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Verbindliche THC-Grenzwerte für Hanflebensmittel in der gesamten EU ­- die Konsequenzen

EIHA: THC-Richtwert sinkt, CBD-Isolate in Kosmetika erlaubt, Fortschritt bei Novel-Food

Die Europäische Kommission erhebt europaweite THC- Grenzwerte. Nach einer positiven Stellungnahme des Ständigen Lebensmittelausschusses habe die Kommission auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 die Höchstwerte für Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Delta-9-THC) in Hanfsamen und den daraus hergestellten Produkten festgelegt. Die neuen Grenzwerte für Produkte aus Hanfsamen und Hanfsamenöl gelten verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten.

Position der EIHA

Der europäische Fachverband der Hanfindustrie (EIHA) begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission. Durch die verbindlichen THC-Grenzwerte für Hanflebensmittel in der gesamten EU sehe die EIHA die Nutzhanfbranche im Aufwind. Diese Änderung sei ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem einheitlich geregelten europäischen Hanfmarkt. Der Fachverband der Hanfindustrie prognostiziert, dass diese Entscheidung für eine stabile Marktsituation sorgen werde, wodurch die Attraktivität für Investoren steige.

Durch die Änderungen der Europäischen Kommission wurden die Grenzwerte auf 3,0 mg/kg für Trockenprodukte (Mehl, Proteine, Samen) und 7,5 mg/kg für Hanfsamenöl gesetzt.

Sicherheitsabstand

Zur Erinnerung: Bei dem Grenzwert handelt es sich nicht um einen eindeutigen Richtwert, sondern vielmehr um einen Sicherheitsabstand, wie Dr. Dirk Lachenmaier in seinem vergangen Interview mit krautinvest erklärt. Der Lebensmittelchemiker und Toxikologe in der amtlichen Lebensmittelüberwachung am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe forderte: “Ein klarer Grenzwert für CBD, unterhalb dessen eine pharmakologische Wirkung ausgeschlossen werden kann, ist sicherlich eine absolute Notwendigkeit.”

In einem Positionspapier der European Industrial Hemp Association (EIHA) zum Thema “Sinnvolle Richtwerte für THC (Tetrahydrocannabinol) in Lebensmitteln” aus dem Jahr 2017 schlussfolgern und fordern Mitglieder die EIHA und Fachleute:

“EIHA fordert deutsche Behörden auf, ihre Richtwerte zu überprüfen. Im Idealfall sollten in Europa aktualisierte und wissenschaftlich fundierte Richtwerte für THC eingeführt werden, die ausführliche und konkrete Empfehlungen für verschiedene Gruppen von Zutaten und verzehrfertige Produkte enthalten.”

Messunsicherheit

Laut eigenen Angaben hatte die EIHA im Vorfeld höhere Grenzwerte für THC in Lebensmitteln gefordert, befürwortete und unterstützte aber die Vorschläge der EU-Kommission unter der Bedingung einer klaren und offiziellen Regelung zur Messunsicherheit.

In der Praxis müssten akkreditierte Labore, die Analysen für amtliche Kontrollen durchführen, die Regeln für die Bestimmung ihrer erweiterten Messunsicherheit einhalten. Die Messunsicherheit werde definiert als ein mit dem Ergebnis einer Messung verbundener Parameter, der die Streuung der Werte charakterisiert, die in angemessener Weise der Messgröße zugeschrieben werden könnten. Die Labore seien verpflichtet, ihre Ergebnisse mit der Messunsicherheit anzugeben, die bei Gesamt-THC zwischen 40 und 50 % liegen können.

Die EIHA hebt hervor, dass der Ständige Ausschuss die für Gesamt-THC relevante Messunsicherheit nicht schriftlich fixiert habe. Die Gesetzgebung besage, laut EIHA, dass ein Produkt nur dann nicht konform sei, wenn der Prüfbericht ohne begründeten Zweifel über dem Höchstwert zuzüglich der entsprechenden Messunsicherheit liege. Die Bewertung der Testergebnisse unter Hinzurechnung der entsprechenden Messunsicherheit müsse erfolgen um die Marktfähigkeit des jeweiligen Produkts zu überprüfen.

Auf Nachfragen von krautinvest, erklärt Daniel Kruse, Präsident der EIHA, wie zukünftig mit der Messunsicherheit umgegangen werden solle:

“EIHA hat bereits darum gebeten, dass in dem Dokument, in dem die Höchstgehalte für THC in Lebensmitteln veröffentlicht werden, ein offizieller Hinweis der Kommission zur Messunsicherheit gegeben wird, der sowohl von den Marktteilnehmern als auch von den nationalen Behörden als Leitlinie verwendet werden kann. Dieser Hinweis sollte sowohl die Bestätigung enthalten, dass die Messunsicherheit im Bereich von 40-50% liegt, als auch, dass Produkte nur dann nicht konform sind, wenn die Prüfergebnisse zweifelsfrei, d. h. unter Berücksichtigung Messunsicherheit, über dem Höchstwert liegen.”

Die fehlende Dokumentation der Messunsicherheit könne möglicherweise weiterhin zu Unklarheiten und Unsicherheiten auf dem Markt führen und mit der offiziellen Dokumentation solle dem entgegengewirkt werden, so der Standpunkt der EIHA.

In der Praxis…

De facto sind ab sofort Hanf-Lebensmittelprodukte, unter Berücksichtigung der Messunsicherheit, mit einem Gehalt von bis zu 4,2 bis 4,5 mg/kg für Trockenprodukte und 10,5 bis 11,25 mg/kg für Öl verkehrsfähig. Auf Nachfragen von krautinvest erklärt Daniel Kurse, dass diese Grenzwerte sich aber ausschließlich auf die Produkte aus Hanfsamen beziehen und nicht auf andere CBD- Produkte übertragen werden können.

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