Seit der Vorstellung des Koalitionsvertrages sorgt die dort angekündigte „ergebnisoffene Evaluation“ des Cannabis-Gesetzes für Aufsehen. Tatsächlich hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) längst entschieden, welche Forschungsstätten das Konsumcannabis-Gesetz (KCanG) evaluieren – wie das BMG mitteilt, läuft die Evaluation bereits seit Januar 2025
Durchgeführt wird die Evaluation demnach als „Verbundvorhaben“, gefördert vom BMG. Für dieses Verbundhaben hat das BMG das Projekt Ekocan ins Leben gerufen, in dem drei Forschungseinrichtungen zusammen arbeiten: das Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) der Universität Hamburg, das zugleich die federführende Institution ist, das Universitätsklinikum der Universität Düsseldorf und das Institut für Kriminologie der Eberhard Karls Universität Tübingen. Laut BMG übernimmt Dr. Jakob Manthey vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung am UKE die Projektleitung.
Der Zuwendungsbescheid für diese Evaluation sei vom Bundesverwaltungsamt bereits am 17. Januar 2025 versandt worden, berichtet das BMG. Eine Sprecherin betont, die Expertise der beauftragten Wissenschaftler in den Bereichen Suchtforschung, Cannabisforschung, Durchführung von Evaluationen suchtpolitischer Maßnahmen, Auswirkungen von Cannabislegalisierungen, klinische Epidemiologie sowie Forschungsexpertise im Bereich der Organisierten Kriminalität.
Laut KCanG soll das Gesetz insbesondere auf den Kinder- und Jugendschutz, auf den Gesundheitsschutz und auf die cannabisbezogene Kriminalität evaluiert werden. Spätestens bis 1. April 2028 soll ein umfassender Abschlussbericht vorliegen. Bis 1. April 2026 soll unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes ein Zwischenbericht vorliegen. Bis 1. Oktober 2025 soll eine erste Evaluation erfolgen, wie sich das Konsumverbot nach Paragraph 5 – also in Anwesenheit von Minderjährigen – auswirkt. Dabei geht es insbesondere auch um den Konsumverbot in Nähe von Schulen oder Kinderspielplätzen. Die Erhebung der dafür erforderlichen Daten sollen laut Gesetz die zuständigen Ressorts übernehmen.
Dass jenseits dieser gesetzlich ohnehin vorgesehenen Evaluation ein neuer Bundesgesundheitsminister, aktuell deutetet vieles auf Tino Sorge, eine weitere Evaluation in die Wege leitet, scheint kaum vorstellbar und begründbar. Die im Koalitionsvertrag angekündigte „ergebnisoffene Evaluation“ im Herbst dürfte also weitestgehend den Ausführungen dazu im KCanG entsprechen. Offizielle Informationen dazu werden aber wohl erst öffentlich sein, wenn die Ministerposten verkündet wurden. Ungeachtet dessen dürfte der Einfluss der neuen Bundesregierung auf die bereits laufende Evaluation angesichts der bereits erteilten Aufträge und die Unabhängigkeit der Evaluation gering sein.