Inzwischen sind in den zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländern in der Summe fast 300 Anträge von Cannabis Clubs für eine Anbaulizenz eingegangen – bewilligt wurden bis data aber lediglich acht Anträge in Niedersachsen. Die Behörden haben ab Eingang drei Monate Zeit, die Anträge zu bearbeiten. Allerdings gilt dies nur für vollständige Anträge. krautinvest.de erhielt von den zuständigen Behörden Auskünfte, woran es bei einigen Anträgen hapert, wieso Club-Betreiber zur Überarbeitung aufgefordert werden oder Anträge gänzlich scheitern.
Aus Rheinland-Pfalz heißt es: „Bedarf zur Nachbesserung besteht insbesondere zu Konzeptionen (Gesundheits- und Jugendschutz, Beseitigung/ Vernichtung von Cannabis) und zur Satzung.“ Von den bereits 20 eingegangenen Anträgen wurde noch keiner bewilligt, aber auch noch keiner gänzlich abgelehnt.
In Schleswig-Holstein verweist die Behörde auf die fehlende Registrierung des Vereins als eingetragener Verein, die fehlende gesetzlich geforderte Angaben in der Vereinssatzung beziehungsweise Angaben in der Satzung, die dem KCanG widersprechen, fehlende beziehungsweise falsche Führungszeugnisse beziehungsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister, nicht ausreichendes Jugendschutz- und Gesundheitskonzept oder fehlende baurechtliche Voraussetzungen. Von den eingegangenen neun Anträgen liege kein einziger vollständig vor.
Ein Sprecher aus Mecklenburg-Vorpommern verweist auf unvollständig ausgefüllte Anträge, fehlende Konzepte für Transport, Qualitätsüberwachung oder Entsorgung sowie auf das Thema Führungszeugnisse. Auch würden Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nicht im Original vorliegen. Die Kritikpunkte beziehen sich auf lediglich drei eingegangene Anträge.
Ähnlich sieht es in Hamburg aus. Dort sind acht Anträge eingegangen, zu „allen bisher geprüften Anträgen musste das Bezirksamt Angaben und Unterlagen nachfordern bzw. Änderungen erbitten“, heißt es.
Auch in Bayern ist noch keiner der 20 eingegangenen Anträge bewilligt. Gründe für eine ausbleibende Bewilligung können nach Auskunft der zuständigen Behörde ein unvollständiger Antrag, ein unzureichendes Sicherungskonzept, fehlende Führungszeugnisse oder ein fehlendes Mitwirkungskonzept sein.
Das Regierungspräsidium Freiburg, zuständig in Baden-Württemberg für die Bearbeitung, spricht mit Blick auf die 45 eingegangen Anträge ebenfalls von einem „Nachbesserungsbedarf“ unter anderem bezüglich der Vollständigkeit der Unterlagen, der Satzung, der Einhaltung des Werbeverbots, die Geeignetheit des sogenannten befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung (zum Beispiel das Einhalten des Abstandsgebots – das befriedete Besitztum der Anbauvereinigung darf sich nicht in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen befinden), Schulungsnachweise von Präventionsbeauftragten sowie Vollständigkeit und Schlüssigkeit des Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts und des Sicherheitskonzepts“. Man nehme bei Anträgen, „bei denen mit entsprechenden Nacharbeiten die Erteilung einer Erlaubnis im Bereich des Möglichen liegt, Kontakt mit der jeweiligen Anbauvereinigung auf“, verspricht ein Sprecher.
Die sächsische Behörde teilt unterdessen mit, dass die Gründe für die Aufforderung zur Nachbesserung unterschiedlich seien. Überwiegend seien die Konzepten ungenügend ausgearbeitet. So würde die Behörde bei einem allgemein formulierten Ziel der Anbauvereinigung, wie der aktiven Beteiligung der Mitglieder, nachfordern, dieses Ziel mit konkreten Maßnahmen oder Vorhaben zu unterlegen. Die zuständige Behörde in Sachsen geht davon aus, von den eingegangenen neun Anträgen die ersten Ende September oder Anfang Oktober bewilligen zu können.
