G-BA Beschluss: Verbände wehren sich zum Wohle der Patient:innen

Ein Kommentar

by Astrid Hahner

Ende Oktober veröffentlichte der Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) seine Vorschläge für die Integration von Cannabisarzneimitteln in die Regelversorgung der Krankenkassen. Es folgte ein Aufschrei unter den Betroffenen, sowohl unter Ärzt:innen, Patient:innen als auch Vertreter:innen der Industrie, denn eine deutliche Verschlechterung der Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln sei zu befürchten (krautinvest.de berichtete).

Verschiedene Verbände haben inzwischen fristgerecht zum 30. November eine gemeinsame Stellungnahme zum Papier eingereicht. Nun ist abzuwarten, wie der G-BA die vorgebrachten Einwände bewertet und in den finalen Beschlussvorschlag implementieren wird. Die letzte Entscheidung zum Beschluss liegt beim Plenum, dem Beschlussgremium des G-BA. Das Plenum tagt in der Regel zweimal im Monat in öffentlicher Sitzung. Danach wird die Verordnung durch das BMG geprüft und entweder bewilligt oder beanstandet. In der Vergangenheit hat der BMG auch von seinem Recht Gebrauch gemacht, eine eigene abweichende Verordnung zu erlassen. Am Ende bliebe Kritiker:innen dann noch der Klageweg, um gegen die Neuregelung vorzugehen. 

In einer gemeinsamen Presseerklärung vom 30.11.2022 bestätigen die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), der Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan), der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW), der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC), die Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft e.V. (DMCG), der Interdisziplinäre Arbeitskreis Brandenburger Schmerztherapeuten und Palliativmediziner e.V. (IABSP),  der Patientenverband Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM) und der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA), fristgerecht ihre Stellungnahmen gegen die vorgesehenen Verschlechterungen bei der Versorgung mit Cannabismedikamenten beim G-BA eingereicht zu haben. Man beabsichtige, sich weiter gemeinsam dafür einzusetzen, dass im Cannabis-als-Medizin-Gesetz Schritte nach vorn gemacht werden. Die Pläne des G-BA deuteten dagegen eine “Rolle rückwärts” an, mit der schwerkranke Patient:innen möglicherweise zurück auf den Schwarzmarkt und in die Selbstmedikation getrieben würden.

Auf unsere Nachfrage an die Pressestelle des G-BA, wer überhaupt offiziell zur Abgabe einer “sachverständigen Stellungnahme” zum Thema aufgefordert worden war, erhielten wir als Antwort die folgende Liste:

  • Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI)
  • Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA)
  • Bundesverband der Arzneimittelimporteure e. V. (BAI)
  • Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH)
  • Biotechnologie-Industrie-Organisation Deutschland e. V. (BIO Deutschland e. V.)
  • Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands e. V. (VAD)
  • Pro Generika e. V.
  • Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed)
  • Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
  • Arzneimittelkommission der Deutschen Zahnärzteschaft (AK-Z)
  • Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA)
  • Deutscher Zentralverein Homöopathischer Ärzte e. V.
  • Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte e. V.
  • Gesellschaft für Phytotherapie e. V.
  • Cannabisagentur des BfArM
  • Bundesverband der pharmazeutischen Cannabinoid-Unternehmen (BPC)
  • Branchenverband der Cannabiswirtschaft (BvCW)

Ein abgekartetes Spiel?

Ein Schelm, wer angesichts dieser Liste ein abgekartetes Spiel vermutet, denn die Interessensvertretungen der Cannabis-Branche, Patient:innen-Organisationen und Expert:innen für Cannabinoid-Forschung und -Wissenschaft sind nur mit Mühe zu finden – die Schlagkraft deren Argumentation und Einwände, so gut und reflektiert diese auch sein mögen, damit entsprechend gering. 24 Stellungnahmen seien insgesamt eingegangen, so die Auskunft des G-BA. Von welchen Organisationen diese eingereicht wurden, konnte uns nicht offengelegt werden.  Nähere Informationen zu den eingegangenen Stellungnahmen und der Auseinandersetzung des G-BA mit den Stellungnahmen könne und werde erst nach Beschlussfassung veröffentlicht, erklärte die stellvertretende Leiterin der Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation des G-BA. Weiterhin informierte sie zum Zeitplan:

Der G-BA ist bemüht, die gesetzliche Frist einzuhalten und Anfang des nächsten Jahres einen Beschluss zu fassen. (Der G-BA soll sechs Monate nach Vorliegen der BfArM-Begleiterhebung die Verordnungsdetails regeln. Die Erhebung wurde im Juli 2022 veröffentlicht.

Im Richtlinienentwurf des G-BA wird unter anderem vorgeschlagen, dass getrocknete Cannabisblüten nur noch nach besonderer Begründung verordnet und erstattet werden dürfen. Gleichzeitig wird angeregt, dass es zukünftig nur noch bestimmten Fachärzt:innen erlaubt sein soll, Rezepte für Cannabis-basierte Medikamente auszustellen. Hausärzt:innen, welche ihre Patient:innen meist am besten kennen und welche eine wichtige Rolle für Lotsenfunktion und wohnortnahe Versorgung im Gesundheitssystem einnehmen, würde damit erneut verwehrt, die Therapieoption Cannabis einzusetzen. Darüber hinaus werden zahlreiche und zusätzliche bürokratische Hürden empfohlen, die das Verordnen von Cannabis in den unterschiedlichen Applikationsformen weiter erschweren.

