krautinvest.de | Werberichtlinien

Wir berichten über Märkte, Unternehmen, Regulierung, Wissenschaft und Entwicklungen entlang der gesamten Wertschöpfungsketten rund um Cannabis. Als Publisher legen wir besonderen Wert auf die Qualität unserer Werbeinhalte, eine eindeutige Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation und die strikte Trennung von Werbung und unabhängiger Berichterstattung. Die Branche und ihre Sparten unterliegen besonderen regulatorischen Anforderungen. Dazu gehören unter anderem Werbeverbote für Konsumcannabis, arzneimittelrechtliche Werbebeschränkungen für Medizinalcannabis sowie spezifische werberechtlichen Anforderungen an CBD-Produkte, Nutzhanf und andere cannabinoidhaltige Erzeugnisse.

Wir arbeiten aus Deutschland heraus und richten unsere Veröffentlichungsprozesse am deutschen und europäischen Recht aus. Weiterhin gelten unsere eigenen redaktionellen Qualitätsstandards.

Unsere Leserschaft besteht insbesondere aus Unternehmen, Fachleuten, Wissenschaftlern, politischen Entscheidungsträgern und weiteren Akteuren der Cannabiswirtschaft. Werbeinhalte dürfen kommerzielle Interessen verfolgen, müssen jedoch einen nachvollziehbaren fachlichen oder wirtschaftlichen Informationswert bieten. Eine B2B-Ausrichtung allein begründet keine Ausnahme von gesetzlichen Werbeverboten.

Alle bezahlten Veröffentlichungen, Advertorials, Banner und sonstigen kommerziellen Inhalte werden eindeutig als „Anzeige“ oder „Werbung“ gekennzeichnet. Native Advertising und Advertorials unterliegen denselben Kennzeichnungsgrundsätzen. Eine Veröffentlichung gegen Entgelt ohne ausreichende Werbekennzeichnung ist ausgeschlossen. Wir prüfen Werbeinhalte vor der Veröffentlichung im Rahmen unserer redaktionellen und organisatorischen Möglichkeiten und können bei Bedarf zusätzliche Nachweise oder eine rechtliche Freigabe verlangen.

Unsere redaktionelle Berichterstattung ist unabhängig. Werbekunden haben keinen Anspruch auf redaktionelle Veröffentlichungen, positive Berichterstattung oder Einflussnahme auf journalistische Entscheidungen. Bezahlte Inhalte werden gesondert beauftragt, geprüft und veröffentlicht.

Sämtliche Anzeigen müssen die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Maßgeblich sind speziell das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das Arzneimittelgesetz (AMG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie gegebenenfalls einschlägiges Lebensmittel-, Kosmetik-, Medizinprodukte- und europäisches Recht.

Wir veröffentlichen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausschließlich unternehmensbezogene und fachlich ausgerichtete bezahlte Werbeinhalte.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Unternehmensvorstellungen, Geschäftsmodelle, Organisationsstrukturen und Markteintritte
  • Interviews mit Geschäftsführern, Gründern und Branchenexperten
  • Marktanalysen, Branchenberichte und wirtschaftliche Entwicklungen
  • Forschung, Wissenschaft, Technologie und Innovation
  • Produktionsverfahren, Qualitätsmanagement, Analytik und technische Infrastruktur
  • Dienstleistungen, Software, Logistik und Lösungen für regulierte Wertschöpfungsketten
  • Fachveranstaltungen, Konferenzen sowie Aus- und Weiterbildungsangebote
  • Sachliche Unternehmenskommunikation und Markenpositionierung ohne unzulässige Produkt- oder Konsumwerbung

Die Zulässigkeit richtet sich stets nach dem konkreten Inhalt, dem beworbenen Angebot, der Zielgruppe und dem Gesamteindruck der Veröffentlichung. Unternehmenswerbung ist nicht automatisch Produktwerbung. Allerdings kann auch eine vermeintlich allgemeine Unternehmensdarstellung unter ein Werbeverbot fallen, wenn sie unmittelbar oder mittelbar den Absatz, Konsum oder die Weitergabe entsprechend regulierter Produkte fördert.

Das Konsumcannabisgesetz enthält in § 6 ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen. Wir veröffentlichen deshalb keine Anzeigen, die unmittelbar oder mittelbar den Konsum oder die Weitergabe von Konsumcannabis fördern. Dazu gehören insbesondere konsumfördernde Produktdarstellungen, Preisaktionen, Bezugsanreize und Werbeaussagen zu bestimmten Cannabisprodukten oder Anbauvereinigungen. Die sachliche Auseinandersetzung mit dem Cannabismarkt, regulatorischen Entwicklungen, Unternehmensstrukturen, Technik oder wissenschaftlichen Erkenntnissen bleibt Bestandteil unserer journalistischen Berichterstattung.

