Cannabis-Importe in Q1 2026: Die Gründe für die 33-Prozent-Korrektur

by Redaktion

Das war eine Überraschung. Die Importe von Medizinalcannabis im ersten Quartal 2026 beliefen sich laut BfArM – Stand Mai 2026 – auf rund 50,5 Tonnen. krautinvest berichtete damals von einem Rückgang verglichen mit dem vorherigen Quartal. Im August sieht die Sachlage anders aus: Nach einer Aktualisierung der Zahlen durch das BfArM wurden nicht 50,5 Tonnen, sondern 67,6 Tonnen im ersten Quartal importiert. 33,7 Prozent mehr. Der Grund dafür: Verspätete Meldungen durch die importierenden Unternehmen.

Tatsächlich erreichten die Importe im ersten Quartal 2026 nach der Aktualisierung sogar einen Höchststand. Mehr wurde noch in keinem anderen Quartal zuvor importiert. Sollten die Mengen auf diesem Niveau einpendeln, dürfte 2026 die mehr als 200 Tonnen 2025 nochmal deutlich übertreffen.

Dass es zu solchen Korrekturen kommt, liegt am Prozess der Mengenerhebung. Das BfArM erhält die Mengen direkt in Form sogenannter Einfuhranzeigen durch die jeweiligen Unternehmen gemeldet. Das Gesetz – in diesem Fall die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) – sieht vor, dass die Erstattung der Ein- und Ausfuhranzeigen unverzüglich nach der jeweiligen Ein- oder Ausfuhr zu erfolgen hat. Die BtMAHV greift weiterhin, obwohl Medizinalcannabis in Deutschland seit erstem April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel gilt. Auf internationaler Ebene sieht das in den UN-Verträgen schließlich weiterhin anders aus. Und entsprechend muss das BfArM die von den Unternehmen gemeldeten eingeführten Mengen an Medizinalcannabis wiederum quartalsweise an das INCB berichten. Dort prognostiziert das BfArM auch eine jährliche Höchstmenge – diese musste im letzten Jahr korrigiert werden, so dass temporär keine Einfuhrgenehmigungen erteilt wurden.

Letztlich steht und fällt die Aktualität der importierten Mengen aber mit den korrekten und zeitnahen Angaben der Unternehmen. Gegenüber krautinvest berichtet das BfArM: „Die Verfügbarkeit vollständiger und belastbarer Daten hängt daher maßgeblich von der fristgerechten Übermittlung der gesetzlich vorgeschriebenen Einfuhranzeigen durch die beteiligten Unternehmen ab. Dieser Verpflichtung kommen derzeit jedoch nicht alle Teilnehmer am Verkehr mit Cannabisblüten fristgerecht nach, sodass entsprechende Daten nur mit zeitlicher Verzögerung vorliegen.“ Anscheinend dauerten die Meldeprozesse bei vielen Unternehmen im ersten Quartal 2026 besonders lang.

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