Genehmigungsvorbehalt
Vor der erstmaligen Verordnung eines Cannabispräparats zulasten der Krankenversicherung muss der Patient die Genehmigung seiner Krankenkasse per schriftlichem Antrag einholen. Lehnt die Krankenkasse den Antrag begründet ab, kann der Patient optional für die Kosten seiner Therapie selbst aufkommen. Viele abgelehnte Anträge landen zurzeit noch beim Sozialgericht, denn die Interpretation des sogenannten “Cannabisgesetzes” und der Studienlage zu medizinischem Cannabis kann sehr unterschiedlich ausfallen.