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CB-D-as-war’s?

CB-D-as-war's?

Freispruch gegen Bunte Blüte aufgehoben. Der Bundesgerichtshof gibt der Staatsanwaltschaft recht. Die hatte Revision eingelegt. Und das ungeachtet dessen, dass einst der BvCW einen Missbrauch von CBD-Blüten zu Rauschzwecken als lebensfremd bezeichnet hatte. Die ganze Argumentation der Staatsanwaltschaft hört sich auch reichlich absurd an: Dort glaubt man ernsthaft, dass Menschen aus Blüten mit maximal 0,2 Prozent THC dieses durch stundenlanges Backen und weitere Schritte extrahieren. Und das in einer Zeit, in der in jeder Großstadt illegale Dealer fußläufig zu erreichen sind. Und selbst wenn – mal ganz hypothetisch: Angenommen nun hat wirklich irgendwer irgendwann mit sehr viel Zeit und Muße THC aus Nutzhanfblüten extrahiert und sich daran berauscht…

Haben unsere Beamten keine größeren Sorgen? Aus etlichen verkehrsfähigen Haushaltsmitteln und Gartenpflanzen lassen sich Rauschmittel herstellen – und die Steuergelder fließen in die Verfolgung von Inverkehrbringer von Nutzhanfblüten? Während sich Europa in der schwersten Krise seit Jahrzehnten befindet. Es mangelt an Fachkräften an allen Ecken und Enden – und unsere Richter sollen Freiheitsstrafen wegen des gewerblichen Handels mit CBD-Blüten aussprechen? Willkommen in der Bundesrepublik Absurdistan. Dabei ist das Gerichtsurteil des BGH nur ein weiterer Nackenschlag für die ohnehin arg gebeutelte CBD-Branche. Denn die Versprechungen von einst konnte die CBD-Industrie – auch mit ihren ganz legalen Produkten – nicht wirklich erfüllen. Das hat aber andere Gründe.

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