Ekocan-Evaluation: Polizei, Justiz und Nutzer:innen profitieren durch das Cannabis-Gesetz

by Moritz Förster

Die Wissenschaftler aus dem Projekt Ekocan haben heute ihren ersten Bericht vorgestellt. Noch halten sie sich mit konkreten Handlungsempfehlungen zurück. Kausal lässt sich aktuell nicht nachweisen, dass das Konsumverhalten verändert hat. Der Konsum unter Jugendlichen nimmt weiter ab. Unfälle im Straßenverkehr stiegen seit dem Inkrafttreten nicht an. Signifikant verändert hat sich dagegen die Kriminalstatistik. Die Cannabis bezogenen Straftaten haben sich im Jahresvergleich 2024 zu 2023 mehr als halbiert – obwohl das Gesetz erst am 1. April in Kraft getreten ist.

Laut der Evaluatoren können Cannabis-Konsumierende dank des Konsumcannabis-Gesetzes (KCanG) straffrei Besitmingen für einen Wochenbedarf konsumieren. Beim Eigenanbau liegt die geerntete Menge zwar oftmals über der maximalen Besitzmenge von 50 Gramm – einen dringenden Handlungbsedarf erkennt das Team Ekocan aber nicht. Ein Verstoß gegen diese Besitzmenge werde ohnehin kaum sanktioniert.

Das Fazit lautet: Die bisherigen Erkenntnisse stellen insgesamt keinen dringenden Änderungsbedarf des KCanGs dar.

Allerdings sei Beitrag, den die Anbauvereinigungen zum Zurückdrängen des illegalen Marktes leisten, laut Projektkoordinator Jakob Manthey „marginal“. Sofern der Gesetzgeber diesen Bezugsweg priorisieren wolle, um den illegalen Markt schneller zurück zu drängen, sollte eine Vereinfachung in Betracht gezogen werden, empfiehlt Manthey vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) der Universität Hamburg.

Daniel Kotz, Professor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, begrüßt unterdessen den sinkenden Anteil an Jugendlichen, die Cannabis konsumieren. Sehr schwierig zu bewerten sei aktuell das Einhalten der Konsumverbotszonen – beispielsweise auf Spielplätzen oder in der Nähe von Schulen. Er regt allerdings bereits jetzt eine Harmonisierung mit den Regeln für das Rauchen von Tabak an – auch aufgrund der in diesem Fall großen Suchtgefahr. Vergiftungen von Kindern und Jugendlichen durch Cannabis seien sehr selten, ebenso wie schwere durch Cannabis verursachte Erkrankungen.

Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Eberhard Karls Universität Tübingen, betont, dass die Cannabis bezogenen Straftaten von 215.000 2023 auf 100.000 im letzten Jahr zurückgegangen seien. „Noch nie zuvor wurde ein solches Deliktfeld dermaßen reduziert.“ Kinzig führt dies vor allem darauf zurück, dass konsumnahe Straftaten nun nicht mehr verfolgt werden. Dass Polizei und Justiz teilweise noch gegenläufige Meinungen äußeren, sich ihr Aufwand noch nicht entsprechend verringert habe, führt Kinzig auch auf den Aufwand durch die Umstellung auf das neue Gesetz zurück. Cannabis bezogene Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder würden deutschlandweit ebenfalls kaum eine Rolle spielen. Kinzig mahnt aber auch, dass es noch Jahre dauern könne, bevor man die Auswirkungen des KCanG auf die Kriminalität in der Tiefe erforscht habe. Die Evaluation stehe noch ganz am Anfang.

Manthey betont bezüglich des Konsumverhaltens: „Wir sehen die Alarmglocken nicht läuten.“ Kinzig mahnt aber auch an, dass sich das Gesetz noch „einschleifen“ müsse. Es sei erst vor rund eineinhalb Jahren in Kraft getreten, die Erwartungen Stand heute bereits ungeheuerlich groß an die Evaluation.

Leave a Comment