Deutschland hat in Europa und der Welt seit 2017 eine richtungsweisende Vorbildfunktion für die medizinische Verwendung von Cannabis, eine der ältesten bekannten Heilpflanzen, übernommen. Patient:innen und solche, die es werden wollen, erhofften sich seit 2017 vom G-BA deutliche Maßnahmen zur Erleichterung des Therapiezugangs, wofür bisher beispiellose bürokratische Hürden überwunden werden müssen. Oder das nötige Kleingeld für die privatärztliche Versorgung muss von Patient:innen selbst aufgebracht werden können.

Anstatt wie erhofft den Genehmigungsvorbehalt zur Kostenübernahme der Therapie abzuschaffen, welcher das ärztliche Einschätzungsvermögen über die Notwendigkeit der Therapie in Frage stellt, was eine beispiellose Ungleichbehandlung gegenüber anderen Medikamenten und sonstigen wenig etablierten Therapieverfahren (wie z.B. Cholesterinsenker wie Lipobay, oder mRNA-Impfstoffe, deren Risiko-Nutzen Verhältnis sich im Nachgang der Zulassung als negativ erwiesen hat) darstellt, würden die Hürden durch die Änderungen sogar noch erhöht. Dies ist gerade im Fahrwasser der anstehenden Legalisierung des Genussmittelmarkts das falsche Signal: Gerade schwerkranke Patient:innen, welche nicht zuletzt wegen ihrer Erkrankung wirtschaftlich die Schwächsten in der Gesellschaft sind, muss jetzt der Weg in die ärztlich begleitete Therapie geebnet werden, alleine schon, um sie adäquat zu möglichen Arzneimittelwechselwirkungen und Dosisanpassungen beraten zu können.

Nach Einschätzung der unterzeichnenden Verbände (aus Absatz 3 dieses Artikels) widersprechen die vom G-BA gegebenen Empfehlungen den Zielen und dem Willen des Gesetzgebers, die er mit dem Cannabis-als-Medizin-Gesetz seit 2017 verfolgte. Tausenden von schwerkranken Patient:innen konnte seither geholfen werden, vor allem im Bezug auf die individuell empfundene Lebensqualität. Laut Ergebnissen der Begleiterhebung, welche nur einen Bruchteil der tatsächlich Behandelten abbildet (die nämlich, welche eine Kostenübernahme durch ihre Krankenversicherung genehmigt bekamen), scheint die Therapie mit Cannabinoiden trotz schlechter klinischer Evidenzlage sehr wirksam und sicher bei den unterschiedlichsten medizinischen Indikationen zu sein. Speziell die Therapie mit Cannabisblüten, welche einem phytotherapeutischen Ansatz folgt, erwies sich als ausgesprochen nebenwirkungsarm.

Die Pharma-Lobby und ihr altes Spiel – Wen kümmert das Patientenwohl?

Überhaupt frage ich mich als Zaungast, Veteranin (und Geschädigte) der Grundlagenforschung und “konventionellen” Pharmaindustrie seit meinem naturwissenschaftlichen Studienabschluss vor 20 Jahren, wovor Patient:innen genau geschützt werden sollen, bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit eines Therapieversuchs mit Cannabis. Die seit Jahrtausenden erprobten und bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Heilkrauts sind benevolent im Vergleich zu dem, was man auf Kassenrezept im Beipackzettel regelmäßig über zugelassene herkömmliche Arzneimittel nachlesen kann.

Und wenn der ärztlich verordnete Therapieversuch zeigen sollte, dass Cannabis der Patient:in nicht weiterhilft, dann schleicht man das Rezepturarzneimittel / das traditionelle Heilkraut eben wieder aus und bedient sich anschließend einer zugelassenen Medizin mit größerem Schadpotenzial.

Hat sich möglicherweise die EU-Strategie hin zu einer personalisierten Medizin noch nicht bis in den G-BA herumgesprochen? Oder hat die “alte” Pharma-Lobby in den Behörden noch nicht verlauten lassen, dass inzwischen von Wissenschaftlern und Ärzten der “Goldstandard” für wissenschaftliche Evidenz auch nur für vergoldetes Blech gehalten wird? Möglicherweise, weil Cannabis angeblich viele andere herkömmliche Arzneimittel ersetzen kann und keine neuen Nebenwirkungen verursacht, für die man weitere Pharmaka entwickeln und verordnen könnte? Ich empfehle zu diesem Thema die Lektüre eines interessanten Reviews im Fachmagazin Frontiers Psychiatry (November 2022), in welchem die Autoren Anne-Katrin Schlag, David Nutt, et al. genau argumentieren, weshalb die Medizin des 21. Jahrhunderts sich stärker auf “Real-World-Evidence” fokussieren muss, als sich hinter (teilweise getürkten) RCTs zu verschanzen: “The Value of Real World Evidence: The Case Of Medical Cannabis”.

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