Website-Icon Krautinvest

Schicksalstag für medizinisches Cannabis Mitte März: G-BA-Beschluss kommt

Schicksalstag für medizinisches Cannabis Mitte März: G-BA-Beschluss kommt

Ende Oktober des letzten Jahres veröffentlichte der Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) seine Vorschläge für die Integration von Cannabisarzneimitteln in die Regelversorgung der Krankenkassen. Bis Ende November konnten Interessensgruppen Stellungnahmen einreichen. Am 16. März legt der G-BA nun den finalen Beschluss vor.

Im bisherigen Entwurf wurde auch Szenarien skizziert, in denen Hausärzte nur noch in Ausnahmefällen verordnen dürfen. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen könnte nochmals gestärkt werden, die ohnehin hohe Ablehnungen dadurch zunehmen. “Speziell für die Verordnung von Cannabisblüten sollen nach dem Willen des G-BA zukünftig besondere Voraussetzungen gelten, die Notwendigkeit, sie zu verordnen, soll im Gegensatz zu einem Fertigpräparat besonders begründet werden. Einzig wenn beispielsweise die inhalative Anwendungen von Extrakten nicht ausreichend sei, sieht der G-BA die Verordnung von Blüten als erforderlich an”, fürchtet Gero Kohlhaas zudem in einem Gastbeitrag auf krautinvest.de.

Auch anderweitig argumentieren Fachleute, dass eine Verdrängung von Hausärzten und medizinischen Cannabisblüten aus dem GKV-System den Ergebnissen der Begleiterhebung widersprechen würde. Schließlich hätte diese eher nahgelegt, dass Blüten weniger Nebenwirkungen haben. Dass ausschließlich Kosten als Beweggrund des G-BA für eine mögliche Verschärfung in Frage kommen, ist dabei unwahrscheinlich. Unter anderem Micha Knodt hatte anhand einiger Rechenbeispiele dargelegt, dass Cannabinoide in Blüten eher günstiger sind als in Extrakten. Auch preisliche Abweichungen, die durch unterschiedlicher Höchstmengen hervorgerufen werden, spielen ab dem achten April keine Rolle mehr. Denn der Bundesrat hat, wie die DAZ berichtet, dem Wegfall der Höchstmenge zugestimmt.

Noch steht eine finale Entscheidung aber aus. Klarheit wird die medizinische Industrie erst am 16. März haben. Und vielleicht kommt ja auch alles ganz anders. So hatte kürzlich die CDU / CSU-Fraktion für eine bessere Versorgung mit medizinischem Cannabis geworben und den Genehmigungsvorbehalt kritisiert, der hohe Wartezeiten für chronisch erkrankte Menschen verursache. Auch solle, so die Forderung der Union, die Therapiehoheit der Ärzte bei der Verschreibung von medizinischen Cannabis gestärkt werden, das Kriterium der “Austherapiertheit” wird damit in Frage gestellt.

Unterstützung erhielt die Unionsfraktion umgehend von der Cannabis-Lobby. BvCW-Geschäftsführer Jürgen Neumeyer in einer Pressemitteilung des Verbands: “Die CDU/CSU greift damit als erste Fraktion im Deutschen Bundestag in dieser Legislatur mit einem Antrag den Reformbedarf bei Cannabisarzneien, der Therapiehoheit der Ärzte und der Indikationen auf. Auch Aussagen einzelner Abgeordneter aus den Ampel-Regierungsfraktion deuten auf eine umfassende Reformbereitschaft bei Medizinalcannabis hin. Damit ist eine breite politische Basis für die Neujustierung zum Umgang mit Medizinalcannabis sichtbar. Dies würde an die gemeinsame Einführung des “Cannabis als Medizin-Gesetzes”, das 2017 sogar einstimmig im Bundestag beschlossen wurde, anknüpfen.”

Schlussendlich wird viel davon abhängen wie der G-BA, die Ergebnisse der Begleiterhebung deutet. Sollte die Kostenübernahme für GKV-Patient:innen tatsächlich erschwert werden – etwa dadurch dass Hausärzte nur noch ausnahmsweise verordnen dürfen und Extrakte sowie Fertigarzneimittel Cannabisblüten vorzuziehen sind – dürfte dies Europas größten Markt für medizinisches Cannabis massiv beeinflussen. Die Gruppe der Selbstzahler würde bei Cannabisblüten vermutlich wachsen, die Preissensibilität nochmal steigen. Extrakte und Fertigarzneimittel dürften stärker nachgefragt werden. Insgesamt aber dürfte das verordnete medizinische Cannabis abnehmen. Der Markt schrumpfen, der Wettbewerb sich nochmals intensivieren – und einige Marktteilnehmer taumeln. Vielleicht kommt aber auch alles anders – und Ärzten, auch Hausärzten, wird die Verordnung am 16. März erleichtert – dann könnte man in Deutschland den einst propagierten 800.000 potenziellen Cannabis-Patient:innen ein kleines Stück näher kommen. Aktuell ist der Weg dahin aber noch weit.

Übrigens kann das Plenum des G-BA am 16. März live gestreamt werden: https://www.g-ba.de/service/livestream-mediathek/

Die mobile Version verlassen