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Harmonisierung: THC-Grenzwert für Nutzhanf steigt auf 0,3 Prozent

Harmonisierung: THC-Grenzwert für Nutzhanf steigt auf 0,3 Prozent

Das Bundeskabinett hat den betäubungsmittelrechtlich erlaubten Grenzwert von Tetrahydrocannabinol (THC) in Nutzhanf auf 0,3 Prozent angehoben und passt damit die Vorgaben auf nationaler Ebene EU-Recht an. Im Nutzhanfsektor tätige Unternehmen wie etwa landwirtschaftliche Betriebe können nun Nutzhanf mit einem THC-Wert von 0,3 Prozent in den Verkehr bringen, sofern sie auch die weiteren Voraussetzungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erfüllen – verkündet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung. Bislang lag der Wert bei 0,2 Prozent THC.

Das Inverkehrbringen von Nutzhanf sei nur unter der Maßgabe erlaubt, dass der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein muss. Nutzhanf werde für die Herstellung von z. B. Hanffasern für Textilien oder Dämmstoffen verwendet. Auch werde Hanföl daraus gewonnen oder die Samen für den Verzehr genutzt – führt das BMEL einige Beispiele an.

Die Änderung des zulässigen THC-Wertes sei notwendig, weil mit Inkrafttreten der neuen GAP-Strategieplanverordnung (EU) 2021/2115 der für Direktzahlungen zulässige THC-Wert auf 0,3 Prozent erhöht worden war. Mit der Änderung des BtMG werde der entsprechende Grenzwert nun auch auf nationaler Ebene angepasst. Landwirtschaftliche Betriebe können dafür auch Direktzahlungen im Rahmen der EU-Agrarpolitik erhalten – lässt das BMEL verlauten.

Für CBD-Blüten, auch für solche mit niedrigem THC-Gehalt unter 0,3 oder 0,2 Prozent dürfte dies nach den vergangenen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht gelten. Der EuGH hatte Ende 2020 zwar entschieden, dass CBD kein Betäubungsmittel ist. Allerdings hatten Gerichte unlängst geurteilt, dass auch bei einem THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent die CBD-Blüten aufgrund des enthaltenen THC zu Rauschzwecken missbraucht werden könnten. Anders als in anderen EU-Ländern drohen Inverkehrbringern von CBD-Blüten in Deutschland daher Sanktionen. Unter anderem der Anwalt Kai-Friedrich Niermann pocht darauf, dass diese Praxis nicht mit dem freien Warenverkehr in der EU vereinbar ist.

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