BtM
Die Betäubungsmittel (BtM) sind eine Gruppe zentral wirksamer Arzneimittel und Stoffe, die vom Staat aufgrund ihres Abhängigkeits-, Missbrauchs- und Nebenwirkungspotentials stark reguliert und kontrolliert werden. Cannabis sativa L. sowie der enthaltene Wirkstoff Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) unterliegen den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Anlage I zum BtMG definiert Cannabis als „Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“. Da die Samen von Cannabis keine Cannabinoide enthalten, sind sie von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn sie nicht zum unerlaubten Anbau dienen sollen. Pflanzen und Pflanzenteile von Cannabis sind laut Buchstabe b) ebenfalls von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn sie aus EU-Anbau mit zertifiziertem Saatgut stammen oder ihr Gehalt an THC 0,2 % nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung zur geplanten Cannabisfreigabe zu Genusszwecken für Erwachsene sieht vor, Cannabis (THC) künftig nicht mehr als Betäubungsmittel einzustufen.