#CannaFacts – Wie entwickelt sich der GKV-Markt für medizinisches Cannabis?

by Moritz Förster

Die Importmengen von medizinischem Cannabis in Deutschland haben sich im ersten Quartal 2025 in etwa um den Faktor 4,5 gesteigert, verglichen mit dem Vorjahreszeitraum. Wie aber verhält es sich mit den Rezepten, für die die GKV die Kosten übernehmen? Immerhin entfällt für viele Facharztgruppen, auch für Allgemeinmediziner, seit dem 17. Oktober 2024 durch den GBA-Beschluss der Genehmigungsvorbehalt. Eine Analyse basierend auf Daten von Insight Health.

Blüten vs. Extrakte

Patient:innen mit Kostenübernahme erhalten öfter Extrakte verordnet als Blüten. 2024 erhielten 14.500 Patient:innen mit Kostenübernahme durch ihre GKV mindestens einmal Blüten verordnet, 26.000 erhielten mindestens einmal Extrakte. 2.000 Patient:innen erhielten sowohl Extrakte als auch Blüten, so dass in der Summe 2024 38.500 Patient:innen die Kosten für medizinisches Cannabis (Blüten / Extrakte) von ihrer gesetzlichen Krankenkassen erstatten bekamen.

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Die Verordnung von Extrakten stieg im Jahresvergleich deutlicher an

Vergleicht man die Entwicklung der Verordnung von Blüten zu Extrakten, so sieht man im Vergleich von Q1 2025 und Q1 2024 einen größeren Sprung bei den Extrakten als bei Blüten. Die verordnete Menge der Blüten stieg von 1,4 Tonnen im ersten Quartal 2024 auf 1,8 Tonnen im ersten Quartal 2025 (+24 Prozent), die von Extrakten im gleichen Zeitraum von 963,3 Liter auf 1.281,77 Liter (+33 Prozent).

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Die Auswirkungen der Reklassifizierung und des GBA-Beschlusses

Vergleichen wir die Entwicklung von Quartal zu Quartal, so sehen wir einen deutlichen Anstieg im zweiten Quartal 2024, also nach Inkrafttreten des MedCanGs. Schlussendlich lagen die durchschnittlich monatlich verordneten Mengen nach der Reklassifizierung von medizinischem Cannabis im zweiten Quartal 2024, das seit erstem April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, höher als im zweiten Halbjahr 2023 (Blüten +7 Prozent, Extrakte +9 Prozent).

Einen weiteren Sprung sehen wir im vierten Quartal 2024. Am 17. Oktober 2024 trat der GBA-Beschluss in Kraft. Die Menge der verordneten Extrakte lag in der Folge im vierten Quartal 10,7 Prozent höher als im dritten, die Menge der verordneten Blüten acht Prozent höher. Im ersten Quartal 2025 flachte dieses Wachstum zwar etwas ab, die Mengen wurden aber nochmals übertroffen.

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