Ein Gastbeitrag von Daniel Haymann (MME Legal) und Lukas Brunner (IG Hanf Schweiz)
Die Schweiz will Cannabis für den Freizeitkonsum gesetzlich regulieren. Im letzten Jahr fand dazu ein öffentlicher Vernehmlassungsprozess statt. Kürzlich wurden über 150 Eingaben aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft publiziert. Die Autoren analysieren in diesem Beitrag diese Stellungnahmen und zeigen auf, was für einen erfolgreichen Abschluss der Gesetzgebung benötigt wird.
Der aktuelle Entwurf des Bundesgesetzes über Cannabisprodukte (CanPG) stösst in der öffentlichen Vernehmlassung neben viel Zustimmung auch auf Kritik. Zwar erkennen viele Parteien, Kantone und Organisationen die Notwendigkeit einer Neuregulierung an. Gleichzeitig wird der Vorentwurf von zahlreichen Akteuren als zu komplex, zu bürokratisch und teilweise verfrüht kritisiert. Damit liegt es nun am Bundesrat und an der Gesundheitskommission, den Entwurf zu optimieren, bevor das Gesetz dem Parlament überwiesen wird.
Kantone skeptisch: Vollzug und Bürokratie im Fokus
Besonders zurückhaltend reagieren viele Kantone. Eine knappe Mehrheit, darunter Zürich, Bern, Aargau sowie Thurgau, lehnt den Entwurf ab. Sie kritisieren eine aus ihrer Sicht überbordende Regulierung sowie einen hohen administrativen Vollzugsaufwand. Zudem fordern sie, zuerst die Resultate der laufenden Pilotversuche abzuwarten.
Andere Kantone wie Genf, Waadt oder Basel-Stadt unterstützen die Stossrichtung grundsätzlich. Sie sehen in einer kontrollierten Legalisierung die Chance, den Schwarzmarkt zurückzudrängen und den Gesundheitsschutz durch Qualitätskontrollen zu verbessern.
Parteien gespalten, Kritik von rechts bis Mitte
Die Polarisierung zeigt sich auch auf parteipolitischer Ebene. SP, Grüne und GLP stützen das Vorhaben als gesundheitspolitisch notwendigen Systemwechsel. Die FDP fordert hingegen eine marktfähigere Ausgestaltung. SVP, EVP und Die Mitte lehnen den Entwurf grundsätzlich ab. Sie warnen vor falschen Signalen an Jugendliche und befürchten steigende Gesundheitskosten.
Finanzierung und Jugendschutz als Streitpunkte
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Finanzierung. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sowie die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) lehnen das vorgesehene Modell der Lenkungsabgabe ab. Stattdessen fordern sie eine zweckgebundene Verbrauchssteuer, um Prävention und Vollzug sicherzustellen.
Auch der Onlinehandel ist umstritten. Viele Kantone sehen darin ein Risiko für den Jugendschutz. FDP und GLP hingegen betrachten den Onlinevertrieb als wirksames Mittel, um den Schwarzmarkt zu bekämpfen. Zudem wird breit kritisiert, dass der Entwurf kaum regelt, wie Behörden mit konsumierenden Minderjährigen umgehen sollen, und dass konkrete präventive Massnahmen fehlen.

Fachwelt stützt den Systemwechsel
Rückendeckung erhält die Stossrichtung der Gesundheitskommission von fachlicher Seite. Sowohl die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN) als auch Sucht Schweiz betonen, dass die Prohibition gescheitert sei und langfristig mehr Schaden als Nutzen verursache.
Nachbesserungen am Entwurf sind zwingend
Die Stellungnahmen in der Vernehmlassung sind ein klares Signal, dass der Entwurf in seiner jetzigen Form zu schwerfällig und zu wenig praxistauglich ist. Soll das CanPG politisch mehrheitsfähig werden, muss der Bundesrat zentrale Kritikpunkte aufnehmen und mehrheitsfähige Lösungen aufzeigen.
