Die unabhängige Finanzkommission Gesundheit hat in ihrem Bericht ersten Bericht zur Stabilisierung der GKV-Beiträge unter anderem vorgeschlagen, dass die GKV medizinische Cannabisblüten nicht mehr erstatten. Für Extrakte spreche die Evidenz, die Standardisierbarkeit und die Wirtschaftlichkeit. Die Kommission errechnet ein Einsparpotenzial von 180 Millionen Euro im Jahr 2030.
Die Finanzkommission begründet ihren Vorschlag einerseits mit fehlender wissenschaftlicher Evidenz sowie einer mangelhaften Standardisierung der Blüten aufgrund natürlicher Schwankungen von THC- und CBD-Gehalt. Standardisierte cannabishaltigen Fertigarzneimittel und Extrakte wie Öle oder Tablette ermöglichten laut Kommission demgegenüber eine exakte Dosierung des Wirkstoffs und unterliegen „einem regulären Zulassungsverfahren mit indikationsspezifischer Nutzenbewertung“.
Andererseits verweist die Finanzkommission auf ökonomische Gründe: Die Kosten der Cannabis-Blüten liegen laut Bericht je Patient deutlich über denen der Extrakte und Öle, jedoch unterhalb der Fertigarzneimittel Canemes und Epidyolex. Grundlage für diese Annahme ist eine Kalkulation der AOK Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2025. In dieser Kalkulation belaufen sich beispielsweise die Tageskoten für Canemes auf 46 Euro, die für Dronabinol auf zwei bis drei Euro und die für Extrakte auf sechs bis zehn Euro. Bei Blüten errechnet die AOK hingegen Tageskosten zwischen sieben und 50 Kosten. Anders als bei Fertigarzneimitteln und Extrakten – hier wird immer eine bestimmte Menge zugrunde gelegt – schwankt die monatliche verordnete Menge der Blüten zwischen 15 und 100 Gramm. Zudem berechnet die AOK die Tageskosten komplett unabhängig vom THC-Gehalt der einzelnen Blüten.
In einem Kostenvergleich von Extrakten und Blüten hatte Micha Knodt 2021 in einer Kalkulation für krautinvest.de anders als die AOK den enthaltenen THC-Gehalt der Blüten zugrunde gelegt. Er kam damals zu dem Schluss, dass eine Umstellung von der Therapie von Blüten auf Extrakte die Kosten bei gleicher Wirkstoffmenge um das Fünf- bis Zehnfache steigere – also ganz anders als es nun die Finanzkommission aufgrund der AOK-Kalkulation sieht. Laut Knodt könne auch die Bioverfügbarkeit von THC nicht als Argument für Extrakte herhalten, da diese beim Verdampfen besser sei als bei der oralen Einnahme. Die Berechnung von Knodt stammt zwar aus 2021, aber bei 100 Gramm medizinischen Cannabisblüten monatlich, also der höchsten von der AOK zugrunde gelegten Menge, würde ein Patient 3,3 Gramm täglich einnehmen. Bei einer Sorte mit einem hohen THC-Gehalt von 25% wären dies 825 Milligram THC am Tag. Zum Vergleich: Die AOK berücksichtigt für die Berechnung der Tageskosten der Extrakte 9,6 Milligram THC am Tag. Ein Patient, der 50 Gramm Cannabisblüten mit 25% THC monatlich erhält, würde also 85 Mal mehr THC erhalten als die von der AOK zum Vergleich herangezogenen Patienten, die Extrakte erhalten.
Hinzu kommt: Während die Kassen den Apotheken angesichts der geltenden Preisverordnung aktuell bis zu 19,04 Euro je Gramm Cannabisblüten erstatten, sind die Kosten für Selbstzahlende im Durchschnitt inzwischen auf einen mittleren einstelligen Eurobetrag je Gramm gefallen. Ohnehin dürfte ein Großteil der Patient:innen medizinisches Cannabis privat zahlen. Während 2023 32,5 Tonnen Cannabis nach Deutschland importiert wurden, waren es 2025 über 200 Tonnen. Laut der Gamsi-Berichte des GKV-Spitzenverbands rechneten die GKV von Januar bis September 2025 6.896 Verordnungen für Cannabis-Blüten in Zubereitung ab sowie 123.454 in unverändertem Zustand. In Summe beläuft sich der Brutto-Umsatz auf 92.810.444 Millionen Euro. Die Zahl der GKV-Patient:innen wächst damit deutlich langsamer als der Gesamtmarkt. Die Gamsi-Zahlen gehen ebenfalls in die Richtung des Berichts der Kommission, wonach die Ausgaben der GKV etwa 200 Millionen jährlich beträgt und etwa die Hälfte auf Cannabis in Blütenform entfalle. Alfredo Pascual errechnet auf Linkedin Zahlen, die etwas über diesen Beträgen liegen.
Die Kommission geht davon aus, dass bei einer Streichung der Erstattung der Blüten innerhalb der GKV-Verordnungen es teilweise Substitutionen zu den weiterhin erstattungsfähigen Ölen geben werde. Eine Substitution zu den teureren
Fertigarzneimitteln könne es vereinzelt geben, werde jedoch aufgrund der Wirtschaftlichkeitsvorgaben der Leistungserbringer gering bleiben. Zudem sollen medizinische Cannabisblüten für Privatzahler weiterhin verfügbar bleiben. Daher werde davon ausgegangen, dass die Substitution nicht in vollständigem Umfang erfolge, da es weiterhin Patienten geben werde, die die Blüten bevorzugen und dann selbst zahlen, schlussfolgert die Kommission. Ausgehend von diesen Annahmen errechnet die Kommission dann Einsparungen von etwa 130 Millionen Euro 2027 und etwa 180 Millionen Euro 2023.
Die Auswirkungen auf den deutschen Cannabismarkt relativiert der langjährige Marktbeobachter Pascual: „Dieser Vorschlag würde einen relevanten Teil des erstatteten Segments betreffen — bedeutend, aber keine existenzielle Bedrohung für den Gesamtmarkt. Der deutsche Markt für medizinisches Cannabis lag 2025 wahrscheinlich bei rund einer Milliarde Euro. Der überwiegende Teil davon ist bereits Selbstzahlergeschäft.“
Kritik äußerte der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC). Antonia Menzel, Vorstandsvorsitzende des BPC, lässt sich in einer Mitteilung zitieren: „Der GKV-Anspruch auf Cannabisblüten nach § 31
Abs. 6 SGB V steht ausschließlich schwer erkrankten, therapieresistenten Patientinnen und Patienten offen und kann definitorisch keine Fehlversorgung darstellen.“ Ein zweiter Kritikpunkt sei laut BPC die Annahme der therapeutischen Gleichwertigkeit zu Extrakten und Fertigarzneimitteln. „Diese widerspricht unserer Auffassung nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung“, so Burkhard Blienert, politischer Berater des BPC und ehemaliger Bundesdrogenbeauftragter, in der Mitteilung des BCP. Blienert geht davon aus, dass eine solcher Streichung der GKV-Erstattung sogar die verfassungsrechtliche Grenze des Patientenschutzes überschreite.

