EFSA bewertet das Risiko von 18 Novel-Food-Anträgen: Wann sehen wir das erste in der EU zugelassene CBD-Öl?

by Moritz Förster

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat einen Grenzwert für CBD in Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt. Der ist zwar deutlich strenger als anderswo. Dennoch weckt dieser Schritt die Hoffnung, dass die Europäische Kommission basierend auf den nun festgelegten Richtwerten den ein oder anderen Novel-Food-Antrag bewilligen könnte.

Die EFSA erklärt auf Anfrage von krautinvest.de, dass sie basierend auf auf dem nun festgelegten Grenzwert eine Risikobewertung der eingereichten Anträge für CBD vornehmen könne – allerdings ausschließlich in Anträgen für CBD in Nahrungsergänzungsmitteln mit einer Reinheit von 98 Prozent. Aktuell bewertet die dafür zuständige Abteilung laut eigenen Angaben 18 solcher Novel-Food-Anträge, darunter zwei für synthetisches CBD und 16 für extrahiertes CBD.

Rechtsanwalt Kai-Friedrich Niermann, der unter anderem die EIHA in ihrem Novel-Food-Antrag berät, hofft bereits, dass es „in absehbarer Zeit wieder das erste legale CBD-Öl auf dem Markt geben wird.“ Aber anders als zuvor: „Mit einer echten Novel-Food-Zulassung im europäischen Markt.“ Allerdings geht er von mindestens neun bis zwölf Monate aus, bevor ein CBD-Öl eine Zulassung erhalten werde. Schließlich habe bereits die EU-Kommission sechs Monate Zeit, um über die Zulassung und die Veröffentlichung im Novel-Food-Register zu entscheiden. Hoffnung macht ihm, dass die Möglichkeit, eine Zulassung zu erhalten, nun real sei.

Der Haken an den möglicherweise anlaufenden Zulassungen: Das zuständige EFSA-Gremium hat eine vorläufige Sicherheitsgrenze für CBD von umgerechnet etwa zwei Milligramm täglich für einen Erwachsenen mit einem Gewicht von 70 Kilogramm festgelegt. Den hohen Unsicherheitsfaktor begründet die formal unabhängig arbeitende Behörde mit der mangelhaften Datenlage sowie möglichen Auswirkungen von CBD unter anderem auf die Leber. Die EIHA bezeichnet den Wert dennoch als extrem konservativ und verweist unter anderem auf Großbritannien mit einen fünfmal höheren Grenzwert. Der Verband selbst hatte basierend auf toxikologischen Studien einen Grenzwert von 17,5 Milligramm vorgeschlagen.

Mit Blick auf den sehr restriktiven Grenzwerte schränkt auch Niermann ein, dass man noch abwarten müsse, ob „der Markt diese neue Möglichkeit annehmen wird, und ausreichend innovative Produkte entwickeln kann“. Zumal der jetzt veröffentlichte Grenzwert auch ausschließlich für Nahrungsergänzungsmittel gilt. Was dem erfahrenen auf Cannabis spezialisierten Anwalt Hoffnung macht? Dass der Hanfmarkt „immer sehr kreativ in Dingen“ gewesen sei.

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