Wenn ein Anwalt selbst auf der Anklagebank sitzt: Cannabis-Anwalt Lito M. Schulte von Litolaw wird von der Staatsanwaltschaft wegen des Imports von CBD-Blüten angeklagt. Bei krautinvest.de blickt er gespannt auf das morgige Gerichtsverfahren.
krautinvest.de: Hallo Lito, Du hast schon etlichen CBD-Händlern als Anwalt geholfen. Nun stehst du selbt vor Gericht wegen des Imports von CBD-Blüten. Wie aufgeregt bist du angesichts dieses Rollentauschs?
Lito: Ich freue mich sehr darüber, morgen einen Beitrag zur Rechtsprechung in Bezug auf den Ausnahmetatbestand für Nutzhanferzeugnisse, also Anlage I, Pos. Cannabis, Buchstabe b), des BtMG
krautinvest.de: Du sprichst einen zentralen Punkt an. Bisher saßen vor allem Händler auf der Anklagebank, die CBD-Blüten in den Verkehr gebracht hatten. Im Raum stand immer das Missbrauchspotenzial zu Rauschzwecken. Das kann bei dir ja nicht der Fall sein?
Lito: Welches Vergehen sieht die Staatsanwaltschaft? Die Staatsanwaltschaft beharrt aus meiner Sicht auf denktheoretisch fernliegenden und daher zurückzuweisenden Ansätzen. Sie legt den Ausnahmetatbestand für Nutzhanferzeugnisse viel zu weit aus. Mehr kann ich an dieser Stelle wegen des (noch) laufenden Verfahrens nicht sagen.
krautinvest.de: Dein Prognose: Welches Urteil fällt das Gericht?
Lito: Wenn das Gericht nicht auf objektiver Ebene, spätestes subjektiver Ebene freispricht, freue ich mich auf die Einhegung eines Rechtsmittels. Für mich ist sowohl eine Verurteilung, als auch ein Freispruch ein win win.
krautinvest.de: Im Falle einer Verurteilung. Wie geht es weiter?
Lito: Dann werde ich Rechtsmittel einlegen. Entweder erledigt sich das Verfahren dann in der nächsten Instanz, oder infolge des Zeitablaufs.
krautinvest.de: Zu deiner Idee, CBD Blüten in Cookies zu verbacken: Verstößt du damit nicht gegen Novel Food?
Lito: Das ist eher eine verwaltungsgerichtliche Frage, die ich mit diesem Fall zu klären beabsichtige, wenn ich von der Justiz nicht aufgehalten worden wäre. Anders als in den meisten Fällen, wären hier keine Isolate, sondern CBD-Blüten wie andere übliche Kräuter verarbeitet worden. Ja, es ist Sache des Inverkehrbringers von Lebensmitteln, die fehlende Neuartigkeit eines Lebensmittels zu beweisen, wenn er diese in den Verkehr bringt. Die Brownies hätten jedoch erst noch gebacken werden müssen und an die Konsumenten verkauft werden müssen. In Sachen Novel-Food ist aber weder eine Versuchsstrafbarkeit angeordnet, noch habe ich ‚unmittelbar zur Tat angesetzt‘. Ein kleiner Wirbelsturm im Wasserglas.
krautinvest.de: Noch was ganz anderes: Wer verteidigt dich als Anwalt?
Lito: Eine sehr gute und für den Fall kaum besser geeignete Kollegin. Frau Olivia Ewenike, mit der ich sehr häufig in Wirtschaftsstrafsachen kooperiere.