Seit Inkrafttreten der Teillegalisierung ist der Besitz von Cannabis-Extrakten bis zu 50 Gramm in der eigenen Wohnung genau so legal wie der derselben Menge von Gras oder Hasch. So lange es keinen Herkunftsnachweis gibt, bewegen sich Konsumierende auf der rechtssicheren Seite des CanG.
Für die Herstellung von Konzentraten gibt es im CanG jedoch strenge Regeln, die für Cannabis-Clubs und Privatpersonen gleichermaßen gelten und somit Möglichkeiten bei der Weiterverarbeitung der Ernte- oder bei der Veredlung von Trimresten einschränken, weil § 2 Absatz 2 des CanG die Extraktion von Cannabinoiden grundsätzlich verbietet. Andererseits ist die Weitergabe von Haschisch für Clubs laut CanG eindeutig erlaubt. Da das Gesetz jedoch nicht erwähnt, wie die Clubs das Hasch produzieren dürfen, herrscht bis heute wenig Rechtssicherheit für die Herstellung von Haschisch. In der Praxis produzieren Clubs das Haschisch für ihre Mitglieder ohne Lösungsmittel, da gemäß wissenschaftlicher Definition immer ein Lösungsmittel zur gemäß CanG illegalen Extraktion benötigt wird:
„Extraktion (von lat. extrahere „herausziehen“) ist ein physikalisches Stofftrennverfahren, bei dem mit Hilfe eines Extraktionsmittels (ein Lösemittel, gegebenenfalls erwärmt) eine Komponente aus einem festen oder flüssigen Stoffgemisch gelöst wird: Das Lösungsmittel zieht den in ihm besser löslichen Stoff aus dem Gemisch.“
Als Extraktion werden in CanG jedoch auch Verfahren angesehen, bei denen eine Flüssigkeit zum Einsatz kommt, die gar nicht als Lösungsmittel dient. Streng genommen ist das CanG an dieser Stelle unwissenschaftlich, da Eiswasser bei der Schwimm-Sinktrennung kein Lösungsmittel ist und das Haschisch somit gar nicht aufgelöst und dann extrahiert, sondern mechanisch durch Sink-Schwimm-Trennung gewonnen wird. Trotzdem haben viele Clubs Bedenken, das Eiswasser könne juristisch als Lösungsmittel gelten und aus der Produktion eine Straftat machen.
Ob die Gewinnung Eishasch jetzt CanG-konform ist oder nicht, werden wohl irgendwann Juristen entscheiden. Weil das CanG Clubs und Privatpersonen bei der Gewinnung von Konzentraten wie Haschisch im Dunkeln lässt, ist die mechanische Gewinnung von Resenoiden (Haschisch) oder Konzentraten durch Pressen oder Schlagen die derzeit die einzige Technik, von der sich Clubs Rechtssicherheit versprechen, weil das auch ohne Lösungsmittel funktioniert.
Der eigentliche Grund für diese Einschränkungen sind schlechte Erfahrungen insbesondere aus den USA und Kanada, wo es immer wieder schwere Unfälle bei der Extraktion leicht entzündlichen Lösungsmitteln wie Butan (umgangssprachlich BHO) gab und gibt. Auch die Unwissenheit in Sachen Cannabis-Extraktion muss im BMG hier eine gewisse Rolle gespielt haben, denn anders ist das Verbot der Schwimm-Sink-Extraktion mithilfe von Eiswasser nicht zu erklären.
Apotheken und Produzenten dürfen mehr
Produzenten von medizinischem Cannabis hingegen dürfen alle bekannten Produktionsverfahren anwenden, sofern sie über ein entsprechend zertifiziertes Labor verfügen. Auch Apotheken dürfen im Rahmen der Rezepturherstellung extrahieren – sofern sie über ein entsprechendes Labor verfügen und einen Produktionsauftrag in Form eines oder mehrerer ärztlicher Rezepte haben.
