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Zweitgutachten erwartet im Schweizer Pilotprojekt “Weed Care”

Zweitgutachten erwartet im Schweizer Pilotprojekt "Weed Care"

Der Verkauf von ausgewählten Cannabis-Produkten (Blüten und Haschisch) im Rahmen des Schweizer Pilotprojekts “Weed Care – Studie zum regulierten Cannabisverkauf in Basel” konnte nicht wie geplant am 15. September 2022 beginnen. Grund hierfür war laut Studienleiterin Regine Steinauer vom Gesundheitsdepartement Kanton Basel-Stadt, dass im Ausgangsmaterial eine geringfügige Menge des Pflanzenschutzmittels Fluopyram nachgewiesen wurde, ein für den biologischen Anbau nicht zugelassenes Pflanzenschutzmittel.

Fluopyram ist für die konventionelle, d.h. nicht-biologische Produktion von Lebensmitteln grundsätzlich zugelassen. Der Grenzwert liegt dort für Aprikosen bei 0,7 ppm (parts per million), für Kirschen bei 1,5 ppm, für Erdbeeren bei 2 ppm und für Kopfsalat bei 15 ppm. Der Grenzwert für Fluopyram-Verunreinigungen laut Bioverordnung liegt aber pauschal bei nur 0,01 ppm. Das bedeutet im Klartext, dass Produkte, die als aus dem biologischen Anbau kommend spezifiziert werden, gar kein Fluopyram enthalten dürfen. Fluopyram wird im konventionellen Anbau von Cannabis regelmäßig eingesetzt. Im biologischen Anbau wäre der Einsatz aber ein GACP-Verstoß.

Wir haben vom deutschen Experten für pharmazeutische Analytik und GxP-Fragen, Prof. Dr. Markus Veit, darüber hinaus noch folgende Zusammenhänge erfahren:

“Pflanzliche Drogen müssen der Ph. Eur. Monographie 2.8.13. entsprechen. Grenzwerte für Pestizide, die nicht in Tab. 2.8.13-1 in der Ph. Eur. angegeben sind und deren Vorhandensein aus bestimmten Gründen vermutet wird, müssen den Grenzwerten (Höchstgehalte) der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 einschließlich ihrer Anhänge und Aktualisierungen entsprechen. Für Tees aus Pflanzen hat die EFSA 2019 den Grenzwert von Fluopyram auf 40 ppm erhöht (von 0,01 ppm) – allerdings mit der Auflage, das dieser Grenzwert nur genutzt werden darf, wenn eine zusätzliche Risikobewertung erfolgt.”

In den betroffenen Cannabis-Pflanzen wurden 0,1-0,2 ppm (parts per million) des Pflanzenschutzmittels nachgewiesen. Dies hat die Analytik eines von der Pure Production AG (offizielle Produzentin für das Pilotprojekt) beauftragten externen und für die Überprüfung der Qualitätsstandards zuständigen Labors ergeben. Die 3000 Studienpflanzen wurden daraufhin zunächst nicht für den Verkauf freigegeben.

Cannabis gilt als “Bodenreiniger” was bedeutet, dass die Pflanzen dem Boden Schadstoffe entziehen und diese im Gewebe anreichern können. Dadurch kann der gemessene Wert in der Pflanze etwas höher liegen als im geringer vorbelasteten Boden, der in der Vergangenheit von anderen Landwirten konventionell bestellt worden ist. In einer Stellungnahme bekräftigt das Unternehmen, dass die Produktsicherheit und der Konsumentenschutz immer an erster Stelle stehen.

Aktuell werden die Produkte einer erneuten Qualitätskontrolle in einem zweiten, unabhängigen Analysenlabor unterzogen. Je nach Ergebnis kann das Pilotprojekt doch noch mit den verfügbaren Produkten gestartet werden; bestätigen die Analysen eine Belastung außerhalb der Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben,  müssen jedoch neue Produkte beschafft werden. Der Zeitpunkt des Starts des Verkaufs lässt sich derzeit noch nicht mit Sicherheit bestimmen. Die Einschlussgespräche für die Teilnahme am Projekt haben mit den angemeldeten Interessentinnen und Interessenten wie geplant Mitte September im Studienzentrum begonnen.

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