Cannabis-Regulierung: Das Mögliche erreichen, das Wünschenswerte nicht vergessen

by Moritz Förster

Im Dezember 2025 hatte der Hanfverband einen 10-Punkte-Plan mit Forderungen an die Bundesregierung publiziert. Forderung 10: „Initiative zur Änderung des EU-Rechts: Cannabislegalisierung ermöglichen“. Das hört sich sinnvoll an, wir erinnern uns noch all zu gut, um das Theater rund um das erste Eckpunktepapier der Ampel-Regierung, inklusive gescheiterter Notifizierung. Tatsächlich aber dürften die Chancen auf die erforderlichen Mehrheitsverhältnisse im Europäischen Parlament und im Rat aktuell schlecht stehen. Die Cannabis-Industrie muss sich daher mehr denn je darauf fokussieren, das politisch oder auf juristischem Wege Mögliche zu erreichen – und das Wünschenswerte nicht ganz aus den Augen zu verlieren.

Mit Blick auf die Erfahrungen anderer Länder hat eine Cannabis-Legalisierung, so sie denn auch legale Strukturen signifikant stärkt, zu einer Normalisierung und Entmystifizierung von Cannabis geführt. Die Schreckensbilder blieben nach der Legalisierung in Kanada, den US-Bundesstaaten oder in Uruguay aus. Vielerorts ist Cannabis dort inzwischen ein vergleichsweise gewöhnliches Genussmittel. Auch in Deutschland war nach der Entkriminalisierung am 1. April 2024 davon auszugehen, dass dem ersten Schritt der zweite Schritt folgen würde: Irgendwann in einer nicht allzu fernen Zukunft schien der bereits der vollumfänglich legalisierte Genussmittelmarkt bereits zu grüßen. Doch dann platzte die Ampel und die Regierung-Merz begann ihr Werk.

Die Sozialdemokraten rühmen sich nicht ganz ohne Grund damit, dass das CanG trotz konservativer Parolen im Wahlkampf („Wieder abschaffen“) weiterhin Bestand hat.

Mehr aber auch nicht. Dem MedCanG droht eine Verschärfung, die BLE lehnt die Pilotprojekte ab. Die Clubs kämpfen mit der Bürokratie.

Die Wurzel allen Übels ist für Viele das EU-Recht, insbesondere der Rahmenbeschluss von 2004. Andere gehen noch einen Schritt weiter und fordern eine Änderung der relevanten UN-Abkommen. Nur erscheint es mit Blick auf die aktuellen Sitzverteilungen insbesondere in der EU mehr als unwahrscheinlich, dass eine solche Änderung durchgehen würde – dass sich also eine qualifizierte Mehrheit im Rat und eine einfache Mehrheit im Europäischen Parlament findet, um den Rahmenbeschluss zu ändern. In der UN dürfte es ohnehin gerade andere Themen geben. Das Timing für solche weitreichenden Änderungen des EU-Rechts könnte besser sein – das musste auch René Repasi, Rechtswissenschaftler und Abgeordneter der SPD im Europaparlament, im letzten Jahr einräumen.

Selbst der von Burkhard Blienert angestoßene Austausch zwischen progressiven Mitgliedsstaaten, wie eine lösungsorientierte Regulierung in der EU aussehen kann, ist komplett zum Erliegen gekommen, seitdem mit Deutschland das „Zugpferd“ weggebrochen ist.

Aber immerhin ist mit der Schweiz nun ein Schengen-Land auf dem Weg, Cannabis als Genussmittel zu legalisieren. In den Niederlanden ist das Weed-Experiment recht erfolgreich angelaufen. Und wer weiß, vielleicht gelingt es auf dem Rechtsweg sogar, dass in Deutschland noch das ein oder andere Pilotprojekt anläuft. Bleibt ein noch größerer Rechtsruck in Europa und Deutschland aus, wird die Zeit daher die Dinge regeln – für einen Vorstoß, dass EU-Recht zu ändern, sollte man aber genau das richtige Zeitfenster abpassen – und sich frühzeitig dafür in Stellung bringen. Das Momentum wird wieder zurück kehren.

Leave a Comment