Trotzdem dürfen Apotheken bislang weder Extrakte noch Haschisch mit mehr als 25% THC an Patienten abgeben. Deshalb werden selbst die reinsten Extrakte in der Apotheke vorm Verkauf mit Öl oder Alkohol auf 25% Wirkstoff herunter verdünnt, was sie für den inhalativen Konsum defacto unbrauchbar macht.
Was ist verboten, was ist erlaubt?
Wer solche Produkte legal erwerben und inhalieren möchte, muss einem Club beitreten, der, natürlich CanG konform, Hasch oder Konzentrate herstellt. Die zweite Option ist, die eigene drei-Pflanzen Ernte auf diese Art zu veredeln. Natürlich nicht, ohne vorher einen Blick ins Regelwerk des CanG zu werfen. Ich habe in meinem Buch „Cannabis-Extraktion“ elf verschiedene Arten, Pflanzenteile und Inhaltsstoffe voneinander zu trennen, beschrieben.
- Cannabis mit CO2 extrahieren (C)
- Königsdisziplin BHO-Extraktion (C)
- Cannabis-Konzentrate mit Propan extrahieren (C)
- Extraktion am lebenden Objekt: Aromabombe Live Resin (C)
- Die Extraktion mit Dimethylether (B)
- THC mit Glycerin extrahieren: Konzentrate für Esswaren und E-Liquids (B)
- Schnell, einfach und effektiv: Cannabis-Extraktion in der eigenen Küche (B)
- Die mechanische Extraktion im Nassen: Eishasch (B)
- Die Herstellung von Cannabis-Extrakten mit Alkohol (B)
- Die mechanische Extraktion im Trockenen: Reiben und Sieben (A)
- Rosin Hash: Quetschtrakt aus der Presse (A)
Legende:
- C: Verboten und leicht brennbar oder hoch explosiv
- B: Nur für die Cannabis-Produktion verboten, in Verbindung mit andere Stoffe und Substanzen legal
- A: Nicht ausdrücklich verboten
Butter als Lösungsmittel?
Die drei in Kategorie A erwähnten Techniken sind Privatpersonen und Clubs gemäß CanG nicht ausdrücklich verboten, die acht Verfahren in Kategorie B oder C bleiben illegal. Besonders bei die Herstellungsverfahren der Kategorie B scheint das Verbot nicht wissenschaftlich begründet, weil man andere Pflanzen oder Substanzen so auch zuhause verarbeiten darf.
Besonders ärgerlich ist, dass streng genommen auch für die private Herstellung von Cannabisbutter oder einem Konzentrat auf Glycerinbasis Hilfsmittel benötigt werden, die weder leicht entzündlich noch gesundheitlich bedenklich sind, aber gemäß der CanG, genau wie Eiswasser, im Zusammenspiel mit Cannabis Lösungsmittel und somit verboten sind.
Auch Ethanol und Isopropylalkohol bleiben, anders als für Gartenkräuter, bei Cannabis tabu, obwohl man hier als Privatperson mithilfe derselben Methoden, die bei Cannabis angewendet wird, allein schon aus Tradition ohne Erlaubnis extrahieren darf, um das ätherische Öl zu gewinnen. Das Einkochen einer Sauce mit Hochprozentigem ist im Prinzip dasselbe und gilt gemeinhin nicht mal dann als gefährlich, wenn dem Koch bei der Zubereitung Flammen entgegenschlagen. Cannabis hingegen darf man nicht einmal in Alkohol einlegen, um einen Auszug zu gewinnen.
Ob es gemäß CanG legal ist, legal gesiebtes Haschisch mit Butter zu vermengen, ohne es dabei weiter zu konzentrieren, ist wohl auch unter den hochrangigsten Experten umstritten.

