Importerlaubnis

by Sebastian Sonntagbauer

Importerlaubnis

Um eine Importlizenz für medizinisches Cannabis beantragen zu können, müssen Firmen die arzneimittelrechtlichen Vorgaben wie §§ 52 a, 72, 73 AMG einhalten, ebenso wie die betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben gem. §§ 3, 5, 7, 11 BtMG. Im Unternehmen muss überdies eine sachkundige Person angestellt sein und ein geeignetes BtM-Lager verfügbar sein. Als Exportland kommen nur Länder in Frage, die im Inland eine “ Cannabisagentur gemäß dem UN-Abkommen betreiben. Selbstverständlich muss der Produzent im Ausland ebenfalls EU-GMP zertifiziert sein.