auf mit Cannabis therapierbare Beschwerden gezielt Behandlungsanfragen bei kooperierenden Ärzten ermöglicht oder auslöst.
Es ist daher zu erwarten, dass insbesondere Telemedizinplattformen mit Sitz in Deutschland ihren Internetauftritt anpassen werden. Der BGH stellt klar, dass nicht jede Information unzulässige Publikumswerbung darstellt, wohl aber einseitige Empfehlungen oder Anreize zur Nachfrage. Für die Branche bedeutet dies ein erhöhtes Abmahnrisiko und steigende Compliance‑Kosten. Juristisch entscheidend ist: Verboten ist nicht jede Information über medizinisches Cannabis, sondern die werbliche Verknüpfung von Indikationen, positiven Anpreisungen und konkreter Nachfrageauslösung. Viele Betreiber werden ihre Websites, Kampagnen und Vermittlungsstrecken überarbeiten und deutlich nüchterner formulieren, um nicht den Eindruck zu erwecken, Patienten in Richtung Rezept zu lenken.
Für Pilotprojekte sind die Erfolgsaussichten vor Gericht eher begrenzt bis offen
krautinvest.de: Ein kleiner Themensprung. Die Pilotprojekte werden aktuell der Reihe nach abgesagt. Welche Chancen räumst du denjenigen Antragstellern ein, die angekündigt haben, den Rechtsweg zu beschreiten?
Judith Heimbürger: Für Pilotprojekte, deren Genehmigung nach § 2 Abs. 4 KCanG abgelehnt wurde, sind die Erfolgsaussichten vor Gericht nicht aussichtslos, aber eher begrenzt bis offen. Sie hängen maßgeblich davon ab, wie die Behörde die Ablehnung begründet. Der zentrale Punkt ist, dass die Norm als Ausnahmeregelung ausgestaltet ist und die „zweite Säule“ politisch ausdrücklich als gesondertes Projekt für regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten angekündigt wurde. Dies spricht aus Behördensicht für eine restriktive Auslegung des § 2 Abs. 4 KCanG und gegen die Zulassung regulierter Abgabeprojekte über die Forschungsklausel. Auch in den FAQ zur Konsumcannabis‑Wissenschafts‑Zuständigkeitsverordnung (KCanWV), die das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) als zuständige Behörde bestimmt, wird klargestellt, dass die zweite Säule eines gesonderten Gesetzes bedarf.
krautinvest.de: Das hört sich wenig vielversprechend an…
Judith Heimbürger: Juristisch bestehen die besten Erfolgsaussichten, wenn geltend gemacht werden kann, dass die Behörde ihr Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt hat – etwa wenn sie alle Abgabeprojekte schematisch mit dem Hinweis „zweite Säule fehlt“ ablehnt, ohne den konkreten wissenschaftlichen Zuschnitt zu würdigen. Die realistische Prognose lautet daher: In Einzelfällen könnte eine erneute, sorgfältig begründete Prüfung angeordnet werden. Ein Anspruch auf Genehmigung lässt sich aus § 2 Abs. 4 S. 2 KCanG nach aktuellem Stand jedoch nicht ableiten.
krautinvest.de: Zum Schluss der Blick in die Glaskugel: Nicht nur die Pilotprojekte werden abgelehnt. Auch die Anbauvereinigungen tun sich noch schwer, signifikante Mengen abzugeben. Dafür geht es in der Schweiz voran mit der Legalisierung von Cannabis als Genussmittel. Erleben wir in Deutschland im kommenden Jahrzehnt die Transformation hin zu einem echten Cannabis-Genussmittelmarkt?
Judith Heimbürger: Eine Transformation hin zu einem voll entwickelten kommerziellen Genussmittelmarkt halte ich derzeit für unwahrscheinlich. Die politische Diskussion deutet eher auf Korrekturen und Begrenzungen hin als auf eine Marktöffnung. Der zweite EKOCAN‑Zwischenbericht vom 1. April 2026 attestiert den nicht‑kommerziellen Anbauvereinigungen bislang nur eine geringe Rolle und formuliert auf Regierungsseite „dringenden Handlungsbedarf“. Das spricht eher für regulatorische Nachschärfungen als für eine Liberalisierung. Die Ergebnisse stellen aber auch keine verbindlichen Eckpunkte dar, die umgesetzt werden müssen. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung die ursprünglich geplante „zweite Säule“ eines weitergehenden Freizeitmarkts bislang nicht umgesetzt hat. Zwar gibt es kaum Anzeichen für eine vollständige Rückabwicklung, aber ebenso wenig klare Signale für einen kommerziellen Markt. Auch die Genehmigungspraxis bei Forschungsvorhaben zu Konsumcannabis zeigt eine deutliche Zurückhaltung. Die Entwicklungen in der Schweiz erhöhen zwar den Vergleichsdruck, dennoch bleibt mein Ausblick zurückhaltend: Im kommenden Jahrzehnt sind in Deutschland eher punktuelle Lockerungen oder regulatorische Reparaturen realistisch als ein umfassender kommerzieller Genussmittelmarkt. Die aktuellen politischen Diskussionen lassen jedoch selbst solche punktuellen Anpassungen kurzfristig nicht erwarten.
Über Judith Heimbürger
Judith Heimbürger ist Partnerin bei gunnercooke und eine erfahrene Rechtsanwältin, die Mandanten im Life‑Sciences‑Sektor berät. Seit über acht Jahren konzentriert sie sich insbesondere auch auf medizinisches Cannabis in Deutschland. Sie unterstützt Unternehmen aus den Bereichen medizinisches Cannabis, Pharmazie, Diagnostik, Medizinprodukte und Biotechnologie in regulatorischen, wirtschaftlichen und strategischen Fragestellungen – einschließlich Vertragsgestaltungen und grenzüberschreitender Transaktionen. Sie hat mehrere Transaktionen begleitet, unter anderem als Beraterin eines führenden börsennotierten kanadischen Cannabisunternehmens beim Eintritt in den deutschen Markt für medizinisches Cannabis im Jahr 2025.
Hinweis: Dieser Beitrag ist im Rahmen einer Medienpartnerschaft mit der International Cannabis Business Conference (ICBC) entstanden. Mit dem Code KRAUTINVEST25 erhalten unsere Leser:innen 25 Prozent Rabatt (Link zu den Tickets). Judith Heimbürger gibt am Dienstag, den 14. April 2026, um 9:10 Uhr eine Keynote: „Honoring Peter Homberg And Looking Toward The Future“

