Magistralrezeptur

by Sebastian Sonntagbauer

Magistralrezeptur

Magistralrezepturen (auch: Rezepturarzneimittel) haben für das Gesundheitssystem eine essenzielle Bedeutung, weil nicht alle benötigten Medikamente als Fertigarzneimittel verfügbar sind.
Nach § 8 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) lautet die Definition einer Rezeptur wie folgt:
„ […] ein Arzneimittel, das in der Apotheke im Einzelfall auf Grund einer Verschreibung oder auf sonstige Anforderung einer einzelnen Person und nicht im Voraus hergestellt wird.“
Bei der Herstellung muss zunächst eine Herstellungsanweisung angefertigt und diesbezüglich auch eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden. Die Herstellung ist in Form eines Herstellungsprotokolls zu dokumentieren und die Rezeptur muss nach § 14 ApBetrO gekennzeichnet werden, bevor sie an den Patienten abgegeben wird. Als Grundlage für die Herstellung dient in Deutschland das DAC/NRF Werk (Deutscher Arzneimittelcodex / Neues Rezeptur Formularium) des Bundesverbands Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Seit 2016 sind darin auch Rezepturanweisungen für Cannabisblüten enthalten.“