Deshalb beschränken wir uns heute auf die Beschreibung der beiden Techniken, die mit Sicherheit lösungsmittelfrei und somit hoffentlich CanG-konform sind:
- Cannabis sieben: Die traditionelle Haschisch-Herstellung in Marokko
Marokkanische Bauern nutzen feine Tücher, statt der in Europa und Übersee weit verbreiteten Druckersiebe. Die sind für diese einfache Methode aufgrund ihrer Elastizität besser geeignet als Druckersiebe, die in Europa und den Nordamerika in Form von Trim Trays genutzt werden. Alles, was man fpr die „Rif_Technik“ braucht, findet man on- oder offline in den Kategorien „Haushaltswaren“ oder „Bekleidung“
- 1 circa 2 m² großes, sein fein gewebtes Baumwolltuch aus dem Miederwarengeschäft (feinster Damenunterrock-Stoff)
- 1 Schüssel, über die das Tuch gespannt wird. Die Schüssel sollte mindestens fünf Liter Fassungsvermögen pro 100 Gramm Pflanzenmaterial haben.
- 1 Stück dicke, stabile Plastikfolie, mindestens doppelt so groß wie die Schüssel
- 2 Spanngurte oder alte Fahrradschläuche zum Spannen des Tuchs sowie der Plane um den Schüsselrand
- 2 dünne Holzstäbe (ideal: Drumsticks)
- 1 Kühlfach/kalter Raum zum Kühlen des Pflanzenmaterials
1. Ein fein gewebtes wird Tuch mit Hilfe eines Spanngurtes über die Schüssel gespannt. Eine andere Möglichkeit, das Tuch zu spannen, ist, die vier Tuchenden unter der Schüssel mithilfe eines Holzstabes ineinander zu verdrehen. Wichtig dabei ist, dass das Tuch während des Klopfvorgangs die Spannung hält.
2. Die tiefgefrorenen Blüten oder Erntereste werden auf das gespannte Tuch gelegt und gleichmäßig verteilt, Im Rif-Gebirge nutzt man keine Tiefkühltruhen, um die Ernte optimal zu temperieren. Dafür sorgen die kalte Januar Nächte auf 2000 Meter über Normal Null, in denen der unverkennbare Sound der Haschisch-TamTams (TamTam: marokkanische Trommel) aus den ungeheizten Räumen der Hanfbauern-Anwesen durch die Täler des Rifs hallt.
- Über das Pflanzenmaterial wird dann mithilfe des zweiten Spanngurtes die stabile und saubere Plastikfolie, wie zum Beispiel ein Stück LKW-Plane. gespannt,
Dann kommen die Holzstäbe zum Einsatz. Für die erste Qualitätsstufe klopft der Rif-Bauer höchstens eine Minute ganz locker auf seine Konstruktion, für die niedrigste sind es schon mal drei oder vier Minuten. Je länger man klopft, desto mehr Pflanzenmaterial und weniger THC enthält das Haschisch.
Die Kristalle, die so in der Schüssel landen, werden Powder genannt. Das wird dann mithilfe einer mechanischen Presse oder einfach per Hand zu einem Klumpen Haschisch wie man ihn aus dem Coffeeshop,vom Schwarzmarkt oder neuerdings auch aus dem Cannabis-Club kennt, gepresst oder gerollt.
2. Cannabis ausquetschen: Die Rosin-Herstellung
Seit einigen Jahren schon bieten einige Hersteller Spezialpressen zur Herstellung von Rosin-Konzentrat an. Mir hat sich bis heute nicht erschlossen, wieso ein ungesiebtes Produkt, das durch Auspressen der Öle und Resinoide (Harze) hergestellt wird, überhaupt als Resenoid bezeichnet wird. Ich spreche in meinem Buch ausschließlich von „Quetschtrakt“, da die harzig-ölige Masse durch das Quetschen von Blüten mit einer Presse entstanden ist. Es sieht weder aus wie Haschisch noch ähnelt der Produktionsvorgang dem klassischsten aller Konzentrate.
„Quetschtrakt“-Pressen aus dem Fachhandel kosten mehrere Hundert Euro und schaffen es mithilfe von Druck und Wärme, 80 bis 90 Prozent der Öle und Harze aus der Pflanze zu pressen. Diese Pressen arbeiten mit einem Druck zwischen 600 und 1000 psi (Pfund pro Quadratzoll).
Zum Ausquetschen legt man eine Blüte in einen abgeschnittenen Kaffeefilter und wickelt diesen sorgfältig in Backpapier ein. Die Blüten werden, abhängig von ihrer Potenz, 10 bis 40 Sekunden bei 100 bis 110 °Celsius und einem Druck von mit 600 bis 1000 psi ausgepresst.
