Anhörung zu Änderungen am BStabG: Blüten am günstigsten

by Redaktion

In einer Anhörung zu den geplanten Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) hat Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband (DHV) darauf hingewiesen, dass gemessen am THC-Gehalt Extrakte günstiger sind als Fertigarzneimittel – noch günstiger seien allerdings medizinische Cannabisblüten, so Worth. Die BAG Selbsthilfe fordert eine Erstattung schnellwirksamer inhalierbarer Cannabis-Extrakte.

Wurth begrüßte das Aufheben des „quasi-Monopols“ für Exilby als „richtiger Schritt“. Aus Sicht des Beitragszahlers, so Wurth, sei dies das mit Abstand teuerste Cannabis-Medikament. Es mache seines Erachtens Sinn, die vorrangige Verordnung der Fertigarzneimittel auf die zugelassene Indikation zu beziehen und im Sinne der Patient:innen die Vielfalt an Extrakten in anderen Fällen zuzulassen. Als Problem bezeichnet Wurth, dass die Blüten aus der GKV-Erstattung genommen worden sind. „Die sind auf den THC-Gehalt bezogen deutlich preiswerter als Extrakte und sie sind inhalierbar.“

Den Vorteil des schnellen Wirkeintritts bei Inhalation statt oraler Einnahme betont auch die BAG Selbsthilfe: Menschen mit Spastik, MS oder Schmerzen bräuchten dringend inhalative Extrakte, so eine Sprecherin. Es gebe hier dringenden Bedarf für eine gesetzliche Nachbesserung, da diese derzeit meist nicht erstattet würden.

Das BStabG war Ende Juli in Kraft getreten. Seitdem erstatten die GKV nicht mehr die Kosten für medizinische Cannabisblüten. Diese gesetzliche Regulierung beruht auf einem Vorschlag der Finanzkommmission Ende März. krautinvest hatte bereits damals die Berechnung der AOK kritisiert, auf deren Grundlage die Kommission das Einsparpotenzial durch das Erstattungs-Aus für Blüten begründete. So berechnet die AOK Sachsen-Anhalt die Tageskosten für eine Therapie mit Blüten pauschal anhand einer Menge von 15 bis 100 Gramm. Im ursprünglichen Entwurf des BStabG war ein Vorrang von Fertigarzneimitteln gegenüber Extrakten in der Off-Label-Anwendung noch nicht vorgesehen. Diesen verpflichtende sechsmonatige Therapieversuch mit einem Cannabis-Fertigarzneimittel vor der möglichen Verordnung eines Extraktes hatte der Bundestag am 10. Juli 2026 ergänzend verabschiedet. In der Folge gab es eine kritische Berichterstattung unter anderem des Spiegels über eine mögliche Einflussnahme durch Vertanical. Zudem hinterfragte die Fraktion der Grünen, wie es zu dieser Änderung gekommen war. Die Bundesregierung antwortete Ende September.

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