CanG wird angepasst – Rückschlag für “Grow Hubs”, Full-Service teilweise möglich

by Moritz Förster

Der Bundestag hat gestern ein Gesetz zur Änderung des Cannabis Gesetzes (CanG) angenommen. Dadurch wird einerseits den Ländern mehr Spielraum eingeräumt. Unter anderem können diese so genannte Grow Hubs untersagen. Eine Beschränkung der entgeltlichen Dienstleister auf eine einzige Tätigkeit konnte hingegen auf den letzten Metern durch eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses abgewendet worden.

Zukünftig heißt es im Konsum-Cannabis-Gesetz (KCanG), dass Cannabis Clubs entgeltliche Beschäftigte “mit mehr als einer Art von Tätigkeit” beauftragen können. Explizit ausgenommen bleibt aufgrund der europarechtlichen Bedenken der gemeinschaftliche Eigenanbau oder die Weitergabe von Cannabis. Kirsten Kappert-Gonther, Abgeordnete der Grünen, betonte, dass man es legalen Bezugsquellen ermöglichen müsse, auch mit “dem illegalen Markt zu konkurrieren”. Clubs vor diesem Hintergrund vorzuschreiben für alle erdenklichen Tätigkeiten einzelne Verträge mit einzelnen Dienstleistern abzuschließen, wäre vor diesem Hintergrund in der Tat kontraproduktiv gewesen. Der ohnehin schon für eine non-Profit Gesellschaft als extrem herausfordernd bezeichnete administrative Aufwand hätte sich dann nochmal erhöht. “Ohne die Möglichkeit gebündelter Angebote müssten die Vereine viele verschiedene Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern selbst aushandeln und vorfinanzieren”, hatte der Deutsche Hanfverband gewarnt.

Allerdings wird weiterhin rege diskutiert, wie viel Spielraum die Länder bei der konkreten Ausgestaltung solcher Service-Agreements haben und ob diese Anpassung tatsächlich auch auf externe Dienstleister oder nur auf eigene Mitarbeitende anzuwenden ist. Voraussichtlich können tatsächlich nur eigene, fest angestellt Mitarbeitende mehrere Tätigkeiten ausüben.

Keinen Rückzieher machte die Bundesregierung hingegen bei der Beschränkung der so genannten Grow Hubs. Dirk Heidenblut, Abgeordneter der SPD, sprach in diesem Zusammenhang davon, dass “niemand Großplantagen” wolle. Der Branchenverband der Cannabiswirtschaft (BvCW) hatte hingegen im Vorfeld dafür geworben, dass sich Anbauvereinigungen eine gemeinsame Produktionsstätte teilen können.

Zukünftig heißt es im Gesetz, dass die Anbauerlaubnis untersagt werden “kann”, wenn die Anbauflächen oder Gewächshäuser der Anbauvereinigung” sich entweder “in einem baulichen Verbund mit Anbauflächen oder Gewächshäusern anderer Anbauvereinigungen stehen” oder aber “sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Anbauflächen oder Gewächshäusern anderer Anbauvereinigungen befinden”. Wohlgemerkt “können” Bundelsländer die Erlaubnis in diesen Fällen untersagen, gezwungen dazu sind sie anscheinend nicht. Heidenblut verwies auf mehr “Flexibilität”. Man darf also gespannt sein, wie einzelne Bundesländer den Gesetzestext hinsichtlich der “Grow Hubs” auslegen.

Der Ökonom Justus Haucap hatte in einer Mitteilung des BvCW unlängst darauf verwiesen, dass “Zusammenlegung und Skalierung” den Clubs helfen würden, kostengünstiger zu produzieren: „Ich habe die große Befürchtung, dass man damit letztlich den Schwarzmarkt befeuert, indem man es sehr schwer macht, Cannabis legal zu beziehen. Je einfacher es ist, legal Cannabis zu beziehen, desto kleiner wird der Schwarzmarkt.“

Und tatsächlich scheinen eher politische Motive, denn rationale Argumente den jetzigen Anpassungen zu Grunde zu liegen. Heidenblut, Kappert-Gonther und auch Kristine Lütke, Abgeordnete der FDP, betonten, dass ohne diese Anpassungen der Bundesrat wohl den Vermittlungsausschuss aufgerufen hätte. “Der Respekt gebietet es, diese Protokollerklärung umzusetzen”, mahnte Lütke an. Ebenfalls betonte die FDP-Politikerin, dass man den Ländern “Flexibilisierung für Grow Hubs” geben wolle, und forderte darüber hinaus, dass ein Gesetz für die Pilotprojekte so schnell wie möglich kommen und das EU Recht angepasst werden solle. Insbesondere die Aussage zu den Pilotprojekten dürfte etwas Verwunderung hervorrufen. Zuletzt hatten der Grüne-Koalitionspartner angedeutet, dass dafür eben kein eigenes Gesetz erforderlich werde, sondern eine Anpassung der bestehenden “Forschungsklausel” im CanG ausreiche. Auch auf EU-Ebene gab es keinerlei Anzeichen bislang für eine Anpassung des EU-Rechts.

Stark kritisiert wurde die Anpassung des CanGs im übrigen von den Linken. “Die Legalisierung versprochen, eine klamme Entkriminalisierung erreicht”, sagte Altes Gürpinar.

Disclaimer: Redaktionelle Berichterstattung, keine Rechtsberatung. Im Nachgang geändert.

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