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Podcast mit Robin Hoffmann und Alfredo Pascual über rechtliche Hürden und Lösungen

Podcast mit Robin Hoffmann und Alfredo Pascual über rechtliche Hürden und Lösungen

In unserer ersten Podcast-Episode von krautgeplauder debattieren wir mit Dr. Robin Hofmann, Professor für Kriminologie in Maastricht, und Alfredo Pascual vom Cannabis VC Seed Innovations über Optionen, Szenarien und Fragezeichen auf dem Weg zum legalen Genussmittelmarkt angesichts der europäischen und internationalen Rechtslage. Eine Zusammenfassung.

Nach einer Ausarbeitung des Fachkreises Europa des Bundestags blickt die ganze Welt gebannt gen Deutschland: Verhindert das europäische Recht die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel? Eine Frage, die für Branchenexperten zugegeben wenig überraschend kommt: In der Single Convention on Narcotic Drugs von 1961 sowie dem Schengener Abkommen, Artikel 71 und dem Rahmenbeschluss 2004/757/JI verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, darunter auch Deutschland, im Prinzip alle Schritte entlang der gesamten Wertschöpfungskette strafrechtlich zu ahnden. Welche Optionen hat die Bundesregierung angesichts der verzwickten Lage? Wie realistisch sind welche Szenarien?

Robin Hofmann empfiehlt, Lösungen auf EU-Ebene zu präferieren. Schließlich drohen dort ganz andere Konsequenzen als auf UN-Ebene. Verklagt die Europäische Kommission oder ein Mitgliedsstaat Deutschland, muss der Europäische Gerichtshof schlussendlich entscheiden. Dort aber, könnten die Chancen, so Hofmann, gar nicht so schlecht stehen. Vorausgesetzt Deutschland ebnet durch plausible Argumente den Weg zum legalen Genussmittelmarkt. Dass die bisherigen Verträge bis dato ihre Ziele verfehlen, könnte dabei ein wichtiges Puzzleteil sein.

Hofmann glaubt ohnehin, dass die Bundesregierung es im Zweifel darauf ankommen lassen wird. Zu großen öffentlichen Druck hat sie durch die Ankündigung des legalen Cannabismarkts im Koalitionsvertrag aufgebaut. Ein verfrühtes Scheitern könnte einige Wählerstimmen kosten.

Alfredo Pascual mahnt hingegen, gerade angesichts der aktuellen Situation nicht ohne Weiteres mit internationalem Recht zu brechen. Aufgrund der expliziten Referenz der EU-Verträge auf die Single Convention kann er sich vorstellen, dass eine Lösung auf UN-Ebene auch eine Ausnahmeregelung für den europäischen Rechtsrahmen bedeuten könnte.

Sowohl Hofmann als auch Pascual sind sich einig, dass der Aus- und Wiedereintritt aus der Convention theoretisch machbar wäre, Pascual sieht als größtes Problem den zeitlichen Druck und die Gefahr, dass Deutschland der Wiedereintritt mit der Ausnahme für Cannabis gewährt wird. Im Falle der Inter-Se-Modification warnt er wiederum vor einem im Detail extrem aufwendigen und komplizierten Prozess. Hofmann verweist zudem darauf, dass durch eine Legalisierung von Cannabis angesichts offener EU-Grenzen auch die Interessen der Mitgliedsstaaten unmittelbar tangiert sind und Länder wie Schweden durchaus Vorbehalte gegen Deutschlands Cannabis-Legalisierung haben dürften.

Schlussendlich sind sich beide in einer Sache einig: Einem großangelegten wissenschaftlichen Projekt, durchaus auch bundesweit, stehe weder auf europäischer noch auf internationaler Ebene etwas im Wege.

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