AmRadV steht als Abkürzung für die Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel – dahinter verbirgt sich, dass jedes Unternehmen, das mit bestrahlten Arzneimitteln handelt, seine Produkte registrieren muss. Den kostenpflichtigen Antrag stellen die Unternehmen beim BfArM für jede Sorte einzeln. Auch die meisten medizinischen Cannabisblüten werden radioaktiv bestrahlt.