Website-Icon Krautinvest

Schmerzmediziner Dr. Johannes Horlemann: “Potential von medizinischem Cannabis nicht ausgeschöpft”

Schmerzmediziner Dr. Johannes Horlemann: "Potential von medizinischem Cannabis nicht ausgeschöpft"

Zum fünften Jahrestag des Gesetzes “Cannabis als Medizin” fordern der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) und der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) in einer gemeinsamen Erklärung in einer gemeinsamen Erklärung Anpassungen an den Vorgaben für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Patient:innen medizinisches Cannabis verordnen. Die zentralen Forderungen lauten, dass das Kriterium der “Austherapiertheit” entfällt; dass Regressrisiken reduziert werden; dass die hohe Ablehnungsquote von circa 40 Prozent bei der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sinkt; dass ein freiwilliges Genehmigungsverfahren den Genehmigungsvorbehalt ersetzt; dass nicht-berauschende Cannabinoide wie CBD sicher reguliert werden und Grenzwerte definiert werden, ab denen cannabinoidhalte Produkte als Heil- oder Arzneimittel gelten; dass die Qualitätsanforderungen in allen 16 Bundesländern vereinheitlicht werden; dass ein reduzierter Prüfaufwand Apotheken entlastet und dass Fördergelder zur Erforschung von medizinischem Cannabis bereit stehen. Mit vielen dieser Forderung dürften die beiden Verbände bei Schmerzmediziner:innen auf offene Ohren stoßen.

Dr. Johannes Horlemann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS), fordert zum Jahrestag im Dialog mit krautinvest.de, dass Ärztinnen und Ärzte zukünftig eigenständig therapeutisches Cannabis verordnen können.

krautinvest.de: Am 10. März 2017 trat das Gesetz Cannabis als Medizin in Kraft. Fünf Jahre später geht man deutschlandweit von rund 150.000 Patient:innen aus. Analog zu Kanada war einst von potenziell 800.000 Patient:innen die Rede. Waren die Erwartungen zu groß oder schöpfen Ärzt:innen das Potenzial von medizinischem Cannabis noch immer nicht aus?

Dr. Johannes Horlemann: Wahrscheinlich waren 2017 die Zahlen für potentielle Patienten überschätzt, aber: Das Potential von medizinischem Cannabis wird immer noch nicht ausgeschöpft.

Akzeptanz wird über den Schulterschluss mit einer Fachgesellschaft erhöht

krautinvest.de: Es wird geschätzt, dass die Hälfte der Patienten immer noch auf der Strecke bleibt. Was ist das größere Problem: Zu hohe Preise für medizinisches Cannabis oder der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen?

Dr. Johannes Horlemann: Das größere Problem ist eindeutig der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen und die bürokratischen Hürden.

krautinvest.de: Wenn Sie einen Wunsch frei hätten: Was sollten hiesige Industrieverteter machen, um für mehr Akzeptanz von medizinischem Cannabis zu sorgen?

Dr. Johannes Horlemann: Die Industrievertreter sollten mehr mit der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, der Versorgergesellschaft, zusammen arbeiten. Akzeptanz wird über den Schulterschluss mit einer Fachgesellschaft erhöht, dies in Abgrenzung zum Cannabis als Freizeitkonsum.

krautinvest.de: Mit Burkhard Blienert hat die Bundesregierung einen Drogenbeauftragten berufen, der noch vor einem Jahr den Genehmigungsvorbehalt durch die Krankenkassen als Flaschenhals und Erschwernis kritisiert hat. Blienert verwies auch darauf, dass der der Therapiehoheit der Ärzte zu wenig Beachtung geschenkt werde. Wie sehr steigert diese Personalentscheidung die Chance, dass Ärzt:innen zukünftig eigenständig über die Therapie mit medizinischem Cannabis entscheiden dürfen?

Dr. Johannes Horlemann: Ich fürchte, dass Herr Blienert die Chancen, dass Ärzte zukünftig eigenständig therapeutisches Cannabis verordnen können, nicht entscheidend erhöhen kann.

krautinvest.de: Ungeachtet dessen: Ergibt es überhaupt Sinn, Cannabis angesichts der Absicht der Bundesregierung, es als Genussmittel zu legalisieren, medizinisch weiterhin als streng reguliertes Betäubungsmittel zu regulieren?

Dr. Johannes Horlemann: Es ist im Interesse der Patienten und der Fachgesellschaft, eine klare Abgrenzung von Cannabis als Genussmittel zum medizinischen Cannabis darzustellen. Als Genussmittel sprechen wir vorrangig von der Blütentherapie. Die medizinische Anwendung braucht eine begründete Differenzialtherapie. Dies in der Öffentlichkeit abzugrenzen, ist wichtig.

Die mobile Version verlassen