Niedersachsen ist das einzige Bundesland, das bereits acht Anträge bewilligt, aber auch das einzige, das bereits acht Anträge abgelehnt hat. Die Zuständigen teilen mit: „Gründe für die Ablehnungen eines Antrags können zum Beispiel nicht erfüllte Vorgaben des Jugendschutzes sein, wie etwa ein zu geringer Abstand zu einem Spielplatz oder zu einer Schule. Gleichwohl haben die Vereinigungen nach einer Versagung die Möglichkeit, nachzubessern und einen neuen Antrag zu stellen, wenn alle Vorgaben erfüllt sind.“
Heinrich Wieker, Koordinator der Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen (BCAv), mahnt: „Zum Antrag gehören Führungszeugnisse und Handelsregisterauszüge, Namen der entgeltlich beschäftigen Mitglieder, CanG-konforme Satzung, Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, Sicherheitskonzept, Growkonzept incl. Baugenehmigung zur Nutzung, Nachweis der Präventionsbeauftragtenqualifikation, evtl. Abgabestellenbeschreibung, Risikoanalysen, Laboranalytik, Transportkonzept, elektrische und bauliche Abnahmen, Gesamtabnahme. Das kann ein paar Seiten lang werden.“
Vanessa Kulik, Trainerin für Suchtprävention und Zertifizierungsauditorin, spricht eben falls davon, dass sie „überwiegend unzureichende Konzepte“ gesehen habe. Unterlagen seien einerseits unvollständig, andererseits auch die Inhalte des Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts unzureichend. „Es sollte keine große Herausforderung darstellen, alle erforderlichen Unterlagen für das Antragsverfahren bereitzustellen, zumal die meisten Bundesländer ihre Anforderungen inzwischen veröffentlicht haben“, erklärt Kulik. Eine größere Herausforderung sieht sie in der inhaltlichen Ausgestaltung der Konzepte. „Es herrscht die Auffassung, dass der Leitfaden der BZgA zur Erstellung eines Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts alleinige Grundlage wäre, einige sprechen sogar von einer gesetzlichen Vorgabe“, kritisiert Kulik und stellt klar: „Ein Leitfaden ist lediglich eine Orientierungshilfe. Er wurde erstellt, bevor das Muster-Curriculum des BMG für die Schulung der Präventionsbeauftragten vorlag. Beide Dokumente sollten jedoch nicht isoliert betrachtet werden.“
Das Konzept stelle den Grundsatz der Anbauvereinigungen in Bezug auf Prävention und Jugendschutz dar und könne laut Kulik nicht durch einfaches Ausfüllen des Leitfadens zum Gesundheits- und Jugendschutzkonzept (GJK) erstellt werden. Kulik: „Vielmehr erfordert es eine schlüssige Darstellung, bei der alle relevanten Themen aufeinander aufbauen und in ihrer Gesamtheit das GJK bilden.“ Beim Thema Prävention bedeute ein ganzheitlicher Ansatz ihrerseits die „aktive Einbindung von Präventionsmaßnahmen in den Anbauvereinen“.
Bundesland | eingegangen | bewilligt | abgelehnt |
Baden-Württemberg | 45 | 0 | 0 |
Bayern | 20 | 0 | 0 |
Berlin | 21 | 0 | 0 |
Brandenburg | 8 | 0 | 0 |
Bremen | 1 | 0 | 0 |
Hamburg | 8 | 0 | 0 |
Hessen | 12 | 0 | 0 |
Mecklenburg Vorpommern | 3 | 0 | 0 |
Niedersachsen | 67 | 8 | 8 |
NRW | 60 | 0 | 0 |
Rheinland Pfalz | 20 | 0 | 0 |
Saarland | 2 | 0 | 0 |
Sachsen | 9 | 0 | 0 |
Sachsen-Anhalt | 6 | 0 | 0 |
Schleswig Holstein | 9 | 0 | 0 |
Thüringen | 4 | 0 | 0 |
Summe | 295 | 8 | 8 |
Business Insider hatte am 13. August 2024 eine Liste veröffentlicht. Damals waren 226 Anträge eingegangen. Die Angaben bezogen sich auf den 1. bis 8. August 2024.
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