Ein Rundumschlag mit Richter Müller

by Moritz Förster

In einem Podcast-Spezial mit Richter Müller blickt dieser auf 30 Jahre Kampf für die Legalisierung, auf den Weg bis zum Cannabis-Gesetz, aber auch auf die aktuellen Debatten um die Regulierung von Cannabis in Deutschland. Zudem wagt Richter Müller den Blick in die nahe Zukunft und fordert auf, weiter für die Legalisierung zu kämpfen.

Als wesentliche Ereignisse vor dem ersten April 2024 erachtet Richter Müller vor allem, dass der Widerstand im Bundesrat gebrochen wurde. Dieser hätte noch den Vermittlungsausschuss aufrufen und damit das Gesetz zumindest verzögern können. Schlussendlich sei er mit dem Gesetz zufrieden gewesen, auch wenn er sich persönlich einen anderen Weg gewünscht hätte. Mit zwei Sätzen in den bestehenden Gesetzestexten hätte die Ampel-Regierung ebenfalls entkriminalisieren – und dann parallel die Volllegalisierung wagen können, also den Cannabis-Verkauf über Fachgeschäfte. Diesen Ansatz hatte die Ampel aufgrund europarechtlicher Bedenken verworfen.

Ein Rundumschlag mit Richter Müller

Kein Zweifel lässt der pensionierte Jugendrichter daran, wie ihm die aktuelle Debatte missfällt. Kritik an dem Bezug von Cannabis über die Apotheke oder an der aktuellen Grenzmenge kann er nicht nachvollziehen. Allerdings ist er nicht überrascht, dass das Cannabis-Gesetz bereits jetzt wieder derart zur Debatte steht – trotz anderweitiger Formulierung im Koalitionsvertrag. „Bei der neuen Regierung wusste ich, dass sie aus ideologischen Gründen Millionen an Deutschen wieder kriminalisieren will.“ CDU und CSU würden seines Erachtens immer noch denken, dass sie durch das Poltern gegen Cannabis Wählerstimmen gewinnen könnten, in Wirklichkeit, so Müller, „schaffen sie Politikverdrossenheit“.

Großes Unverständnis hat er zudem für die aktuelle Interpretation der laufenden Evaluation. Wenn man sehe, wie viel Cannabis im Eigenanbau angebaut und in Apotheken abgegeben werde, seien dies doch alles Mengen, „die dem Schwarzmarkt entzogen sind“. Das eigentliche Problem sei die Definition des illegalen Marktes: Wenn man auch das Verschenken von Cannabis als illegalen Markt bezeichne. Er mahnt an: „lllegal ist doch nicht das, was irgendwelche Politiker mit ihrer eigenen Moral versehen.“

Seine Empfehlung: Wer den illegalen Markt noch stärker zurückdrängen wolle, solle neben deutsche Parks legale Verkaufsstellen ermöglichen. Das würde dann auch Touristen anziehen. „Die Leute wollen konsumieren und werden konsumieren!“, mahnt Richter Müller.

Ebenfalls auf wenig Verständnis treffen bei ihm Äußerungen aus Polizei und Justiz, die verlauten lassen, dass noch keine Entlastung durch die Cannabis-Entkriminalisierung spürbar seien. Er schätzt, dass für etwa 1.000 Verfahren wegen des Besitz kleiner Mengen früher zwei Richterstellen erforderlich gewesen seien, zusätzlich zu der vorherigen Arbeit der Polizeibeamten.

Immerhin hat er selbst erlebt, welches Umdenken im Laufe der Jahre stattgefunden hat. Bei seiner ersten Vorlage vor dem Bundesverfassungsgericht, durch die er die Strafverfolgung beim Besitz kleiner Mengen für verfassungswidrig erklären wollte, habe bei den Kollegen 2002 intern noch Zwiespalt geherrscht, bei seinem zweiten Anlauf 2020 hätten ihm diesen dann die Daumen gedrückt. Er sei mit den Vorlagen zwar gescheitert, aber die öffentliche Debatte, die dadurch entstanden sei, hält er heute für „mindestens genauso wertvoll“.

Trotz der aktuellen Kritik am CanG in Deutschland verweist er darauf, dass andere Länder in Europa nachziehen. In Deutschland, warnt Richter Müller, müsse die Szene nun am Ball bleiben und Widerstand leisten. (Link zum Podcast)

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