Die Stimmen aus der Anhörung zum MedCanG – „Falscher Weg, wenn wir Jugendschutz priorisieren wollen.“

by Redaktion

In der gestrigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss äußerten sich Experten zu einer möglichen Änderung des Medizinalcannabis-Gesetz (MedCanG). Eine Übersicht

Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, erachtet jenseits der aktuellen Debatte um die privatärztlichen Verordnungen die „Verordnungsfähigkeit von Medizinalcannabis zu Lasten der GKV als problematisch“. Es handele sich immer um einen „individuellen Heilversuch“, der im im Einzelfall geprüft werden müsse.

Für BvCW-Präsident Dirk Heitepriem ist entscheidend, dass Patient:innen „auch über Video-Sprechstunde Verschreibung“ erhalten können. Antonia Menzel, Vorsitzende es Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC), erachtet den Einsatz „telemedizinischer Verschreibungsmöglichkeiten als geeignet“, um sowohl Patienten sicher zu versorgen und einen möglichen Freizeitkonsum zu verhindern. Der Arzt könne frei entscheiden, ob er einen Patienten physisch treffen möchte oder ein Videogespräch ausreiche. Menzel: „Telemedizin ist bereits in der Regelversorgung zulässig.“ Die Videosprechstunde mit qualifizierter Identitätsprüfung ein „gängiger Weg“. 

André Said (ABDA) zeigt sich angesichts des starken „Mengenzuwachs“ seit 2024 besorgt, insbesondere über Plattformmodelle. Er sieht eine „Vermengung von Freizeitgebrauch“ und medizinischen Zwecken.

Matthias Luderer kritisiert die massive Werbung und verweist auf das junge männliche Klientel auf Telemedizin-Plattformen. Er fürchtet einen „Freizeitgebrauch unter dem Deckmantel medizinischer Nutzen“.

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen fordert, die Forschungslage auszubauen. Wichtig sei die Kontrolle von Werbung. Klaus Reinhardt erinnert daran, dass das HWG bereits gilt. Der spezialisierte Anwalt Ferdinand Weiß erinnert daher daran, dass man ohnehin bereits nur „gegenüber den Fachkreisen, also Ärzten und Apothekern werben“ dürfe. Es gebe kein regulatorisches Problem, sondern ein „Vollzugsdefizit“.

Die Gewerkschaft der Polizei befürwortet den Gesetzentwurf. Auch der Michael Kambeck vom Bund deutscher Cannabis-Patienten (BdCAn) begrüßt eine klare Trennung von Freizeitkonsum und medizinischem Cannabis. Mahnt zugleich: „Für schwer kranke Menschen müssen Errungenschaften bleiben.“

Dagegen verweist die Ärztin Kirsten Müller-Vahl daruf, dass „viele Arzneimittel ein deutlich höheres Abhängigkeitsrisiko“ haben. Von daher brauche es für medizinisches Cannabis keine Sonderregeln: „Wir müssen vorsichtig sein, keine starken Nachteile für Patient:innen zu schaffen.“ Eva Egartner, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), findet: Für alle Schlaf- und Schmerzmittel müssten Werbeverbote besser greifen. Sie geht von einer großen Dunkelziffer in der Medikamentenabhängigkeit aus.

André Said (ABDA) glaubt, dass ein Versandverbot im Sinne der Patientensicherheit das beste Mittel sei. Man habe das Netz der flächendeckenden Apotheken vor Ort und Botendienste. Franjo Grotenhermen, für die Arbeitsgemeinschaft Cannabis-Medizin (ACM) per Video zugeschaltet, erinnert allerdings daran, dass die nächste Apotheke, die „gut bestückt“ ist, im Zweifel mehrere hundert Kilometer entfernt sei. Auch Christane Neubaur vom VCA glaubt nicht, dass die lokalen Apotheken die Versorgung zuverlässig stemmen können. Eine Spezialisierung gehöre dazu sowie sehr gutes Fachwissen: „Dieses ist Fachwissen ist nicht in Vor-Ort Apotheke vorhanden“. Im ländlichen Raum gebe es gar keine Apotheken mehr. Botendienste könnten die Versorgung nicht leisten. Neubaur weiter: „Die Apotheken, die sich spezialisiert haben, sind ausgesprochen versiert in der Beratung und haben Patientensicherheit sichergestellt.“ Sie erinnert zudem daran, dass es sich dabei nicht um große holländische Versender, sondern um lokale deutsche Apotheken handele.

Viele Patienten finden laut Grotenhermen immer noch keinen Arzt, der sie in der Cannabis-Therapie begleitet: „Wenn man Telemedizin ausschließt, führt zu Verknappung von Versorgung.“ Dem pflichtet Georg Wurth bei, vom Deutschen Hanfverband (DHV): Es gebe viel mehr Patienten als Ärzte, die diese annehmen. Wurth weiter: „Die Ärzte sind ein Nadelöhr.“ Sie seien nicht bereit, Cannabis zu verschreiben. Er berichtet von Patienten, die sämtliche Arztpraxen abtelefonieren haben – ohne Erfolg. Die lokalen Praxen seien „auf keinen Fall in der Lage, den Bedarf an Patient:innen zu decken. Ein weiterer Vorteil: „In einer Online-Sprechstunde hat man es mit jemanden zu tun, der sich mit Cannabis auskennt.“

Zudem kritisiert er die pauschale Verurteilung. Wurth: „Auch Patienten mit weniger schwerwiegenden Erkrankungen sind Patienten.“ Wurth begrüßt die Preise der Telemedizin, wodurch sich Patient:innen die Therapie leisten können. Eine Beschränkung würde diese vor allem in den Schwarzmarkt zurückdrängen, ein legaler Umsatz von einer Milliarden stehe auf dem Spiel – der dann ebenfalls wieder in den Schwarzmarkt abwandern würde.

Müller-Vahl erinnert ergänzend dazu daran, dass wir mit der „Digitalisierung gut voran kommen, um in der Fläche gute Versorgung zu gewährleisten.“ Wie sie findet, könne jeder Arzt selbst entscheiden, ob er ein „Bagatell-Problem“ telefonisch oder per Video behandeln könne oder ob er einen Patienten persönlich sehen müsse. „Das liegt in der ärztlichen Therapiehoheit.“ Ähnlich wie Wurth betont sie zudem, dass „kein Gesetz auf der Welt“ verhindern könne, dass Menschen, die Cannabis konsumieren, dies auch machen. Je größer aber der illegale Markt sei, desto weniger Jugendschutz gebe es. „Die Telemedizin einzustellen ist der falsche Weg, wenn wir Jugendschutz priorisieren wollen.“

Luderer warnt dagegen: Einfach Cannabis weiter zu verordnen dürfe nicht passieren. Bei medizinischem Cannabis handele es sich um ein „individuelles Heilverfahren ultima ratio“.

Dirk Heitepriem betont für den BvCW auch europrechtliche Probleme beim Versandverbot, insbesondere bei Verschreibungen aus dem EU-Ausland. Sein Vorschlag: „Wir plädieren für eine Lösung, die seriösen Anbieter zu stärken, die mit Videogesprächen Patienten beraten.“

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