CBD-Blüten nach dem CanG: Ein Zwischenfazit aus Händler- und Marktdaten

by Gastautor

Ein Gastbeitrag von Soheil Daneshvar

Vor April 2024 fürchteten viele CBD-Händler, legales THC werde ihr Kernprodukt überflüssig machen. Zweieinhalb Jahre später lassen sich die Bestelldaten eines Onlinehändlers mit öffentlichen Statistiken und Suchdaten abgleichen. Nach diesen Daten ist das Segment weder eingebrochen noch durch die Legalisierung gewachsen. Verändert hat sich vor allem sein Umfeld.

Erwartungen vor dem 1. April 2024

In den Monaten vor dem 1. April 2024 drehten sich viele Gespräche unter CBD-Händlern um die Frage, wer noch CBD-Blüten kauft, wenn THC-haltiges Cannabis für Erwachsene legal wird. Die verbreitete Antwort war pessimistisch. CBD-Blüten galten vielen als Ersatzprodukt, dem mit der Legalisierung der Grund fehlen würde.

Ich habe damals eine Gegenthese vertreten. Ein größerer, gesellschaftlich normalisierter Cannabismarkt könnte auch die Gruppe derer vergrößern, die Cannabis grundsätzlich schätzen, THC aber reduzieren oder meiden wollen. Für CBD-Blüten sah ich in einem solchen Markt eine eigene Rolle.

Datengrundlage

Beide Erwartungen lassen sich inzwischen an Daten prüfen. Für diesen Beitrag habe ich mehr als 22.000 Bestellungen mit CBD-Blüten aus sieben Jahren ausgewertet, die über unseren Onlinehandel getätigt wurden. Methodik und vollständige Zeitreihen sind in unserem Datenreport veröffentlicht.

Wichtig: Diese Daten stammen von einem einzelnen Händler und sind nicht repräsentativ für den deutschen CBD-Markt. Sie spiegeln auch Sortiment und Marketing von CBD040 wider, und diese Einflüsse lassen sich nicht sauber von Marktentwicklungen trennen. Ich stelle sie deshalb öffentlichen Statistiken und Studien sowie Suchdaten von Google Trends gegenüber. Die folgenden Abschnitte beschreiben, was diese Daten zeigen. Meine Einschätzung folgt gesondert im letzten Abschnitt.

Veränderungen im Umfeld des CBD-Segments

Die größte Veränderung seit April 2024 betrifft das Umfeld von CBD. Mit dem Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes gilt Cannabis zu medizinischen Zwecken nicht mehr als Betäubungsmittel. Die Folgen zeigen sich in der Einfuhrstatistik des BfArM:

  • 2023: rund 32 Tonnen, damals noch einschließlich Extrakten, umgerechnet in Blütenäquivalent
  • 2024: gut 71 Tonnen Blüten
  • 2025: 201 Tonnen nach Erstveröffentlichung
  • 1. Quartal 2026: 67,6 Tonnen nach einer nachträglichen Korrektur von zunächst 50,5 Tonnen

Ein Wert für das zweite Quartal 2026 lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Die Zahl von 300 Tonnen, die Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann Mitte September beim Deutschen Apothekertag nannte, ist eine Prognose seines Ministeriums für das laufende Jahr.

Importmengen sind weder Abgabemengen noch Verbrauch. Das BfArM weist nicht aus, welcher Anteil auf medizinische und welcher auf wissenschaftliche Zwecke entfällt, und erhält seit April 2024 keine Abgabebelege mehr. Wie viel tatsächlich in Apotheken abgegeben wird, ist deshalb nicht bekannt.

Für den Wettbewerb mit CBD ist auch der Preis relevant. Eine im International Journal of Drug Policy veröffentlichte Studie hat zwölf Monate Verkaufsdaten einer deutschen Online-Apotheke ausgewertet. Zwischen Dezember 2024 und November 2025 sank der Median-Preis pro Gramm Medizinalblüte dort um 31 Prozent, von 8,64 auf 5,95 Euro. Rund 85 Prozent der angebotenen Blüten enthielten mindestens 20 Prozent THC; Sorten mit 20 bis 29,9 Prozent THC machten mehr als zwei Drittel der geschätzten Nachfrage aus. Produkte mit niedrigem THC- und hohem CBD-Gehalt waren kaum verfügbar und kaum gefragt. Die Studie beruht auf den Daten einer Apotheke. Sie zeigt, dass legales THC über den medizinischen Kanal in einer Preisspanne erhältlich ist, in der im Onlinehandel auch CBD-Blüten verkauft werden.

