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Anwalt auf Anklagebank! Lito Schulte spricht von “win win”

Anwalt auf Anklagebank! Lito Schulte spricht von "win win"

Wenn ein Anwalt selbst auf der Anklagebank sitzt: Cannabis-Anwalt Lito M. Schulte von Litolaw wird von der Staatsanwaltschaft wegen des Imports von CBD-Blüten angeklagt. Bei krautinvest.de blickt er gespannt auf das morgige Gerichtsverfahren.

krautinvest.de: Hallo Lito, Du hast schon etlichen CBD-Händlern als Anwalt geholfen. Nun stehst du selbt vor Gericht wegen des Imports von CBD-Blüten. Wie aufgeregt bist du angesichts dieses Rollentauschs?

Lito: Ich freue mich sehr darüber, morgen einen Beitrag zur Rechtsprechung in Bezug auf den Ausnahmetatbestand für Nutzhanferzeugnisse, also Anlage I, Pos. Cannabis, Buchstabe b), des BtMG leisten zu dürfen. Diese Regelung im BtMG besagt, dass CBD-Blüten an Endkunden verkauft werden dürfen, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. So hat dies auch der 6. Strafsenat des BGH Ende März 2021 bestätigt. Allerdings verleitete ein Beschluss des 5. Strafsenates Ende Juni 2022 die Branche dazu zu glauben, Nutzhanf werde stets missbraucht, wenn man ihn in Brownies verarbeitet und daraufhin “high” wird. Diese Aussage ist so nicht vollständig wahr. Insbesondere wenn und soweit die Richterwerte der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) in Gestalt der akuten Referenzdosis (ARfD) eingehalten werden. Die vom 5. Strafsenat des BGH aufgestellte These, Brownies seien kategorisch ausgeschlossen, gilt es meiner Meinung nach zu widerlegen! Diese These ist (zu) steil und Verallgemeinerung eine aus meiner Sicht zu starke Beeinträchtigung der in Art. 12 GG verankerten Berufsfreiheit für die Branche. Auch bei Brownies verbietet sich jede schematische Betrachtungsweise, weil nicht jeder Brownie berauschend, sondern auch entspannend anders sein kann.

krautinvest.de: Du sprichst einen zentralen Punkt an. Bisher saßen vor allem Händler auf der Anklagebank, die CBD-Blüten in den Verkehr gebracht hatten. Im Raum stand immer das Missbrauchspotenzial zu Rauschzwecken. Das kann bei dir ja nicht der Fall sein?

Lito: Welches Vergehen sieht die Staatsanwaltschaft? Die Staatsanwaltschaft beharrt aus meiner Sicht auf denktheoretisch fernliegenden und daher zurückzuweisenden Ansätzen. Sie legt den Ausnahmetatbestand für Nutzhanferzeugnisse viel zu weit aus. Mehr kann ich an dieser Stelle wegen des (noch) laufenden Verfahrens nicht sagen.

krautinvest.de: Dein Prognose: Welches Urteil fällt das Gericht?

Lito: Wenn das Gericht nicht auf objektiver Ebene, spätestes subjektiver Ebene freispricht, freue ich mich auf die Einhegung eines Rechtsmittels. Für mich ist sowohl eine Verurteilung, als auch ein Freispruch ein win win.

krautinvest.de: Im Falle einer Verurteilung. Wie geht es weiter?

Lito: Dann werde ich Rechtsmittel einlegen. Entweder erledigt sich das Verfahren dann in der nächsten Instanz, oder infolge des Zeitablaufs.

krautinvest.de: Zu deiner Idee, CBD Blüten in Cookies zu verbacken: Verstößt du damit nicht gegen Novel Food?

Lito: Das ist eher eine verwaltungsgerichtliche Frage, die ich mit diesem Fall zu klären beabsichtige, wenn ich von der Justiz nicht aufgehalten worden wäre. Anders als in den meisten Fällen, wären hier keine Isolate, sondern CBD-Blüten wie andere übliche Kräuter verarbeitet worden. Ja, es ist Sache des Inverkehrbringers von Lebensmitteln, die fehlende Neuartigkeit eines Lebensmittels zu beweisen, wenn er diese in den Verkehr bringt. Die Brownies hätten jedoch erst noch gebacken werden müssen und an die Konsumenten verkauft werden müssen. In Sachen Novel-Food ist aber weder eine Versuchsstrafbarkeit angeordnet, noch habe ich ‚unmittelbar zur Tat angesetzt‘. Ein kleiner Wirbelsturm im Wasserglas.

krautinvest.de: Noch was ganz anderes: Wer verteidigt dich als Anwalt?

Lito: Eine sehr gute und für den Fall kaum besser geeignete Kollegin. Frau Olivia Ewenike, mit der ich sehr häufig in Wirtschaftsstrafsachen kooperiere.

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