Cannabis-Modellprojekte: BLE lehnt ersten Antrag ab

by Moritz Förster

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat einen Antrag für ein Cannabis-Modellprojekt in Mittelholstein abgelehnt, zumindest diese Absicht in einem Bescheid klar geäußert. Im Rahmen des wissenschaftlichen Projekts sollten bist zu 1.000 Personen drei Jahr lang maximal 50 Gramm Cannabis monatlich erwerben können. Olaf Francke, Vorsitzender des federführenden Vereins VierZwanzig, bezeichnet die Ablehnungsgründe als „in keinster Weise nachvollziehbar“.

Francke kritisiert insbesondere, dass die BLE sicher stellen will, dass abgegebenes Cannabis nicht an Minderjährige oder andere nicht berechtigte Personen weitergegeben werde. „Wie garantiert man so etwas?“, schreibt er auf Anfrage. Weder für Alkohol oder Zigaretten könne es solche Garantien geben, kritisiert der Vereinsvorsitzende. Die BLE habe auch verlangt, dass alle Teilnehmenden der Studie eigens eine „Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis“ beantragen. Francke erachtet diese Forderung als „grotesk“ und kündigt an, zu prüfen, inwieweit diese Auflagen überhaupt rechtmäßig seien.

In dem Bescheid, in dem die Ablehnung beabsichtigt wird, weist die BLE explizit daraufhin, dass das BMG „wiederholt“ kommuniziert habe, dass „an einem Gesetzesentwurf für die zweite Säule des Cannabisgesetzes laut dem Eckpunktepapier“ gearbeitet werde. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) habe (damals noch als BMEL) im „Zuge der Veröffentlichung der Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung darauf hingewiesen“, dass die Verordnung nicht der zweiten Säule entspreche. Laut BLE gehe das nun abgelehnte Modellprojekt in Tragweite und Umfang weit über das hinaus, was im Rahmen der Verordnung genehmigt werden könne. Insgesamt listet die BLE 14 Ablehnungsgründe auf.

Der Verein VierZwanzig hat nun bis zum 25. Juni Zeit, zu diesen Ablehnungsgründen Stellung zu beziehen und nach eigenen Angaben entsprechende Antworten bereits ausgearbeitet. Viel Hoffnung macht sich Fancke aber nicht, dass die BLE die beabsichtigte Ablehnung noch revidiert.

Im Dezember letzten Jahres waren die ersten Anträge bei der BLE eingegangen. Allerdings hatte die BLE erst in der Folge Antragsformulare erstellt und diese im Frühjahr an alle Antragsstellenden verschickt. Mitte Mai hatte die BLE krautinvest.de gegenüber verkündet, 40 Anträge abzuarbeiten.

Auch andere Antragsteller rechnen nun mit einer zeitnahen Rückmeldung. Unter ihnen Paul Lukas Good vom Verein Cannabis Forschung Deutschland (CFD), der Modellprojekte in Wiesbaden und München koordinieren möchte. Good hat durchaus Verständnis dafür, dass über die meisten Anträge noch nicht final entschieden ist. Schließlich habe die Behörde „ja nicht 100 Mitarbeitende“ und die Anträge seien nicht trivial. Good weiter: „Jedes Projekt hat eine andere Forschungsfrage und andere Vorstellungen zur Produkt-Qualität, dem Produkt-Mix, den Verkaufskanälen.“ Seines Erachtens laute der entscheidende Punkt: „Steht die Forschung im Vordergrund und will man eine Forschungslücke schließen?“ Schließlich heiße es klar, dass eine Erlaubnis „nur in Ausnahmefällen erteilt wird.“

Ein Sprecher des BMLEH hatte krautinvest.de Mitte Mai versichert, dass die BLE auch nach dem Regierungswechsel eigenverantwortlich über eingehende Projektanträge entscheide. Das BMLEH mache der BLE für diese Aufgaben keine Vorgaben. Dahingehend ist Francke vom Verein VierZwanzig allerdings etwas skeptischer: „Die Handschrift der konservativen Politik ist deutlich erkennbar.“ Man solle auf das Gesetz für Säule zwei warten, „das natürlich nicht kommen wird“, vermutet er. Auf Anfrage erklärt die BLE, dass noch über keinen Antrag final beschieden worden sei. Voraussichtlich will sie die Einspruchsfrist vor einer offiziellen Stellungnahme abwarten.

*Hinweis: Die Stellungnahme der BLE wurde im Nachgang ergänzt.

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