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Handel mit medizinischem Cannabis: Die Schweiz öffnet sich

Die Schweiz zählt in Europa zu den Ländern mit längerer Cannabis-Tradition. Auch wenn nicht Teil der EU, könnte sie als Mitglied des Schengen-Raumes eine Vorreiterrolle bei der Produktion von CBD-Blüten, medizinischem Cannabis und perspektivisch auch Cannabis als Genussmitteln einnehmen – trotz hoher Standortkosten. Unter anderem haben die Eidgenossen soeben regulatorische Rahmenbedingungen für den Export von medizinischem Cannabis geschaffen. Andererseits könnte die Schweiz bald auch selbst als Absatzmarkt an Relevanz gewinnen. So verweist Rechtsanwalt Daniel Haymann auf Schätzungen des Bundesamt für Gesundheit (BAG): Demnach würden 110.000 Menschen in der Schweiz Cannabis aufgrund medizinischer Zwecke konsumieren, wovon sich allerdings die ganz große Mehrheit auf eigene Faust versorge. Aktuell hätten nur 4.000 eine Ausnahmegenehmigung des BAG, versorgen sich also ganz legal in einer ärztliche begleiteten Therapie. Haymann hofft: Nach einer Gesetzesänderung wird deren Anzahl rasant ansteigen. krautinvest.de blicke im Interview mit dem erfahrenen Cannabis-Juristen auf die jüngsten Entwicklungen in der Schweizer Cannabis-Industrie – und zwar nicht nur auf den medizinischen Markt: Sollte sich die rechtliche Situation von CBD-Blüten in einigen EU-Ländern klären, könnte die Schweiz als Exporteur bereit stehen. Außerdem erläutert Daniel Haymann, wieso der Erfolg eines legalen deutschen Genussmittelmarkts auch für die Legalisierung in der Schweiz Effekte haben könnte. Das große Interview über den Status Quo und die Zukunft von Schweizer Cannabis.

krautinvest.de: Hallo Daniel. Die Schweiz ändert das Betäubungsmittelgesetz. Fortan ist der Import und Export von medizinischem Cannabis möglich. Welche Voraussetzungen müssen Firmen in anderen europäischen Ländern erfüllen, um mit Schweizer Cannabis-Unternehmen zu handeln?

Daniel Haymann: Es hängt vor allem vom jeweiligen Recht des Landes ab, in welches exportiert werden soll, welche Voraussetzungen für eine Einfuhrbewilligung erfüllt sein müssen. Um zumindest aus Schweizer Sicht Antworten zu liefern: Das Verkehrsverbot für Cannabis zu medizinischen Zwecken wird im Rahmen der Gesetzesänderung betreffend Cannabisarzneimittel aufgehoben. Der kommerzielle Export von medizinischem Cannabis wird mit einer Exportbewilligung neu erlaubt. Unzulässig ist es weiterhin, mit dem Ausland Handel zu betreiben, wenn die Produkte im Zielland verboten oder sie für widerrechtliche Zwecke vorgesehen sind. Die gute Nachricht: Wenn man exportieren will und über alle Bewilligungen in der Schweiz verfügt, lässt sich der Export von medizinischem Cannabis nach Deutschland –in Zukunft realisieren.

krautinvest.de: Und welche Bedingungen müssen Unternehmen dafür erfüllen?

Daniel Haymann: Wie erwähnt müssen Unternehmen in der Schweiz die notwendigen Bewilligungen von der Swissmedic haben, der Schweizerischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte. Im Rahmen der Revision wird die Swissmedic zur Bewilligungsbehörde für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken bzw. zur „Cannabis Agency“ wie sie im Einheitsübereinkommen von 1961 über die Betäubungsmittel vorgesehen ist. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind in der Betäubungsmittelkontrollverordnung geregelt. Grundsätzlich ist das Bewilligungsverfahren für Unternehmen, die medizinisches Cannabis in der Schweiz anbauen und nach Deutschland exportieren möchten, mehrstufig, das heißt, sie oder mit ihnen verbundene Unternehmen benötigen: 1. Eine Betriebsbewilligung für den Anbau von Pflanzen, die kontrollierte Substanzen enthalten, 2. eine Einzelanbaubewilligung vor jedem Anbau, 3. je nach Bedarf, eine Betriebsbewilligung für den Umgang mit kontrollierten Substanzen, sowie 4. eine Einzelausfuhrbewilligung. Dem Gesuch um Einzelausfuhr ist die Einfuhrbewilligung des Empfängerlandes beizulegen.

krautinvest.de: Ab wann sehen wir die ersten Exporte von medizinischem Cannabis aus der Schweiz?