Kommerzielle Unternehmenskommunikation mit Bezug zu Konsumcannabis oder Anbauvereinigungen prüfen wir besonders sorgfältig. Journalistische Berichterstattung über Anbauvereinigungen stellt grundsätzlich keine Werbung im Sinne des KCanG dar, sofern sie unabhängig erfolgt und der sachlichen Information und Meinungsbildung dient. Innerhalb journalistischer Beiträge darf jedoch auch keine unmittelbare oder mittelbare Werbung für Cannabis oder Anbauvereinigungen erfolgen.

Für Cannabis zu medizinischen Zwecken gelten besondere arzneimittel- und heilmittelwerberechtliche Anforderungen. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nach § 10 HWG nur gegenüber den gesetzlich bestimmten Adressaten geworben werden. Eine öffentlich zugängliche Fachwebsite stellt nicht automatisch einen solchen berechtigten Adressatenkreis dar. Auf krautinvest.de ermöglichen wir grundsätzlich sachliche, unternehmensbezogene Kommunikation zu pharmazeutischen Unternehmen, Produktionsverfahren, Qualitätsstandards, Forschung, Lieferketten und technischen Dienstleistungen, soweit diese nicht als unzulässige Arzneimittelwerbung einzustufen ist. Nicht veröffentlicht werden insbesondere:

  • Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Cannabisarzneimittel
  • Produktbezogene Wirk- oder Heilversprechen außerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens oder Aussagen, die eine garantierte therapeutische Wirkung suggerieren
  • Werbliche Darstellungen, die die Verschreibung oder Abgabe bestimmter Cannabisarzneimittel fördern und an unberechtigte Adressaten gerichtet sind
  • Irreführende Aussagen über medizinische Anwendungsmöglichkeiten, Wirksamkeit oder Risiken.

Produktbezogene Fachinformationen können von pharmazeutischen Unternehmen über eigene, angemessen zugangsbeschränkte Fachkreiseportale bereitgestellt werden. Sachliche Hinweise auf entsprechende Fachinformationen oder Fortbildungsangebote können nach Einzelfallprüfung möglich sein.

Links und begleitende Texte dürfen dabei selbst keine unzulässige Arzneimittelwerbung darstellen. Auch die Bewerbung medizinischer Versorgungsdienstleistungen, etwa im Zusammenhang mit Verschreibungen, Telemedizin oder Arzneimittelvermittlung, unterliegt einer gesonderten Prüfung.

Bei CBD-Produkten, Hanferzeugnissen und anderen cannabinoidhaltigen Produkten kommt es auf die jeweilige rechtliche Produktkategorie an. Je nach Zusammensetzung, Zweckbestimmung und Vermarktung können beispielsweise Lebensmittelrecht, Novel-Food-Verordnung, Kosmetikrecht, Arzneimittelrecht oder weitere Spezialvorschriften einschlägig sein. Eine grundsätzliche Marktverfügbarkeit oder die Bezeichnung als CBD-Produkt begründet keine automatische Verkehrsfähigkeit oder Werbezulässigkeit.

Für unsere Anzeigen gelten bezüglich dieser Produktgruppe insbesondere folgende Anforderungen:

  • Keine unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben oder Heilversprechen und keine irreführenden Aussagen über Eigenschaften, Wirkungen oder Sicherheit sowie keine unbelegten wissenschaftlichen oder gesundheitsbezogenen Werbeaussagen
  • Keine Werbung für nicht verkehrsfähige Produkte und keine Umgehung bestehender Werbeverbote durch alternative Produktbezeichnungen oder vermeintlich neutrale Darstellungen

Die sachliche Darstellung wissenschaftlicher Studien, regulatorischer Entwicklungen, der Marke und technologischer Anwendungen ist grundsätzlich möglich, sofern diese nicht als unzulässige produktbezogene Werbung ausgestaltet wird. Werbung für industriellen Hanf, Rohstoffe, Textilien, Baustoffe oder andere Nutzhanfanwendungen kann zulässig sein, wenn das beworbene Angebot verkehrsfähig ist und keine einschlägigen Werbeverbote verletzt werden.

Wir veröffentlichen keine Werbung für neuartige psychoaktive Stoffe, synthetische Cannabimimetika oder sonstige Produkte, die wegen ihrer berauschenden Wirkung vermarktet werden und deren Verkehrsfähigkeit oder Sicherheit rechtlich beziehungsweise wissenschaftlich nicht ausreichend geklärt ist. Dies betrifft insbesondere als legale Rauschalternativen vermarktete Substanzen und entsprechende Mischprodukte. Unabhängig davon berichten wir redaktionell über derartige Stoffe, ihre Regulierung, wissenschaftliche Erkenntnisse und mögliche Risiken. Werben können diese Hersteller bei uns nicht. Bitte sehen Sie von Anfragen ab, sollten Sie derartige Produkte in Ihrem Portfolio führen.