„Quetschtrakt“ manuell herstellen
Wenn das Budget gerade knapp ist und für eine Presse nicht reicht, kann man sauberes „Quetschtrakt“ einfach mit einem handelsüblichen Glätteisen herstellen. Hierzu bedarf es:
- Einem Glätteisen mit digitaler Temperaturkontrolle, einem Bogen Backpapier, einem ungebleichten Kaffeefilter sowie unzerkleinertem Gras oder Hasch (s.o.).
- Grundsätzlich müssen die Temperaturen bei der händischen Herstellung (bis 150 Grad) höher gewählt werden als bei der maschinellen (bis 110 Grad).
- Das Glätteisen wird auf 100 bis 150 Grad vorgeheizt. Je höher die Temperatur ist, desto intensiver und schneller wird das Konzentrat abgeschieden.
- Ich empfehle, nicht über 140 Grad zu gehen. Je niedriger die Temperatur gewählt wird, desto aromatischer ist das Endprodukt. Niedrige Temperaturen (70 bis 105 °C) ergeben eine stabilere, geschmacksintensivere und „geschmeidigere“ Ausbeute an „Quetschtrakt“. Hohe Temperaturen (105 bis 150 °C) produzieren eine größere Quantität, die dunkler ist und weniger intensiv riecht und schmeckt.
- Die Blüten/das Hasch werden in einen Kaffeefilter gelegt sowie durch Falten sorgfältig verschlossen. Das Paket darf sich auch unter Druck nicht öffnen.
- Das Backpapier wird mittig gefaltet und das vorbereitete Paket wird in die Falz platziert und dann zwischen beide Schenkel des Glätteisens gelegt. Danach etwa 30 bis 60 Sekunden fest und gleichmäßig zudrücken. Der Druck sollte dabei so lange gehalten werden, bis ein leises Zischen zu hören ist.
- Nach dem Pressen wird das Papier entfaltet und der Filter wird vorsichtig abgelöst. Auf dem Papier klebt jetzt eine ölig-harzige Substanz, die zum besseren Ablösen jetzt ein paar Minuten ins Gefrierfach kommt. Danach lässt sie sich leicht vom Papier trennen und genießen.
- Je potenter das Material, desto niedriger können Druck und Temperatur gewählt werden. Je höher Druck und Temperatur sind, desto mehr Terpene gehen verloren.
Beide Extraktionsverfahren findet Ihr ausführlich in dem Buch „Cannabis-Extraktion: Konzentrate, Extrakte und Haschisch-Herstellung“, ISBN-13. 978-3037885888 erschienen im Nachtschattenverlag
Vorbild Kanada: Nur die Sicherheit zählt
Wieso das CanG lediglich diese beiden Methoden durchgehen lässt, ist auch 15 Monate nach dessen Inkrafttreten nicht nachvollziehbar. Am THC-Gehalt kann es auf jeden Fall nicht liegen, denn der ist bei potentem Rosin oder einer professionell durchgeführten Trockensiebung im Kühlraum eines Clubs mit bis zu > 80% THC genauso so hoch sein wie bei einer BHO-, CO2- oder der Alkohol-Extraktion.
Kanada unterscheidet bei der Gesetzgebung zur privaten Cannabis-Extraktion zwischen „leicht entzündlich/ explosiv“ und „nicht leicht entzündlich/ nicht explosiv“. Hier ist Privatpersonen nur die Extraktion mit hochexplosiven oder sehr leicht entzündlichen Stoffen und Verfahren verboten. Es wäre nur logisch, wenn der Gesetzgeber hier nachbessert, um die notwendige Sicherheit zu gewährleisten, ohne Verfahren wie zum Beispiel eine völlig harmlose Extraktion mit Eiswasser oder auch den traditionellen alkoholischen Auszug für Hobbygärtner unter Strafe zu stellen.
Disclaimer: Redaktioneller Inhalt. Keine Rechtsberatung.