Daniel Haymann: Nach meinem jetzigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die geplante Gesetzesänderung noch im August diesen Jahres in Kraft tritt. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie lange der Bewilligungsprozess dauert.

krautinvest.de: Nun sind aber in Deutschland die Margen längst nicht mehr so hoch wie zu Anfangszeiten. Sind Schweizer Produkte angesichts des Preiskampfes überhaupt wettbewerbsfähig?

Daniel Haymann: Da bin ich, zumindest mittelfristig, optimistisch. Gute Qualität ist bei Cannabisblüten im medizinischem Bereich Mangelware, da kann die Schweiz mit ihrer „Brand“, die für Spitzenqualität steht, nur punkten. Die Elektrizitätskosten sind im europäischen Vergleich sehr tief, die Schweiz verfügt weiter über einen hohen Grad an industrieller Automatisierung und über viel Know-How in der Pharmabranche. Ob die Schweiz in 30 Jahren immer noch wettbewerbsfähig produzieren kann, steht in den Sternen. Längerfristig dürfte der strategische Mehrwert in der Schweiz eher in der Herstellung spezialisierter Cannabisarzneimittel als in der Produktion von Rohstoffen, also Blüten. liegen.

Handel mit medizinischem Cannabis: Die Schweiz öffnet sich

“Ich schätze, dass wir in spätestens fünf Jahren einen legalen Freizeitmarkt in der Schweiz haben. Spätestens.”

“Wenn Preise für Cannabisblüten in die Nähe des Schwarzmarktes rücken, werden viele Patient:innen incentiviert, medizinisches Cannabis über den legalen Markt zu erwerben.”

krautinvest.de: Könnte sich die Schweiz denn auch zu einem Importland entwickeln?

Daniel Haymann: Gemäß Schätzungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) konsumieren bis zu 110.000 Menschen in der Schweiz Cannabis für medizinische Zwecke. Nur etwa 4.000 Patient:innen beziehen ihre Cannabisarzneimittel über den legalen Weg und verfügen über eine Ausnahmebewilligung des BAG. Mit der Gesetzesänderung wird der Zugang zu Cannabisarzneimitteln viel einfacher und breitflächig zugänglicher, entsprechend ist mit einer starken Zunahme von Verschreibungen zu rechnen, unter anderem auch für Patient:innen, die sich aufgrund des mit Cannabis behafteten Stigmas noch nicht an Cannabisarzneimittel herantasteten.

Allerdings wird die Revision nichts daran ändern, dass die Krankenkassen das letzte Wort haben, ob Kosten übernommen werden oder nicht. Schließlich richtet sich die Nachfrage nach medizinischem Cannabis auch nach dem Preis: Wenn Preise für Cannabisblüten in einem kompetitiven Umfeld in die Nähe des Schwarzmarktes rücken, werden viele bestehende Patient:innen, die ihren Bedarf im Schwarzmarkt abdecken, incentiviert, medizinisches Cannabis als Selbstzahler über den legalen Markt zu erwerben.

Es bleibt aber schwierig vorauszusehen, ob die diese zusätzliche Nachfrage ausschließlich von Schweizer-Produzenten gedeckt werden kann und inwiefern ausländische Produzenten ihre Preise senken werden, um in der Schweiz Fuß zu fassen. Ich gehe nicht davon aus, dass sich die Schweiz so schnell zu einem Nettoimporteur entwickelt.

krautinvest.de: Woran scheitert denn die vollumfängliche Übernahme durch die Krankenkassen?

Daniel Haymann: Die Kassen verweisen auf die mangelnde Evidenz der Wirksamkeit von medizinischem Cannabis. Im Rahmen der Revision müssen Ärztinnen und Ärzte nun Daten erheben, die als Grundlage für die wissenschaftliche Evaluation der Revision dienen soll. Ob die Qualität dieser Daten genügen wird, um Rückschlüsse über die Vergütungsfrage zuzulassen, bleibt allerdings offen.

Es bleibt zu hoffen, dass einzelne Krankenkassen in der Gesetzesänderung eine Chancen sehen, um sich im Markt mit einem speziellen Versicherungsangebot zu profilieren. Immerhin gibt es in meinem nicht-wissenschaftlichen Verständnis eine ganze Reihe von Indikationen, bei denen die Verabreichung von Cannabisarzneimitteln zu einer starken Reduktion von anderen Medikamenten führen kann, insbesondere bei Schmerzpatient:innen und im Kontext einer Chemotherapie, um zwei Beispiele zu nennen.

krautinvest.de: Woher stammt aktuell das medizinische Cannabis?