Am Konsum selbst hat sich nach bisherigem Stand wenig geändert. Der erste Zwischenbericht der wissenschaftlichen Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) schätzt die Zahl der Konsumierenden 2024 auf rund 5,3 Millionen Erwachsene, ohne nennenswerte Veränderung durch das Gesetz. Medizinalcannabis deckte demnach 12 bis 14 Prozent des Bedarfs, Anbauvereinigungen weniger als 0,1 Prozent. Der zweite Zwischenbericht vom April 2026 beschreibt einen moderat wachsenden Anteil aus legalen Quellen, vor allem über Eigenanbau und Apotheken. Einen Konsumanstieg, der sich auf die Reform zurückführen ließe, stellt er nicht fest.

CBD-Blüten konkurrieren damit neben dem Schwarzmarkt mit einem legalen, preislich wettbewerbsfähigen THC-Kanal, an dem sich eine wachsende Zahl von Konsumenten orientiert. Die rechtliche Einordnung von CBD-Blüten selbst bleibt dabei uneinheitlich: Auch nach dem CanG vertraten Zollbehörden 2025 dazu unterschiedliche Auffassungen.

Nachfrage nach dem Stichtag: April bis Juli 2024

Unmittelbar nach dem Inkrafttreten ging die Nachfrage bei CBD040 deutlich zurück. Im Mai 2024 lagen die Bestellungen mit CBD-Blüten 49 Prozent unter dem Durchschnitt der Monate Januar bis April, im Juni 35 Prozent. Lieferprobleme gab es nicht. Zeitgleich hatten wir im April das Angebot an Cannabis-Samen erweitert; 73 Prozent aller Bestellungen in diesem Monat enthielten Samen. Naheliegend ist, dass sich die Aufmerksamkeit eines Teils der Kundschaft für einige Wochen auf den neu erlaubten Eigenanbau verlagerte.

Im Juli 2024 lag die Nachfrage wieder auf dem Niveau vom Jahresanfang, im Herbst darüber. Einen dauerhaften Bruch zeigen unsere Daten nicht.

Bestellungen und Suchinteresse seit 2024

In den folgenden Monaten entwickelten sich die Bestellungen bei CBD040 anders als das allgemeine Suchinteresse. 2025 erreichten die Bestellungen mit CBD-Blüten 95 Prozent des Niveaus von 2021; im ersten Quartal 2026 lagen sie so hoch wie seit Anfang 2021 nicht mehr. Das Google-Suchinteresse für „CBD Blüten“ in Deutschland lag 2025 dagegen bei 38 Prozent des Werts von 2021.

Der Rückgang des Suchinteresses begann bereits vor dem CanG. 2023 lag es 38 Prozent unter dem Vorjahr. In dieselbe Zeit fiel der Höchststand des Interesses an dem halbsynthetischen Cannabinoid HHC im Januar 2023; HHC ist seit dem 27. Juni 2024 durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verboten. Auch unsere Bestellungen hatten 2023 ihren Tiefpunkt. Bis 2023 verliefen beide Kurven also weitgehend parallel, seit 2024 gehen sie auseinander.

Welche Erklärung für diese Divergenz zutrifft, lässt sich mit den vorhandenen Daten nicht entscheiden. Infrage kommen vor allem:

  • Konsolidierung: Wenn das Breiteninteresse sinkt, verbliebene Anbieter aber stabile oder steigende Bestellungen sehen, kann das auf weniger Wettbewerber und eine Verdichtung der Nachfrage hindeuten.
  • Verändertes Suchverhalten: Google Trends misst generische Suchanfragen. Wer einen Shop kennt, sucht nach dessen Namen oder ruft ihn direkt auf. Auch KI-Assistenten und soziale Medien verändern, wie Kaufentscheidungen vorbereitet werden.
  • Bindung an einzelne Anbieter: Ein reiferes Segment mit erfahreneren Käufern braucht weniger Suchanfragen pro Kauf.
  • Sortiment: Neue Produktgruppen können Nachfrage bei einem Händler binden, ohne dass der Markt wächst.
  • Reichweite einzelner Anbieter: Eigenes Marketing und Sichtbarkeit beeinflussen die Bestellzahlen eines Shops unabhängig vom Markt.

Die beiden letzten Punkte betreffen CBD040 direkt. Seit dem zweiten Quartal 2026 sinken unsere Bestellungen wieder; im dritten Quartal lagen sie 23 Prozent unter dem Vorjahresquartal.

Kundenbindung und neue Käufergruppen

Hätte legales THC CBD verdrängt, müsste sich das am ehesten bei bestehenden Kunden zeigen. Wir haben deshalb für mehrere Stichtage berechnet, wie viele Käufer von CBD-Blüten aus den zwölf Monaten davor in den zwölf Monaten danach erneut kauften:

  • 1. April 2022: 21,4 Prozent
  • 1. April 2023: 17,6 Prozent
  • 1. April 2024 (CanG): 16,3 Prozent
  • 1. April 2025: 15,3 Prozent

Der Wert sinkt seit Jahren. Der Stichtag des CanG fällt nicht aus diesem Verlauf heraus; der Unterschied zum Vorjahr ist statistisch nicht signifikant.

