Bayerische Staatsministerium bestätigt Söders Forderung nach Cannabis-Steuer

by Moritz Förster

Auf Anfrage von krautinvest hat das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und für Heimat bestätigt: Es erhofft sich, dass auf Bundesebene ernsthaft geprüft werde, wie eine Besteuerung des legalen Konsums von Cannabis in Deutschland ausgestaltet werden könne. Ministerpräsident Markus Söder hatte in der vergangenen Woche gegenüber der Augsburger Allgemeine kritisiert, dass „Kiffen kostenlos“ sei.

Das Staatsministerium betonte, dass der Freistaat Bayern dem Konsum von Cannabis grundsätzlich sehr kritisch gegenüber stehe. Zugleich ließ ein Sprecher verlauten, dass sich nach der aktuellen Gesetzeslage jedoch Möglichkeiten für einen legalen Konsum ergeben – insbesondere über die Abgabe durch Apotheken und Cannabis-Anbauvereinigungen. Auf Bundesebene müsse daher ernsthaft geprüft werden, wie eine entsprechende Besteuerung ausgestaltet werden könne, so die Forderung des Bayerischen Staatsministeriums.

krautinvest hatte in der ursprünglichen Anfrage explizit darauf hingewiesen, dass Medizinalcannabis aus der Apotheke bereits umsatzsteuerpflichtig ist. Das Ministerium ließ die Anfrage nach der Höhe der bereits bestehenden (geschätzten) Steuereinnahmen durch Medizinalcannabis unbeantwortet. Auch die Bundesländer partizipieren an der Umsatzsteuer. In Fachkreisen kritisch diskutiert wird aktuell die Umsatzsteuerpflicht der Cannabis-Anbauvereinigungen auf Mitgliedsbeiträge sowie im Fall der Abgabe von Cannabis an die eigenen Mitglieder. Das Ministerium ließ die Frage zur diesbezüglichen Auffassung in Bayern unbeantwortet. Keine Umsatzsteuer fließt aktuell auf dem illegalen Markt, beim „Social Supply“ also der Weitergabe oder dem Verkauf unter Freunden, was nach aktueller Rechtsprechung ebenfalls illegal ist, sowie auf die geernteten Mengen im legalen Eigenanbau mit bis zu drei Pflanzen je Erwachsenem.

Der Steuerberater Udo Wenn, der auch Anbauvereinigungen berät, erklärt zur Situation der Anbauvereine, dass diese nicht gemeinnützig seien und mit ihrem Gewinn der daher der Körperschaft- und der Gewerbesteuer unterliegen. Zudem werden auf die „Zusatzbeiträge unstrittig 19 Prozent Umsatzsteuer erhoben.“ Nach allgemeiner Auffassung sei der Grundbetrag dagegen nicht umsatzsteuerbar, da er nicht mit einer Gegenleistung verknüpft sei. So würden die Vereine ihre Beiträge in der Regel in der Form gestalten, dass sie einen Grundbeitrag für die Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke und Zusatzbeiträge in Abhängigkeit von der Abnahme und Lieferung von Cannabis erheben. Eine Sichtweise, die Wenn als strittig erachtet, wenn in solchen Fällen keinen Umsatzsteuer fließt. Wenn erklärt mit Verweis auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes zur Umsatzsteuerpflicht von Sportvereinen aus dem November 2025: „Wir gehen davon aus, dass alle Beiträge der Mitglieder als umsatzsteuerpflichtig einzustufen sind und alle Beiträge der Umsatzsteuer unterliegen.“ Eine offizielle Stellungnahme der Finanzverwaltung zu diesem Thema liege allerdings nicht vor. Der Fachmann verweist zudem auf erhebliche Unsicherheiten und ein wirtschaftliches Risiko: „In der Sache bleibt abzuwarten, wie sich der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung hierzu positionieren.“ Aktuell, so Wenn, folgen die Finanzämter bei der Festsetzung der Umsatzsteuer in der Regel den Erklärungen der Anbauvereine“,

Selbst wenn die Anbauvereinigungen umsatzsteuerpflichtig wären, würde Bayern aktuell nicht oder kaum profitieren. Laut Augsburger Allgemeine waren in Bayern Anfang September elf Anbauvereine genehmigt, die aber über keine zugelassene Anbaufläche verfügen.

Die Anfrage von krautinvest.de im Wortlaut:

Erachtet Herr Söder eine hohe Besteuerung von Cannabis zu Genusszwecken grundsätzlich für sinnvoller als ein erneutes vollständiges Verbot, damit mehr Mittel für Prävention und Jugendschutz zur Verfügung stehen? Zieht er vor diesem Hintergrund auch eine legale Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken in Fachgeschäften in Betracht?

Das BMG erwartet für das laufende Jahr Importe von rund 300 Tonnen Medizinalcannabis nach Deutschland. Dieses wird über Apotheken an Patienten mit ärztlicher Verordnung abgegeben. Liegen Ihnen Informationen dazu vor, wie hoch die Steuereinnahmen in Bayern 2025 durch Medizinalcannabis waren? Liegen hierzu zumindest Hochrechnungen oder Schätzungen vor?

In Fachkreisen ist noch nicht ganz eindeutig geklärt, ob Mitgliedsbeiträge als „echte“ oder „unechte“ Mitgliedsbeiträge einzuordnen sind. Davon hängt ab, ob diese umsatzsteuerpflichtig werden. Wie ist diesbezüglich die Auffassung der Bayerischen Staatskanzlei?

Sollte die Staatskanzlei Cannabis-Anbauvereinigungen für umsatzsteuerpflichtig erachten, dürften Anbauvereinigungen deutlich mehr Potenzial für Steuereinnahmen bergen als der Eigenanbau (Erwachsene dürfen in Deutschland drei Pflanzen legal zu Hause anbauen). Beim Eigenanbau wird aktuell nur der Verkauf der Samen besteuert. Beabsichtigt Markus Söder vor diesem Hintergrund, in Bayern die Abgabe von Cannabis in Anbauvereinigungen zu stärken, um den fast steuerfreien Eigenanbau (keine Umsatzsteuer auf das selbst angebaute Cannabis) sowie den illegalen Markt als aktuell wesentliche Bezugsquellen in Deutschland zurückzudrängen?

Hat der Freistaat Bayern bereits Modelle erarbeitet, wie zusätzliche Steuereinnahmen durch Cannabis auf Bundesebene unterstützt werden könnten? Gibt es darüber hinaus Überlegungen dazu, ob und unter welchen Voraussetzungen zusätzliche kommunale Steuern erhoben werden könnten? Falls ja: (1) Sollen diese zweckgebunden in Prävention und Aufklärung fließen? (2) Können Sie diese Modelle bereits konkretisieren?

Leave a Comment