Am letzten Donnerstag hat der Bundestag Änderungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes beschlossen. Darunter waren auch Änderungen, die die Erstattung von Cannabis-Fertigarzneimitteln und Extrakten betreffen.
Den ursprüngliche Entwurf des Gesetzes hatte der Bundestag erst am 10. Juli dahingehend abgeändert, dass Ärzte im Fall einer Kostenerstattung durch die Krankenkassen, zunächst für mindestens sechs Monate einen Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel durchführen müssen. Dieser Vorrang für Fertigarzneimittel gilt auch im Falle einer Off-Label-Verordnung jenseits der zugelassenen Indikation. In der Folge hatte es öffentlich starke Kritik gegeben, auch aufgrund einer möglichen politischen Einflussnahme.
Nun entschied der Bundestag, in einer Reform des Gesetzes, dass Fertigarzneimittel nur innerhalb des zugelassenen Anwendungsgebiets Vorrang genießen und ansonsten der gesetzlich verpflichtende sechsmonatige Therapieversuch vor einer Verordnung von Extrakten entfällt. Zudem können Bestandspatienten weiter die bislang verordneten Extrakte erhalten. Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) begrüßt die Korrekturen, mahnt aber an, dass ein Mangel bestehen bleibe: Medizinische Cannabisblüten seien weiter von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Tino Haack, zweiter stellvertretender Vorsitzender des BPC: „Der Gesetzgeber hat erkannt, dass starre Vorgaben die Versorgung erschweren, ohne Kosten zu sparen. Diese Erkenntnis muss jetzt auch für Cannabisblüten gelten. Welche Darreichungsform im Einzelfall die richtige ist, sollten, im Sinne der Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte entscheiden und nicht der Gesetzestext.“ Der Verband erhofft sich eine Wiederaufnahme medizinischer Cannabisblüten in die GKV-Erstattung.
Die Sanity Group verweist zudem darauf, dass der bisherige Vorrang für Fertigarzneimittel keine Kosten gespart hätte. Dies hätte auch das Bundesgesundheitsministerium zuletzt eingeräumt. Stattdessen wäre Versicherten der Zugang zur Therapie erschwert worden. Finn Hänsel, Chief Strategy Officer and President RoW at Organigram Global: „Der Bundestag hat heute Kritik aus der Praxis ernst genommen. Diesen Schritt sollte er bei den Blüten ebenfalls gehen.“
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) hatte bereits in einer Stellungnahme im Vorfeld der Bundestagssitzung die vorgesehenen Anpassungen als sachgerechten und überfälligen Schritt zur Stärkung der ärztlichen Therapiefreiheit und zum Abbau bürokratischer Hürden begrüßt. Ausdrücklich begrüßte er das Entfallen des „Off-Label-Zwangs“. Analog zum BPC fordert der BvCW die Wiederaufnahme von Blüten in die Erstattungsfähigkeit.
Cannamedical verweist darauf, dass die Änderung zwar beschlossen, aber noch nicht in Kraft sei. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherige Regelung weiter.

