Ekocan präsentiert zweiten Zwischenbericht zur Teillegalisierung von Cannabis

by Moritz Förster

Ekocan evaluiert im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis. Aan diesem Dienstag veröffentliche Ekocan die Ergebnisse des zweiten Zwischenberichts. Der Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen der Reform auf die Organisierte Kriminalität. Während der erste Bericht noch im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt wurde, verschickten die beteiligten Universitäten diesmal Pressemitteilungen.

Laut Mitteilung stammt inzwischen „ein moderat wachsender Anteil des in Deutschland konsumierten Cannabis aus grundsätzlich legalen Quellen“. Als wesentliche legale Bezugsquellen verweisen die Autoren auf den Eigenanbau und die Apotheke. Sie schlussfolgern: „Die moderate Zunahme des Eigenanbaus und des Bezugs von Medizinalcannabis aus der Apotheke bei gleichzeitig ausbleibendem, erheblichem Anstieg des Konsums weisen auf eine schrumpfende Bedeutung des Schwarzmarktes hin.“ Die Anbauvereinigungen würden allerdings bislang nur eine „untergeordnete Rolle bei der partiellen Verdrängung des Schwarzmarktes spielen“. Ekocan empfiehlt, diese durch die Vereinfachung gesetzlicher Vorschriften für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis zu stärken.

In Recherchen der FAZ hatten ehemalige Cannabis-Dealer erst vor kurzem darüber berichtet, wie ihnen durch KCanG und MedCanG ein großer Teil ihres Geschäfts weggebrochen ist. Der Soziologe Bernd Werse, der 2025 eine der größten Online-Befragungen unter regelmäßigen Cannabis-Nutzenden durchgeführt hat, schätzte gegenüber der FAZ, dass sich der illegale Markt mindestens halbiert habe. Dass Ekocan im Gegensatz dazu vergleichsweise vorsichtig von einem „moderaten“ Wandel spricht, liegt am „Social Supply“, also der teils kostenlosen Weitergabe von Cannabis aus dem Eigenanbau unter Freunden, die immer noch verboten ist. So erklärt Jakob Manthey, Projektleiter und Wissenschaftler am UKE, gegenüber krautinvest, dass aus Befragungen konsistent hervorgehe, „dass social supply immer noch die wichtigste Bezugsquelle darstellt“. Weiterhin führt er aus: „Der direkte Bezug aus legalen Quellen ist angewachsen, aber stellt nicht den Großteil der Mengen dar. Bei den 200 Tonnen importiertes Cannabis ist nicht bekannt wie viel tatsächlich in Apotheken verkauft und schließlich konsumiert wurden.“ Eine zuverlässige, absolute Marktschätzung sei auf dieser Grundlage daher nicht möglich. Bereits auf der Pressekonferenz Ende September rund um die Präsentation des ersten Ekcoan-Zwischenberichts lautete eine pragmatische Handlungsempfehlung, um den legalen Bezug schlagartig zu steigern, den „Social Supply“ zu legalisieren.

Im Falle von Medizinalcannabis kritisieren die Autoren den hohen Wirkstoffgehalt, der nicht durch Studien gerechtfertigt sei und ein erhöhtes Gesundheitsrisiko berge. Ekocan regt daher neben einer konsequenten Rechtsdurchsetzung gegen Regelverstöße gegen das HWG eine evidenzbasierte Reform des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) an, wobei nach Auffassung der Autoren der THC-Gehalt in verschreibbaren Cannabisprodukten limitiert werden sollte. Auf Nachfrage erklärte Manthey, dass die Einschätzung des erhöhten Gesundheitsrisikos auf der wissenschaftlichen Literatur basiere, die ein erhöhtes Risikoprofil von hochpotenten Blüten beschreibe. Empirisch scheint die Datenlage dagegen noch dünn zu sein. Manthey: „Daten aus Krankenhäusern und Giftnotrufzentralen deuten darauf hin, dass es in den Monaten nach der Teillegalisierung geringfügige Anstiege cannabisbezogener Probleme infolge des akuten Konsums gegeben hat. Diese Zunahme könnte durchaus durch den Konsum hochpotenter Blüten erklärt werden.“

Auch bei den Auswirkungen des KCanG auf die organisierte Kriminalität halten sich die Autoren im Rahmen der Pressemitteilung vage. Zumindest heißt es, dass kriminelle Gruppierungen „finanziell geschwächt“ sein könnten. Basierend auf einer Befragung von 2.000 Personen der Kriminalpolizei bilanziert Ekocan zudem, es sei schwieriger geworden, illegale Händler zur Rechenschaft zu ziehen. Immer wieder verweisen Sprecher:innen aus der Polizei dabei auf die Besitzmenge von 25 Gramm, die Erwachsene in Deutschland mit sich führen dürfen. Im Rahmen der ersten Präsentation hatten die Ekocan-Forscher noch erklärt, dass sich die Cannabis bezogenen Straftaten sich im Jahresvergleich 2024 zu 2023 mehr als halbiert hatten – obwohl das Gesetz erst am 1. April in Kraft getreten ist. Diese Statistik fehlt in der Pressemitteilung zum zweiten Zwischenbericht gänzlich. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen, gesteht, dass man noch bei der Erforschung der cannabisbezogenen Kriminalität „noch ziemlich am Anfang“ stehe. Die von Polizei und Justiz veröffentlichten Daten würden sich noch auf 2024 beziehen.

Die Forschenden kritisieren zudem, dass junge Erwachsene seltener präventiv betreut werden. Daniel Kotz, Leiter des Schwerpunkts Suchtforschung und klinische Epidemiologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) und dem Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD), mahnt in der Pressemitteilung, dass „durch die Teillegalisierung weniger junge Menschen an Frühinterventionsprogrammen teilnehmen, weil verpflichtende Zuweisungen durch die Behörden kaum noch erfolgen“. Inwiefern Cannabisprobleme unter jungen Erwachsenen tatsächlich zugenommen haben, lässt sich nicht beziffern. Manthey verweist auf eine seit Jahren steigende Konsumprävalenz unter jungen Erwachsenen und dass parallel dazu in Krankenhäusern und Arztpraxen immer mehr Personen mit Cannabisproblemen diagnostiziert würden. Konkrete Zahlen dazu fehlen in der Pressemitteilung. Daniel Kotz hebt hervor: „Unter Jugendlichen scheint es ein ausgeprägtes Risikobewusstsein für die Gesundheitsgefahren von Cannabis zu geben, und bestehende Präventionsangebote – zum Beispiel in Schulen und Sozialen Medien – werden von ihnen auch in Anspruch genommen.“

Das Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat vor einer Woche eine Studie rausgegeben, laut der der Cannabiskonsum sich nicht markant verändert habe, die Prävalenz anderer Drogen dagegen seit Jahren steige. Laut DIW zeige die polizeiliche Kriminalstatistik, dass die Zahl der Cannabisdelikte nach der Teillegalisierung auf rund ein Drittel zurückgegangen sei – von fast 174.000 Fällen im Jahr 2023 auf knapp unter 62.000 Fälle im Jahr 2024. Zahlen zu 2025 lagen dem DIW ebenfalls nicht vor. Für die Studie hatte das DIW auch Abwasserdaten ausgewertet.

Hinweis: Dieser Bericht beruht auf der Pressemitteilung zum Report, nicht auf dem Report selbst. Moritz Förster rief 2017 krautinvest.de ins Leben und gründete 2024 seit die auf Cannabis relevante Themen spezialisierte Kommunikationsberatung MJ Content & Communications.

Leave a Comment