Verändert hat sich die Bindung neuer Käufer. 2021 bestellten 41 Prozent der Erstkäufer innerhalb eines Jahres erneut CBD-Blüten, seit 2023 sind es rund 30 Prozent. Für Händler ist der Wert eines Neukunden über die Zeit damit gesunken.

Mit der Legalisierung ist bei uns außerdem ein Teilmarkt entstanden, den es vorher nicht gab. 2024 enthielten 41 Prozent aller Bestellungen Cannabis-Samen. Neun von zehn Samenkäufern dieses Jahres hatten zuvor keine CBD-Blüten bei uns gekauft; der Eigenanbau hat also vor allem neue Kundschaft angezogen. Die Nachfrage ging schnell zurück. 2026 liegt der Anteil der Bestellungen mit Samen bei 18 Prozent, und das Google-Suchinteresse für Cannabis-Samen erreichte 2025 im Jahresmittel rund ein Zehntel des Höchststands vom April 2024.

Bestehende CBD-Kunden, die nach dem CanG Samen kauften, bestellten danach häufiger erneut CBD-Blüten als jene ohne Samenkauf, 61 gegenüber 11 Prozent. Darin dürfte sich vor allem zeigen, dass besonders aktive Kunden mehrere Produktgruppen kaufen. Ein Wechsel von CBD zum Eigenanbau ist in diesen Daten nicht zu erkennen.

Verschiebung zu stärkeren CBD-Blüten

Im medizinischen THC-Markt dominieren Blüten mit hohem Wirkstoffgehalt. Innerhalb unseres CBD-Sortiments zeigt sich eine ähnliche Bewegung. Der Anteil angereicherter, besonders CBD-starker Blüten an den verkauften Gramm stieg von 3 Prozent im Jahr 2023 auf 66 Prozent 2025 und 70 Prozent in den ersten neun Monaten 2026.

Die meisten dieser Produkte haben wir erst ab Mitte 2024 ins Sortiment genommen; ein großer Teil der Verschiebung geht also auf das Sortiment zurück. Die Kundschaft hat die neuen Produkte allerdings innerhalb weniger Monate angenommen.

Offene Fragen

Die wichtigste Lücke betrifft die Kaufmotive. Aus dem Kundenkontakt kennen wir Käufer, die nach eigener Aussage CBD-Blüten nutzen, um ihren THC-Konsum zu verringern. Wie groß diese Gruppe ist und ob sie gewachsen ist, zeigen die Bestelldaten nicht. Meine damalige These lässt sich in diesem Punkt deshalb nicht überprüfen.

Eine verlässliche Größe für den CBD-Markt insgesamt fehlt ebenfalls. Amtliche Zahlen gibt es nicht, und die kursierenden kommerziellen Marktschätzungen weichen stark voneinander ab und trennen nicht nach Produktgruppen.

Offen ist schließlich die Regulierung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (Bundestagsdrucksache 21/3061) sieht unter anderem eine Verschreibung nur nach persönlichem Arztkontakt und ein Versandverbot für Medizinalblüten vor. Das Kabinett hat ihn im Oktober 2025 beschlossen, verabschiedet ist er nach dem Stand Ende September 2026 nicht.

Zwischenfazit und Einschätzung

Nach zweieinhalb Jahren geben die Daten keinen Hinweis auf eine einfache Verdrängung von CBD-Blüten durch legales THC. Der Einbruch nach dem Stichtag war bei CBD040 kurz, und die Bindung bestehender Kunden folgt dem langjährigen Trend. Ebenso wenig zeigen sie, dass CBD-Blüten von der Legalisierung profitiert hätten: Das allgemeine Suchinteresse sinkt seit 2022, und unsere eigenen Bestellungen gehen 2026 wieder zurück.

Verändert hat sich das Umfeld. Legales THC ist über den medizinischen Kanal breit und zunehmend günstig verfügbar. Der Eigenanbau hat eigene Käufergruppen erschlossen, und bei CBD040 hat sich die Nachfrage zu stärkeren Produkten verlagert.

Meine Einschätzung: Das CBD-Blütensegment erlebt einen Strukturwandel. Es ist schon vor dem CanG geschrumpft, und seine Nachfrage verdichtet sich auf weniger, gezielter einkaufende Kunden und spezialisierte Produkte. Ob diese Einschätzung trägt, hängt maßgeblich vom Ausgang der MedCanG-Novelle und von der Preisentwicklung legaler THC-Blüten ab. Weiteren Aufschluss über die Bezugsquellen der Konsumenten werden die kommenden EKOCAN-Daten geben.