Wir ermöglichen sachliche Unternehmenskommunikation börsennotierter Unternehmen, sofern die einschlägigen kapitalmarktrechtlichen und werberechtlichen Anforderungen erfüllt sind. krautinvest.de gibt im Rahmen kommerzieller Veröffentlichungen keine Anlageempfehlungen ab. Werbeinhalte dürfen keine irreführenden Angaben über wirtschaftliche Kennzahlen, Unternehmensbewertungen, Renditeerwartungen oder zukünftige Geschäftsentwicklungen enthalten. Die Verantwortung für die Einhaltung eigener und einschlägiger kapitalmarktrechtlicher Veröffentlichungspflichten liegt beim jeweiligen Werbepartner, wird jedoch auch geprüft.

Unabhängig von einer möglichen rechtlichen Zulässigkeit lehnen wir Werbung für bestimmte Produkte und Geschäftsmodelle prinzipiell ab. Wir behalten uns vor, weitere Werbeinhalte nach eigener Prüfung abzulehnen. Hierzu gelten besondere Bestimmungen, die Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden.

  • Illegale Drogen und rechtswidrig vermarktete psychoaktive Substanzen
  • Berauschende Cannabisersatzprodukte und sogenannte Legal Highs
  • Tabak-, Nikotin- und Alkoholprodukte
  • Glücksspiel, Casino- und vergleichbare Angebote
  • Pornografische Inhalte und entsprechende kommerzielle Angebote
  • Multilevel-Marketing-Modelle und unseriöse Vertriebssysteme
  • Spekulative Aktien-, Krypto- und sonstige Investmentangebote
  • Irreführende, nicht ausreichend belegte oder rechtswidrige Produktangebote
  • Sonstige Inhalte, die unseren Qualitätsstandards oder redaktionellen Grundsätzen widersprechen

Quellen und Tatsachenbehauptungen: Fachliche Aussagen, Zahlen, Marktprognosen und wissenschaftliche Angaben müssen nachvollziehbar und auf geeignete Quellen gestützt sein. Wir behalten uns vor, Quellen und Nachweise anzufordern.

Sprache und Unternehmensdarstellung: Werbeinhalte sollen sachlich, verständlich und fachlich präzise formuliert sein. Übertriebene Superlative, unbelegte Alleinstellungsmerkmale und irreführende Versprechen sind ausgeschlossen. Markentypische Schreibweisen können bei Anzeigen berücksichtigt werden. In unserer unabhängigen Berichterstattung gelten dagegen unsere redaktionellen Schreibregeln.

Bildmaterial und Urheberrechte: Der Werbepartner muss über die erforderlichen Nutzungsrechte für sämtliche eingereichten Inhalte, Bilder, Grafiken, Logos und sonstigen Materialien verfügen. Bildquellen, Urheber und gegebenenfalls erforderliche Lizenzhinweise sind anzugeben. Wir behalten uns vor, geeignete Nachweise anzufordern.

Links, Call-to-Actions und Tracking

  • Verlinkungen auf Unternehmenswebsites, weiterführende Fachinformationen und zulässige Angebote sind grundsätzlich möglich.
  • Call-to-Actions müssen den rechtlichen Anforderungen entsprechen und dürfen keine verbotenen Bezugs-, Konsum- oder Verschreibungsanreize enthalten.
  • Tracking-Links können nach Vereinbarung und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen eingesetzt werden.
  • Die Zweitveröffentlichung von Anzeigeninhalten auf Kundenseite sowie die Verwendung von Canonical-Tags (ENGLISCH) sind nach Vereinbarung möglich.

Jede Werbeanfrage und jeder Anzeigeninhalt wird vor der Veröffentlichung anhand unserer Richtlinien geprüft. Werbepartner sind verpflichtet, vollständige und zutreffende Informationen über das beworbene Unternehmen, die angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie die erforderlichen Rechte und Genehmigungen bereitzustellen.

Die Prüfung durch krautinvest.de ersetzt keine eigenständige rechtliche Prüfung des Werbepartners. Wir behalten uns vor, Inhalte anzupassen, zusätzliche Nachweise anzufordern, die Veröffentlichung abzulehnen oder bereits veröffentlichte Inhalte zu entfernen, wenn rechtliche Bedenken bestehen oder gegen unsere Richtlinien verstoßen wird. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Vertragliche Einzelheiten, Haftung, Stornierung und Vergütung richten sich nach den jeweils vereinbarten Vertragsbedingungen und unseren geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wir überprüfen und aktualisieren unsere Werberichtlinien bei Bedarf. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die vereinbarten Vertragsbedingungen.

Stand: Oktober 2026.

Sie möchten Ihr Unternehmen, Ihre Expertise oder Ihre Dienstleistungen auf krautinvest.de präsentieren? Wir bieten verschiedene Werbeformate für die gezielte und rechtssichere Ansprache der Branche und beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten einer Zusammenarbeit. Dabei berücksichtigen wir die geltenden gesetzlichen Anforderungen und unsere redaktionellen Qualitätsstandards. Für sämtliche Werbeveröffentlichungen gelten unsere vorgenannten Werberichtlinien sowie unsere aktuell gültigen Geschäftsbedingungen.

Weitere Informationen zu unseren Werbeformaten und Konditionen finden Sie in unserem Mediakit [LINK SETZEN].

Werbeanfragen richten Sie bitte an: sales@krautinvest.de