Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur Änderung des Medizinalcannabis-Gesetzes haben einige Organisationen und Verbände die Gelegenheit, dem Gesetzgeber Stellungnahmen vorzulegen. Die Frist endete am ersten August 2025. Der Gesetzgeber sollte diese Stellungnahmen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigen. Es folgen nach der Sommerpausen die Abstimmungen der betroffenen Ressorts und der relevanten Ministerien im Kabinett. Sollte es dann Einigkeit geben, könnte der dann gegebenenfalls angepasste Gesetzesentwurf in den Bundesrat zur ersten Lesung gehen und anschließend in den Bundestag. Gut möglich aber, dass sich die Abstimmung auch noch hinauszögert, falls sich die Beteiligten nicht über die inhaltlichen Änderungen einigen.
Folgende Stellungnahmen sind online:
Branchenverband der Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (Bdcan)
Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC)
House of Pharma & Healthcare e.V.
Prof. Dr Susanne Alban, Dr. Reinhard Kerker, Dr. habil. Markus Veit
Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung
Hinweis: Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert. Es wurden auch Stellungnahmen berücksichtigt, die Unternehmen per Pressemitteilung verkündet haben. Hinweise bitte an redaktion AT krautinvest PUNKT de.