Für CBD-Händler und -Hersteller geht es damit vor allem um die Frage, für welche Kunden und mit welchen Produkten das Segment künftig funktioniert.

Quellen

  1. CBD040: Datenreport CBD-Blüten 2019–2026, Bestelldaten 09/2019–09/2026: https://cbd040.de/blogs/news/cbd-blueten-datenreport
  2. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Medizinalcannabisverkehr – Ein-/Ausfuhr. https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/_FAQ/Medizinisches-Cannabis/MedCan-Einfuhr-Ausfuhr/faq-liste.html
  3. Deutsches Ärzteblatt: Massiver Anstieg bei Import von medizinischem Cannabis (2025). https://www.aerzteblatt.de/news/massiver-anstieg-bei-import-von-medizinischem-cannabis-61db79f5-3ae6-4d15-b21d-9f56c893222c
  4. krautinvest.de: Cannabis-Importe belaufen sich 2025 auf 201,1 Tonnen (2026). https://krautinvest.de/cannabis-importe-belaufen-sich-2025-auf-2011-tonnen/
  5. krautinvest.de: 33.7 % increase of Q1 cannabis imports after BfArM update (August 2026). https://krautinvest.de/33-7-increase-of-q1-cannabis-imports-after-bfarm-update/
  6. krautinvest.de: Cannabis-Importe steigen auf 11,7 Tonnen im zweiten Quartal (2024). https://krautinvest.de/cannabis-importe-steigen-auf-117-tonnen-im-zweiten-quartal/
  7. Pharmazeutische Zeitung: MedCanG – Zwischen Versorgungsauftrag und Missbrauchsdebatte (September 2026). https://www.pharmazeutische-zeitung.de/zwischen-versorgungsauftrag-und-missbrauchsdebatte-168647/
  8. International Journal of Drug Policy: Supply and demand of medical cannabis in Germany after legalisation: exploring 12 months of data from an online dispensary (2026). https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0955395926002690
  9. Universität Tübingen: Erste Ergebnisse zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG), 2025. https://uni-tuebingen.de/universitaet/aktuelles-und-publikationen/pressemitteilungen/newsfullview-pressemitteilungen/article/erste-ergebnisse-zur-evaluation-des-konsumcannabisgesetzes-kcang/
  10. Landespräventionsrat Sachsen: Evaluation des Konsumcannabisgesetzes. https://www.lpr.sachsen.de/evaluation-des-konsumcannabisgesetzes-8087.html
  11. Universitätsklinikum Düsseldorf: Forschungsverbund EKOCAN legt zweiten Zwischenbericht zum Konsumcannabisgesetz vor (April 2026). https://www.uniklinik-duesseldorf.de/patienten-besucher/klinikeninstitutezentren/institut-fuer-allgemeinmedizin/aktuelles-aus-dem-institut-fuer-allgemeinmedizin/detail/forschungsverbund-ekocan-legt-zweiten-zwischenbericht-zum-konsumcannabisgesetz-vor
  12. Bundesministerium für Gesundheit: Verordnungen zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/verordnung-zur-aenderung-der-anlage-des-neue-psychoaktive-stoffe-gesetzes-und-von-anlagen-des-btmg.html
  13. Apotheke Adhoc: CBD-Blüten – Künftig kein Cannabis mehr? (2025). https://www.apotheke-adhoc.de/rubriken/detail/medizinisches-cannabis/cbd-blueten-kuenftig-kein-cannabis-mehr/
  14. Bundesregierung: Strengere Regeln für medizinisches Cannabis (Oktober 2025). https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/medizinal-cannabis-2387714
  15. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/3061, Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes. https://dserver.bundestag.de/btd/21/030/2103061.pdf
  16. Google Trends, Deutschland, Suchbegriffe „cbd blüten“, „cannabis samen“, „hhc“, Zeitraum 09/2019–09/2026, Abruf am 02.10.2026. https://trends.google.de/

Über den Autor

Soheil Daneshvar ist Gründer und Geschäftsführer der HanseartiQ GmbH, die in Hamburg den Onlinehandel CBD040 betreibt. Seit September 2019 ist er operativ im deutschen CBD-Markt tätig, mit Schwerpunkt auf CBD-Blüten, Sortiments- und Produktentwicklung sowie Onlinehandel. Er hat die regulatorischen Veränderungen vor und nach dem CanG aus Sicht eines Händlers begleitet.

Disclaimer: Gastbeiträge müssen nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln. Keine Rechtsberatung.

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