Die Europäisch Kommission hat, um den Rahmenbeschluss 2004/757/JI zu evaluieren, eine Feedbackrunde beendet, in der 28 Stellungnahmen eingereicht wurden. der Rahmenbeschluss gilt als größtes Hindernis für EU-Mitgliedsstaaten, die gesamte Wertschöfpungskette von Cannabis als Genussmittel zu legalisieren. Diese Evaluierung lässt aber nicht auf eine Anpassung des Rahmenbeschlusses schließen, erklärt die Kommission. Dafür müsste sie ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren initiieren.
René Repasi, Abgeordneter der SPD im Europäischen Parlament, hatte im Podcast krautgeplauder vor der Bundestagswahl die Hoffnung geäußert, dass sich auf EU-Ebene zumindest Mehrheiten für eine Klausel finden lassen könnten, die es einzelnen Mitgliedsstaaten ermögliche, Cannabis als Genussmittel zu legalisieren. Die dafür erforderlichen Mehrheiten im Rat und im Europäischen Parlament seien, so Repais schwierig, aber seines Erachtens nicht unmöglich. Allerdings dürfte unter einem CDU-Kanzler auch hinter dem bisherigen „Zugpferde“ Deutschland ein erneutes Fragezeichen stehen.
Die Kommission teilt krautinvest.de nun mit, dass es es bei der Evaluierung keine Präferenz gebe. Der Rahmenbeschluss soll hinsichtlich Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und den Mehrwert für die EU hinsichtlich der Eindämmung des illegalen Drogenhandels bewertet werden. Auch der Deutsche Hanfverband (DHV) und der Branchenverband der Cannabiswirtschaft (BvCW) haben Stellungnahmen eingereicht.
Der BvCW kritisiert:
„Der Rahmenbeschluss, der darauf abzielt, Gesundheit, Sicherheit und Stabilität in der EU zu fördern, hat seine Ziele in Bezug auf Cannabis noch nicht erreicht. Trotz der langjährigen Kriminalisierung steigt der Cannabiskonsum weiter an. Laut dem Europäischen Drogenbericht hat fast jeder fünfte Jugendliche im Alter von 15 bis 24 Jahren im letzten Jahr Cannabis konsumiert, und jeder Zehnte im letzten Monat.“
Der BvCW fordert:
„Die fortschreitende Entwicklung der Cannabispolitik in Europa und weltweit unterstreicht die Notwendigkeit eines flexiblen und aktuellen Rechtsrahmens. Insgesamt empfiehlt der BvCW daher eine Reform des Rahmenbeschlusses, die eine verantwortungsvolle Regulierung des Cannabiskonsums als präventive Gesundheitsmaßnahme ermöglicht. Dies würde nicht nur die öffentliche Sicherheit und Gesundheit fördern, sondern auch die Effektivität des regulatorischen Rahmens erhöhen.“
Auch der DHV erklärt, dass die Kriminalisierung nicht zu weniger Cannabis-Konsum in Deutschland geführt habe. Stattdessen seien durch die gegenwärtige Interpretation des Rahmenbeschlusses regulatorische Hürden entstanden, durch die Mitgliedsstaaten auf eine Legalisierung der Wertschöpfungskette verzichten würden. Diese Hürden sollten abgeschafft werden, um EU-Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität zu ermöglichen.
Allerdings verneint die Kommission Überlegungen, ein Gesetzgebungsverfahren für eine von Repasi geforderte Klausel einzuleiten, die Mitgliedsstaaten die Legalisierung der gesamten Cannabis-Wertschöpfungskette gestatte. Sie will nach der Evaluierung zunächst ein Arbeitsdokument publizieren. Auf Anfrage heißt es:
„Die Rechtsgrundlage des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates über den illegalen Drogenhandel (Artikel 83 AEUV) betrifft die Festlegung von Mindestvorschriften zur Definition von Straftaten und Sanktionen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension – in diesem Fall im Bereich des illegalen Drogenhandels. Eine „Legalisierung der gesamten Wertschöpfungskette“ fällt nicht in diesen Anwendungsbereich.“
Unterdessen hat die European Union Drugs Agency die Ergebnisse einer Online-Umfrage unter 66.000 Europäern in der EU, dem Westbalkan und Norwegen vorgestellt, die in den letzten zwölf Monaten eine illegale Droge konsumiert hatten. Cannabis führt mit 59 Prozent deutlich vor MDMA / Ecstasy (30 Prozent) und Kokain (29 Prozent). Anders als bei den meisten anderen Substanzen gaben Cannabis-Konsument:innen am häufigsten an, dies zum „Stressabbau“ oder zur „Entspannung“ zu sich zu nehmen.
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- EU Cannabis: unsplash