Gerade weil aktuelle Auswertungen der Pilotversuche deutliche Hinweise liefern, dass eine regulierte Abgabe den Gesundheitsschutz stärkt und den Schwarzmarkt zurückdrängt, darf das CanPG nicht an mangelnder Umsetzbarkeit scheitern. Die Erfahrung aus den Pilotversuchen zeigt zudem, dass der administrative Aufwand für die staatliche Kontrolle von reguliertem Cannabis überschaubar ist.
“Ein Gesetz, das politisch nicht mehrheitsfähig oder administrativ kaum vollziehbar ist, würde den Reformprozess um Jahre zurückwerfen.” – Lukas Brunner, Generalsekretär IG Hanf Schweiz
Nur ein regulierter Markt schützt effektiv
Damit Gesundheitsschutz, Jugendschutz und die Verdrängung des Schwarzmarkts erreicht werden, muss die Vorlage praxistauglich und wirtschaftlich tragfähig ausgestaltet werden.
Zentral ist erstens ein schlankes Bewilligungs- und Kontrollregime, das sich auf wenige, klar überprüfbare Kernelemente konzentriert: Qualität, Rückverfolgbarkeit, Produktsicherheit und wirksame Alterskontrolle. Zudem braucht es eine realistische Produktregulierung ohne starre THC-Obergrenze und eine klare Stärkung des lokalen Marktes. Komplizierte Modelle für die Lenkungsabgabe sollten vermieden werden, damit die Kantone den Vollzug bewältigen können und Unternehmen nicht in administrativen Pflichten untergehen.
Zweitens muss der Jugendschutz dort ansetzen, wo er wirkt. Statt pauschaler Verbote (z.B. im Onlinehandel) sollte der Gesetzgeber für Abgabekanäle klare, praxistaugliche Vorgaben definieren, insbesondere für eine verlässliche Altersverifikation und konsequente Sanktionen bei Verstössen, damit legale Angebote dem illegalen Markt tatsächlich überlegen sind.
Drittens braucht es Regeln, die einen funktionierenden Markt ermöglichen, inklusive eines gewinnorientierten Verkaufs und einer Lenkungsabgabe mit Augenmass. Ohne die Möglichkeit, entlang der gesamten Wertschöpfungskette angemessene Margen zu erzielen, entstehen Wettbewerbsverzerrungen: Die Margen verschieben sich nach oben in die Distribution, Produktion und Kultivierung, während der regulierte Verkauf und damit gerade der kontrollierte Kontaktpunkt zum Konsumenten wirtschaftlich ausgehöhlt wird. Das schwächt den legalen Kanal und stärkt den Schwarzmarkt indirekt.
Zusammenfassend sollte das Gesetz streng in den Zielen, aber schlank in der Umsetzung sein.
Wie geht es weiter?
Als nächster Schritt sind die Überarbeitung, Überweisung und der Bericht des Bundesrates an das Parlament für den Sommer 2026 vorgesehen. Der parlamentarische Prozess, der im Herbst 2026 beginnt, kann sich im Kontext der nationalen Wahlen im Oktober 2027 über mehrere Jahre hinziehen. Nach Ablauf der Referendumsfrist, die im besten Fall im Juni 2028 endet, könnte bei einem ergriffenen Referendum im Dezember 2028 eine Volksabstimmung stattfinden.
Über die Autoren:
Daniel Haymann (MME) ist spezialisiert auf Gesellschafts- und Handelsrecht. Er berät Investoren, Start-ups und vertikal integrierte Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette, u.a. zu regulatorischen Fragen im Zusammenhang mit THC, CBD und anderen Cannabinoiden und psychedelischen Verbindungen, zu GMP- und GDP-Standards, Lebensmittel- und Kosmetikvorschriften sowie zu Zulassungsverfahren vor Swissmedic, dem Schweizerischen Heilmittelinstitut.
Lukas Brunner ist Generalsekretär der IG Hanf mit Fokus auf Rechtliches und Regulatorisches, Mitgliederbetreuung in Sachen Recht sowie die Erarbeitung von politischen Papieren.
Disclaimer: Gastbeiträge müssen nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln.