Daniel Haymann: Die aktuelle Versorgung in der Schweiz basiert komplett auf dem heimischen Anbau.

krautinvest.de: Neben diesen stehen auch die Produzenten von CBD-Blüten für den Export in den Startlöchern oder nicht?

Daniel Haymann: Einige unserer CBD-Anbauer haben eine ISO 9001- und eine GACP- Zertifizierung. Von daher sind bei einigen CBD-Produzenten bereits gute Voraussetzungen vorhanden, um andere Märkte zu bedienen. Logistisch wäre der Export in Europa sicherlich einfach zu regeln.

CBD-Blüten? “Schweizer Produzenten werden da sein”

krautinvest.de: Im Fall von CBD-Blüten besteht die Hoffnung, dass diese in der EU bald als legal gelten. Die Schweiz ist hier einen Schritt weiter. Würden Schweizer CBD-Blüten mit einem Mal zum Exportschlager?

Daniel Haymann: Ja. Die Schweizer sind in der besten Position und verfügen über eine hochqualitative Produktion. Auch im Branding und Marketing sind wir führend. Wenn sich in Deutschland der Markt öffnet oder sich die rechtliche Situation in Frankreich endgültig geklärt hat, werden Schweizer Produzenten da sein. Der deutsche Markt würde in der Schweiz für Party-Stimmung sorgen. Wir haben hierzulande ja bereits rund fünf Jahre einen legalen CBD-Markt und entsprechend sehr viel Know-How im Anbau. Auch sonst hat die Schweiz bereits eine langjährige Cannabis-Tradition.

krautinvest.de: Führt diese Tradition denn auch zu einer endgültigen Legalisierung von Cannabis als Genussmittel wie es in Deutschland geschehen soll?

Daniel Haymann: Die Gesundheitskommission des Nationalrates ist dabei, einen Gesetzesentwurf für den legalen Cannabismarkt vorzubereiten. Ich denke, dass dieser  in etwa eineinhalb Jahren vorliegt. Dann könnte es bis zu vier Jahre dauern, bis der Freizeitkonsum von Cannabis wirklich legalisiert wird. Die genaue Zeitspanne hängt meiner Meinung nach sehr stark von den Entwicklungen in Deutschland ab. Ich schätze, dass wir in spätestens fünf Jahren einen legalen Freizeitmarkt in der Schweiz haben. Spätestens.

Ungeachtet dessen läuft ja unser Pilotprojekt für die wissenschaftliche Forschung. Dieses beginnt voraussichtlich im Herbst.

krautinvest.de: Könnte die Schweiz denn auch Deutschland im Falle der Legalisierung mit THC haltigem Gras beliefern?

Daniel Haymann: Wenn die Rahmenbedingungen für den Export gegeben sind, dann sind wir die ersten, die mit hoch qualitativem Cannabis bereit stehen.

Allerdings ist im Rahmen der Pilotversuche nur bodengebundener Bio-Anbau zulässig, kein Indoor-Anbau. Ob das auch bei einer Gesamtlegalisierung so bleibt, ist nicht geklärt. Meines Erachtens wäre aber eine solche Regelung angesichts der großen Nachfrage nach Indoor-Qualität schwer zu rechtfertigen sein. Rein von der Kapazität, dem Willen und Know-How sind die Schweizer Produzenten aber sehr gut positioniert, um Deutschland im Falle der Legalisierung zu versorgen.

Über Daniel Haymann

Daniel Haymann leitet die Cannabis-Abteilung von MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep AG. Er ist spezialisiert sich auf Gesellschafts- und Handelsrecht sowie auf regulatorische Angelegenheiten in der Cannabisbranche und berät Investoren, Start-ups und vertikal integrierte Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette. Bevor er eine zweite Karriere als Anwalt einschlug, sammelte Daniel über 12 Jahre Erfahrung in den Bereichen Handel, Bergbau, Energie und verwandten Branchen in der Schweiz, Singapur und Hongkong, wo er für multinationale Konzerne als Händler und in leitenden Positionen tätig war. Er ist Mitglied des Zürcher und des Schweizerischen Anwaltsverbands, der European Industrial Hemp Association (EIHA) und ist Mitbegründer des europäischen Ablegers der International Cannabis Bar Association (INCBA). Daniel moderiert regelmäßig Panels, nimmt als Referent an internationalen Cannabis-Konferenzen teil und publiziert zu verschiedenen Themen im Bereich der Cannabisregulierung.

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