Der Bundesrat hat am Freitag mehrere Punkte eines Vorschlags des Gesundheitsausschusses mehrheitlich befürwortet. Einen kurzfristig eingebrachten Antrag des Freistaats Thüringen, der weniger Restriktionen als im vorliegenden Kabinettsentwurf vorgeschlagen hat, lehnten die Anwesenden dagegen ab.
Mehrheitlich stimmten die Vertreter:innen der Bundesländer für eine explizite Aufnahme eines Werbeverbots in das Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) außerhalb von Fachkreisen sowie für eine Klarstellung, dass die Arzneimittelpreisverordnung Anwendung finde. Das aktuell im Kabinettsentwurf vorgesehene Versandverbot medizinischer Cannabisblüten sowie ein verpflichtendes jährliches persönliches Gespräch befürwortet der Bundesrat mehrheitlich.
Im Gegensatz zur Stellungnahme des Gesundheitsausschusses hatte der Freistaat Thüringen kurzfristig vorgeschlagen, das Medizinalcannabis-Gesetz weniger restriktiv anzupassen anzupassen, als es aktuell im Kabinettsentwurf vorgesehen ist: Die thüringische Landesregierung befürchtet, dass eine strikte Pflicht zu einem physischen Erstkontakt sowie das vollständige Verbot des Versandhandels mit Cannabisblüten über das sachlich Erforderliche hinausgehen. Bewährte und unter Aufsicht stehende Versorgungsstrukturen würden in der Folge geschwächt werden. Vor dem Hintergrund des bestehenden Ärztemangels in ländlichen und unterversorgten Regionen würde es zu einer „faktischen Verschlechterung der Versorgung“ kommen, „ohne die eigentlichen Ursachen missbräuchlicher Inanspruchnahme zielgericht“ zu adressieren. Im Antrag heißt es entsprechend: „Aus Gründen der Versorgungssicherheit, der Gleichbehandlung im Arzneimittelrecht sowie der unionsrechtlichen Vorgaben erscheint eine regulierte telemedizinische Verschreibung und ein kontrollierter Versandhandel der geeignetere und verhältnismäßigere Weg.“
Ministerpräsident in Thüringen ist aktuell Mario Voigt (CDU). Die CDU koaliert dort mit der SPD und dem BSW. Ministerin für Gesundheit ist in Thüringen Katharina Schenk von der SPD. Der Antrag aus Thüringen fand im Bundesrat aber keine Mehrheit.
In einer Rede hatte die bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Judith Gerlach, im Zusammenhang mit der aktuellen Verordnung von Medizinalcannabis zuvor bereits vor Missbrauch und einer „absolut negativen Wirkung“ sowie einem „erheblichen Suchtrisiko“ gewarnt. Sie plädierte für einen zukünftig restriktiver gestalten Verschreibungsprozess bei Medizinalcannabis. Persönlicher Kontakte setze ihres Erachtens an der richtigen Stelle an.
Bereits bei der Verabschiedung des Cannabis-Gesetzes unter der Ampel-Regierung hatte der Bundesrat tendenziell restriktivere Regelungen auch im Zusammenhang mit Konsumcannabis präferiert, auf ein Einberufen des Vermittlungsausschuss schlussendlich aber verzichtet. Im Zuge des Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes (CanG) am ersten April 2024 war auch das Medizinalcannabis-Gesetz in Kraft getreten. Medizinische Cannabisblüten, deren Verordnung durch den aktuellen Kabinettsentwurf eingeschränkt werden sollen, fallen seitdem nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Auch für den vorliegenden Gesetzesentwurf ist die Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich. Die Mitglieder des Bundestages können einen Einspruch überstimmen.

