CanG-Evaluation wird erweitert – erster Bericht Anfang Oktober

by Redaktion

Wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gegenüber krautinvest.de bestätigt hat, wird die laufende CanG-Evaluation erweitert. Der vorgesehene Zwischenbericht soll laut BMG auch Auswirkungen des Gesetzes unter anderem auf den Gesundheits- und Jugendschutz und den Straßenverkehr berücksichtigen. Explizit betont das BMG, dass diese Aufstockung des Projekts Ekocan, die im Koalitionsvertrag vorgesehene ergebnisoffene Evaluation des KCanG im Herbst ermöglichen solle. Damit dürfte auch klar sein, dass jenseits von Ekocan vorerst keine weitere Evaluation durch den Gesetzgeber initiiert wird.

Laut Gesetz und Förderrichtlinie soll Ekocan bis zum 1. Oktober 2025 die Auswirkungen der Konsumverbote – insbesondere der einzuhaltenden Abstände zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen – auf den Kinder- und Jugendschutz evaluieren. Ebenfalls sollen bereits laut Gesetz bis zum 1. Oktober Besitz- und Weitergabemengen in Anbauvereinigungen evaluiert werden. Nun dürften weitere Themen rund um den Gesundheitsschutz und die Auswirkungen im Straßenverkehr hinzu kommen. Da das BMG darauf verweist, dass es sich bei den Themen um eine Auswahl handelt („unter anderem“), könnten weitere Themen in den ersten Ekocan-Bericht einfließen. Im Therapieladen in Berlin hatte Jakob Manthey, Projektkoordinator von Ekocan, im Juni bereits erste Einblicke in die laufend Evaluation präsentiert. Diese berücksichtigen bereits die genannten Punkte der Erweiterung.

Laut Gesetz soll jenseits des ersten Berichts bis zum 1. April 2026 ein Zwischenbericht zu den Auswirkungen des Gesetzes, einschließlich der Auswirkungen auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität folgen. Die abschließende Evaluation soll bis spätestens 1. April 2028 erfolgen. Insbesondere soll Ekocan evaluieren, wie sich das Gesetz auf den Kinder- und Jugendschutz, den (allgemeinen) Gesundheitsschutz und die Entwicklung der cannabisbezogenen Kriminalität auswirkt.