Cannabis-Importe nach Deutschland steigen auf über 43 Tonnen im zweiten Quartal

by Redaktion

Laut aktuellen Zahlen des BfArM lagen die Importe von Cannabis für medizinische und wissenschaftliche Zwecke im zweiten Quartal bei 43,3 Tonnen. Damit stiegen die Mengen nach dem Rekordwert im ersten Quartal (37,5 Tonnen) nochmal um 5,8 Prozent. In Summe lagen die Importmengen im ersten Halbjahr 2025 bei 80,8 Tonnen. Setzt sich dieser Trend fort, könnte 2025 die 160 Tonnen-Grenze deutlich überschritten werden.

Im ersten Quartal 2024 lagen die Importe noch bei 8,1 Tonnen. Sie haben sich seitdem also mehr als verfünfacht. Nach der Herausnahme von medizinischem aus dem Betäubungsmittelgesetz am 1. April 2024 stiegen sie rasch an. Im zweiten Quartal 2024 zunäcsht auf 11,6 Tonnen. Im Jahresvergleich liegen die aktuellen Importe des zweiten Quartals damit rund vier Mal höher. Verglichen mit dem ersten Halbjahr 2024 wurden in diesem ebenfalls rund vier Mal mehr Cannabis für medizinische und wissenschaftliche Zwecke importiert.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) deutet die stark steigenden Importmengen bei deutlich langsamer ansteigenden GKV-Verordnungen als Beleg für Missbrauch durch Freizeitkonsument:innen. Aktuell kritisieren mehrere Stellungnahmen, dass es sich dabei um eine Fehlinterpretation handelt. Unter anderem verweist Cantourage auch auf den Anteil von Cannabis-Patient:innen in anderen Ländern. Der prozentual immer noch höher liegt als gegenwärtig in Deutschland. Der Hanfverband verweist darauf, dass immer noch viele Ärzte „keinerlei Erfahrung oder Bereitschaft haben, Cannabis zu verschreiben. „Ihnen fehlt einfach das Wissen bezüglich der Anwendung“, heißt es in der DHV-Stellungnahme. Der Bundesverbandes pharmazeutischer Cannnabinoidunternehmen (BPC) fordert, „potenziellen Missbrauch in der Verschreibungspraxis differenziert zu analysieren und nicht pauschal aus aggregierten Kennzahlen abzuleiten, deren Ursachen vielfältig und sachlich nachvollziehbar erklärbar seien.“ Zudem verweist der BPC auf andere verschreibungspflichtige Arzneimitteln mit deutlich höherem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial, etwa Opioide oder Benzodiazepine, für die keine speziellen gesetzlichen Sonderregelung hinsichtlich Telemedizin oder Versand vorgesehen seien. Die Bundesärztekammer und der Paritätische stimmen dem BMG beim Missbrauchs-Verdacht zu.

Wie viel von den Importen schlussendlich in deutschen Apotheken landet, ist nicht bekannt. Vor der Reklassifizierung lag der Anteil bei etwa 60 Prozent.