BfArM hebt Verkaufspreise für deutsches Medizinal-Cannabis

Liegt die Preiserhöhung von mehr als 30 Prozent nur an der Verschreibungspraxis?

by Redaktion

Laut einer aktuellen Pressemitteilung hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Verkaufspreis für Medizinal-Cannabisblüten aufgrund der Entwicklung der ärztlichen Verschreibungen angepasst. Danach werden Patientinnen und Patienten bevorzugt Cannabissorten mit einem hohen THC-Gehalt verordnet. In der Folge fragen Apotheken die vom BfArM ebenfalls angebotenen Sorten mit geringerem THC-Gehalt weniger nach. Daher passt das BfArM den auf einer Mischkalkulation basierenden Verkaufspreis von 4,30 Euro pro Gramm zum 1.7.2023 auf 5,80 Euro an.

Das medizinische Cannabis wird im Auftrag der Cannabisagentur des BfArM von drei Unternehmen in Deutschland angebaut und seit Juli 2021 über ein Distributionsunternehmen vertrieben. Der Verkaufspreis ergibt sich nach einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren aus einer Mischkalkulation aller Sorten und Anbaubetriebe. Dabei darf das BfArM keine Überschüsse erzielen. Bei diesem Preis werden lediglich die beim BfArM anfallenden Personal- und Sachkosten berücksichtigt.

Das BfArM hatte bereits im Ausschreibungsverfahren berücksichtigt, dass tendenziell mehr Rezepte für Cannabissorten mit höherem THC-Gehalt ausgestellt werden würden. Dementsprechend hat der überwiegende Teil des im Auftrag des BfArM angebauten Cannabis bereits einen höheren THC-Gehalt.

Die vom BfArM beauftragte deutsche Anbaumenge von 10.400 kg medizinischem Cannabis ist auf vier Jahre mit jährlich jeweils 2.600 kg verteilt. Bei der Festlegung der Ausschreibungsmenge durch das BfArM war auch zu berücksichtigen, dass medizinisches Cannabis von den Apotheken nicht nur von der Cannabisagentur, sondern weiterhin auch von Importeuren bezogen werden kann. Anders als der Anbau in Deutschland wird der Import nicht vom BfArM gesteuert. Ziel des Anbaus in Deutschland ist es, zusätzlich zur Versorgung der Patientinnen und Patienten beizutragen.

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