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Neues Positionspapier: Wie progressiv ist die EU?

Neues Positionspapier: Wie progressiv ist die EU?

In den vergangenen Tagen sorgte ein Papier des Rats der Europäischen Union für Aufsehen. Der Rat betont, die europäische Drogenpolitik an den Menschenrechten ausrichten zu wollen. Der Wissenschaftler Kenzi Riboulet-Zemouli sprach auf Linkedin von der bis dato progressivsten Position der EU. Widerworte erntete er umgehend von Alfredo Pascual. Wie progressiv ist das Positionspapier tatsächlich?

Kenzi selbst gilt als vehementer Verfechter dafür, dass auch im Rahmen der bestehenden internationalen Drogengesetze eine neue Regulierung jenseits der Prohibition möglich ist. Anlässlich des aktuellen Papiers stimmt Pascual zwar zu, dass das dieses durchaus positiv zu bewerten sei, aber bei weitem keinen Paradigmenwechsel darstelle. Die EU verweise seit langem auf eine an Menschenrechten ausgerichtete Drogenpolitik, so Pascual in einem eigenem Linkedin Post. Auch ein positives Signal für die Chancen einer Legalisierung von Cannabis als Genussmittel sieht Pascual nicht – schließlich verweise die Bundesregierung in ihrem Interpretationsansatz gar nicht auf Menschenrechte.

Doch worum geht es in dem Papier? Auf den ersten Blick aufhorchen lässt folgende Passage:

“RECOGNISING that under the UN drug control conventions States may consider alternative, non-custodial measures for persons accused of minor, non-violent drug related offences, and may provide, in accordance with national, constitutional, legal and administrative systems, alternatives or additional measures with regard to conviction or punishment”

Tatsächlich bezieht sich diese Passage, in der “alternative Maßnahmen” in Erwägung gezogen werden, aber ausschließlich auf die Entkriminalisierung – von einer Legalisierung der Wertschöpfungskette ist keine Rede. Auch Robin Hofmann, Kriminologe an der Maastricht University, ist der Ansicht, dass das Papier nicht über “eine Entkriminalisierung” hinausgehe, wie er krautinvest mitteilt. Laut Hofmann mache diese Passage sogar deutlich, “dass irgendeine Sanktion – ob nun strafrechtlich oder administrativ bis hin zu alternativen Sanktionen, wie wir sie etwa aus Portugal kennen – verhängt werden muss”.

Dass eine Entkriminalisierung von Cannabis auch in Deutschland möglich ist, stand übrigens nie zur Debatte. Die Frage ist nur, ob die Bundesregierung auf diesem Wege auch ihre übergeordneten Ziele – also Jugend- und Gesundheitsschutz – auf diesem Wege erreichen kann. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte bei der Präsentation des Eckpunktepapiers dies nicht in Erwägung gezogen und betont, auf eine “Alles-oder-Nichts”-Strategie zu setzen.

Ein weiterer Passus, der Hoffnung auf ein progressives Verständnis in der EU gemacht hatte, lautet im kürzlich publizierten Papier:

“ACKNOWLEDGING the need to avoid any conflicts of interest in the framing and implementing of drug policies and to ensure that they are not influenced by undue commercial interests, and that any conflicts of interest are addressed in accordance with national procedures in place.”

Doch der schöne Schein trügt erneut. Hofmann deutet diesen Wortlaut gar dahingehend, “dass die Kommerzialisierung von Cannabis als problematisch betrachtet wird”. Die Bedenken der Kommission würden sich seines Erachtens nicht nur auf eine Vereinbarkeit der Legalisierung von Cannabis als Genussmittel mit EU-Recht beziehen, sondern gerade auch auf “die Schaffung eines rein deutschen Marktes für Cannabis der de facto abgeschottet ist gegenüber dem freien Europäischen Markt.”

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